Das Pflegestärkungsgesetz, das eine Anhebung der Leistungsbeträge vorsieht, geht in die nächste Runde. Heute ist die 2. Lesung im Deutschen Bundestag. Vor diesem Hintergrund begrüßt die Knappschaft es, dass mit den geplanten gesetzlichen Änderungen auch pflegende Angehörige entlastet werden. So können beispielsweise zukünftig Entlastungsangebote eingesetzt werden, um den Pflegealltag besser bewältigen zu können. Solche Entlastungsangebote können etwa die Reinigung der Wohnung oder Botengänge zur Post oder Apotheke sein.
Positiv bewertet die Knappschaft auch den beabsichtigten Ausbau sowie die Flexibilisierung der Tages- und Nachtpflege, die ebenfalls zur Entlastung Pflegender sowie für eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sorgen sollen. Zukünftig sollen neben diesen teilstationären Leistungen die ambulanten Sachleistungen, das Pflegegeld oder die Kombinationsleistung ungekürzt in Anspruch genommen werden können. Bisher war es so, dass Leistungen der Tages- und Nachtpflege auf die für ambulante Pflegeleistungen in der jeweiligen Pflegestufe zur Verfügung stehenden Leistungsbeträge angerechnet wurden.
Pressemitteilung der Knappschaft – Bahn – See
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