Gehstrecke

Heute war wieder einer da……..ein 84-jähriger.

Er wollte einen Antrag stellen beim Versorgungsamt, um für seinen Schwerbehindertenausweis noch das Merkmal G zu erhalten. Das bedeutet in der Regel, dass die Gehfähigkeit erheblich eingeschränkt ist und auch kleinere Wegstrecken nicht mehr zu Fuß zurückgelegt werden können. Erhält man dieses Merkmal sind Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr möglich.

Eigentlich kam er für sein Alter recht zügig ins Sprechzimmer.

“Wie weit können Sie denn gehen?”

“Eigentlich nur wenige Meter, dann werden meine Beine schwach.”

“Wie sind Sie denn hierher gekommen?” (Er wohnt etwa 2 km entfernt.)

“Ach, wissen Sie, Herr Doktor. Das Radfahren geht noch wunderbar. Notfalls nehme ich das Auto, da habe ich jetzt ein Automatikgetriebe, da muss ich nur mit dem rechten Fuß Gas geben.”

 

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