Private Krankenversicherung erweitert Service beim Tarifwechsel

Mit ihren neuen Leitlinien für einen transparenten und kunden­freundlichen Tarifwechsel erweitert die Private Krankenversiche­rung den Service für ihre Versicherten. Dazu erklärt der Vor­sitzende des PKV-Verbandes Uwe Laue:

„Wahlfreiheit und individueller Versicherungsschutz gehören zu den großen Pluspunkten der Privaten Krankenversicherung. Damit unsere Versicherten jederzeit die für sie beste Tarifoption finden und auswählen können, hat die Branche nun einen Leit­faden zum unternehmensinternen Tarifwechsel erarbeitet.

Das Tarifwechselrecht gibt den Versicherten den Anspruch auf eine persönliche und bedarfsgerechte sowie kostenlose Bera­tung durch das Unternehmen beim Wunsch nach einem Tarif­wechsel. Der nun vorliegende Leitfaden erläutert und konkreti­siert aber nicht nur die geltende Rechtslage, sondern geht auch deutlich über das gesetzliche Tarifwechselrecht hinaus.

So verpflichten sich die teilnehmenden Unternehmen, bei Anfra­gen von Versicherten nach Tarifalternativen das gesamte Spekt­rum an möglichen Zieltarifen aufzuzeigen oder geeignete Tarife im Kundeninteresse auszuwählen. Dabei werden die Auswahl­kriterien durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer testiert.

Überdies verpflichten sich die teilnehmenden Versicherer, bei Prämienerhöhungen den Versicherten bereits ab dem 55. Le­bensjahr (also 5 Jahre früher als nach den gesetzlichen Vorga­ben) automatisch konkrete Tarifalternativen mit dem Ziel der Beitragsreduzierung zu nennen. Zugleich verpflichten sie sich, sämtliche Tarifwechsel-Anfragen innerhalb von 15 Arbeitstagen zu beantworten.

Schon jetzt haben sich Unternehmen mit einem Marktanteil von mehr als 82 Prozent der Privatversicherten verbindlich dazu bereit erklärt, den Leitfaden umzusetzen. Weitere Unternehmen mit nochmals rund 5 Prozent Marktanteil haben ihren Beitritt bereits angekündigt.

Bis zur vollen Umsetzung auch der über das geltende Recht hinausgehenden Elemente des Leitfadens ist ein zeitlicher Vor­lauf vorgesehen, weil insbesondere der Aufbau eines überprüf­baren Tarif-Auswahlsystems umfangreiche Veränderungen in der Unternehmens-EDV und der internen Organisation erforder­lich macht. Spätestens 2016 wird der Leitfaden in vollem Um­fang von allen teilnehmenden Unternehmen umgesetzt. Das geltende Tarifwechselrecht gemäß § 204 des Versicherungs­vertragsgesetzes ist davon selbstverständlich unberührt.“

Den Leitfaden sowie eine Liste der teilnehmenden Unternehmen finden Sie unter:

www.pkv.de/verband/tarifwechselleitfaden-mitgliedsunternehmen

Pressemitteilung des Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.

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