Zur Verbesserung der Situation der Pflegebedürftigen soll in dieser Legislaturperiode ein neuerPflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden. Als wichtige Vorarbeit dafür wurden im Frühjahr 2014 zwei Erprobungsstudien inAuftrag gegeben. Erste Ergebnisse der Erprobungsstudien wurden heute im Rahmen der dritten Sitzung des Begleitgremiumsvorgestellt. Dazu erklärt Hermann Gröhe, Bundesminister für Gesundheit: „Die Ergebnisse der Erprobung zeigen: Das neue Begutachtungsverfahrenfunktioniert. Gleichzeitig geben sie wertvolle Hinweise, wo noch ein Feinschliff nötig ist. Jetzt geht es darum, Tempo zu machen, damit dieverbesserte Unterstützung den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen auch zügig zugute kommt. Noch im Sommer werde ich denGesetzentwurf vorlegen.“ Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes: „Mit diesen beiden Studien haben wir einen wichtigen Schritt getan, umUngerechtigkeiten und Fehler bei der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und der geplanten fünf Pflegegrade soweit wie möglich zu vermeiden. Nun müssen wir – Politik, Wissenschaft und Krankenkassen – zügig Hand in Handweiterarbeiten, damit die geplanten Verbesserungen möglichst schnell bei den Menschen ankommen.“ Mit der „Praktikabilitätsstudie zur Einführung des neuen Begutachtungsassessments (NBA) zur Feststellung derPflegebedürftigkeit nach dem SGB XI“ sollten mögliche Probleme bei der Begutachtung frühzeitig aufgedeckt werden, damitgegebenenfalls notwendige Änderungen und Anpassungen bereits vor der Einführung des neuen Begriffs vorgenommenwerden können. Diese Studie wurde vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes in Essen unter Beteiligung derHochschule für Gesundheit in Bochum durchgeführt. Die Stichprobe im Projekt umfasst insgesamt 2.000 pflegebedürftigeMenschen in ganz Deutschland, bei denen eine Begutachtung nach dem neuen und dem derzeit gültigen Verfahrendurchgeführt wird. Alle Medizinischen Dienste der Krankenkassen in Deutschland beteiligten sich an dem Projekt. Parallel fand die „Evaluation des NBA – Erfassung von Versorgungsaufwendungen in stationären Einrichtungen“ statt. Mitihr sollte eine solide und aktuelle empirische Grundlage geschaffen werden, um Hinweise für künftige Leistungshöhen jePflegegrad in Abhängigkeit vom Pflegeaufwand zu ermitteln. Bei der von der Universität Bremen unter Beteiligung der Hochschulefür angewandte Wissenschaften in Wolfsburg durchgeführten Studie wurde in Zusammenarbeit mit den Medizinischen Dienstender Krankenkassen bundesweit in rund 40 Pflegeheimen bei knapp 1.600 Personen erfasst, welche Leistungen sie heutebekommen. Der Entwurf der „Praktikabilitätsstudie“ liegt vor, die „zweite“ Studie zur „Erfassung des Versorgungsaufwands“ folgt im Laufe desFebruars 2015. Beide Studien werden nach Fertigstellung dem Bundesministerium für Gesundheit übergeben. Die Arbeit an den beiden Erprobungsstudien wird durch ein Begleitgremium begleitet, dem Vertreter des BMG, des BMFSFJ, derPflegebeauftragte der Bundesregierung Staatssekretär Laumann, Vertreter des GKV-Spitzenverband und Akteure ausWissenschaft, den Ländern, Leistungserbringerorganisationen, Betroffenenverbänden, dem Deutschen Pflegerat und derPflegekassen angehören. Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheits und des GKV-Spitzenverbandes
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