Jetzt ist es amtlich, der BGH sieht in der Liquidation wahlärztlicher Leistungen durch im Krankenhaus nicht festangestellte Honorarärzte einen Verstoß gegen § 17 Abs. 3 KHEntgG : Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16.10.2014 hierzu entschieden, dass vom Krankenhausträger nicht … Weiterlesen
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