BGH: Keine Liquidation wahlärztlicher Leistungen durch im Krankenhaus nicht festangestellte Honorarärzte

Jetzt ist es amtlich, der BGH sieht in der Liquidation wahlärztlicher Leistungen durch im Krankenhaus nicht festangestellte Honorarärzte einen Verstoß gegen § 17 Abs. 3 KHEntgG : Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16.10.2014 hierzu entschieden, dass vom Krankenhausträger nicht … Weiterlesen

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