(17.10.14). Ausdrücklich begrüßt hat Jürgen Graalmann, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbands, die heute beschlossene Reform der sozialen Pflegeversicherung. Zur abschließenden Lesung im Bundestag sagte er: “Nach langem Stillstand hat die Politik das Thema angepackt und einige richtige Entscheidungen getroffen. Entscheidend ist, dass das erste Pflegestärkungsgesetz mehr Geld ins System bringt. Es begrenzt die Entwertung der sozialen Pflegeversicherung durch Inflation und schafft vor allem mehr Wahlmöglichkeiten für Pflegebedürftige und Angehörige. Das ist wirklich wegweisend, weil damit die Flexibilität bei der Zusammenstellung von Pflegeleistungen erhöht wird.“
Bis zuletzt war um Änderungen am Reformwerk gerungen worden. Nun kommt die sogenannte “Umwidmungsregel” ins Gesetz, die intensiv diskutiert und von der AOK nachdrücklich unterstützt wurde. Danach können 40 Prozent der ambulanten Pflegesachleistungen zukünftig für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote eingesetzt werden, etwa Einkaufshilfen oder Helfer für Botengänge und Betreuung. “Pflegebedürftige können ihren Alltag dadurch individueller gestalten als heute und gleichzeitig mehr Leistungen einkaufen. So werden ihre Angehörigen entlastet und Pflegekräfte können sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren”, erläuterte Graalmann.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Die ambulanten Pflegedienste müssen künftig ihre Kalkulationsgrundlagen in den Preisverhandlungen mit den Pflegekassen offenlegen. Auch dies sieht der AOK-Chef positiv: “Mittel, die von den Kassen für Mehrleistungen und eine faire Entlohnung bereitgestellt werden, müssen auch wirklich bei den Pflegebedürftigen und Pflegekräften ankommen. Künftig müssen die Anbieter erläutern, wie sie die Mittel aus der Pflegeversicherung genau verwenden. Hier sorgt das Gesetz für mehr Transparenz.”
Den größten Sprung für die soziale Pflegeversicherung bedeutet aus Sicht der AOK aber die angekündigte Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs mit der zweiten Stufe im Jahr 2017. Ziel müsse es sein, dass die von der Koalition in Aussicht gestellte Finanzierungsgrundlage für dieses Kernstück der Pflegereform ausreiche, so Graalmann. Die geplante Beitragsanhebung von insgesamt 0,5 Prozentpunkten sei viel für die Beitragszahler. Ein Teil davon, jährlich ungefähr 2,4 Milliarden Euro, fließe in vorgezogene Leistungsverbesserungen, und 2017 seien erneut 0,2 Beitragssatzpunkte vorgesehen für die Einführung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs.
Gleichzeitig verwies Graalmann auf den Expertenbeirat, der je nach Ausgestaltung die jährlichen Mehrkosten aufgrund des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs auf zwei bis 6,8 Milliarden Euro geschätzt hat. Und er erinnerte daran, dass schon 2017 eine weitere Leistungsdynamisierung anstehe. Bereits die Dynamisierung im Jahr 2015 bringe Mehrkosten von 900 Millionen Euro mit sich. “Für diese Jahrhundertaufgabe sind die Mittel knapp bemessen. Deshalb ist die Enttäuschung vorprogrammiert, wenn am Ende Ankündigungen und Finanzrahmen nicht zusammenpassen.”
Mit einem Versichertenanteil von 50 Prozent unter den Pflegebedürftigen ist die AOK die größte Pflegekasse Deutschlands. Bundesweit hat sie rund 700 Pflegeberater im Einsatz, die die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen vor Ort unterstützen. Gleichzeitig baut sie ihre Online-Informationen wie den AOK-Pflegenavigator und das AOK-Pflegeportal weiter aus und engagiert sich in regionalen Projekten, um die Versorgung unserer pflegebedürftigen Versicherten vor Ort zu verbessern.
Pressemitteilung des AOK Bundesverband
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