Zur Verabschiedung des ersten Pflegestärkungsgesetzes durch den Deutschen Bundestag erklärt der Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann:
“Die Pflege muss in Deutschland endlich den Stellenwert bekommen, den sie verdient. Der heutige Gesetzesbeschluss ist dafür ein starkes Signal. Mit dem ersten Schritt der Pflegereform schaffen wir die Grundlage für eine passgenauere Versorgung, die sich an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen und der Pflegekräfte orientiert. Unser Ziel ist es, dass die Menschen auch in einem schwierigen Lebensabschnitt ihre Würde behalten und die Pflegenden entlastet werden.”
Durch das Gesetz werden u. a. klare Vereinfachungen und Flexibilisierungen beim Leistungsbezug geschaffen. Der Gesetzgeber passt die Rechtslage den individuellen Lebenswelten an. So können beispielsweise Kurzzeit- und Verhinderungspflege ab dem 1. Januar 2015 deutlich flexibler ausgeschöpft werden. Zudem werden die Leistungen der Tages- und Nachtpflege nicht mehr auf die Sachleistungen für die häusliche Pflege angerechnet. Dadurch verdoppeln sich de facto die Mittel für die Tages- und Nachtpflege. Darüber hinaus werden fast alle Leistungen der Pflegeversicherung um vier Prozent erhöht und zusätzliche Betreuungskräfte für die stationären Heime bereitgestellt.
Staatssekretär Laumann: “Die Bürgerinnen und Bürger wissen selbst am besten, wie sie vor Ort eine optimale Versorgung und Betreuung sicherstellen können. Der Staat muss ihnen nicht jedes Detail vorschreiben. Ob es etwa im Fall einer Urlaubsreise von Angehörigen besser ist, einen Pflegebedürftigen kurzzeitig die Versorgung in einem Heim zu ermöglichen oder die Betreuung durch einen Dritten zu Hause sicherzustellen, ist jeweils verschieden. Aus Sicht der Angehörigen ist wichtig, dass wir die richtigen Rahmenbedingungen schaffen, um Pflege, Familie und Beruf optimal in Einklang bringen zu können.”
Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung weist zudem darauf hin, dass das erste Pflegestärkungsgesetz Teil einer umfassenden Reform ist: “Weitere Maßnahmen und Gesetzesinitiativen werden folgen. Die Vorbereitungsarbeiten zur Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes laufen auf Hochtouren. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wird die Pflegeversicherung eine vollkommen neue Systematik erhalten. Die Leistungen werden fachlich neu ausgerichtet und gerechter zugeordnet. Dadurch wird sich insbesondere die Situation der Demenzerkrankten nochmals spürbar verbessern. Mit dem geplanten Rechtsanspruch für Angehörige auf die Pflegezeit wird die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf weiter gestärkt. Mit der Initiative zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation werden unsere Pflegekräfte von überflüssigen Dokumentationspflichten entlastet. Diese und weitere Schritte zeigen: Wir wollen das kleinteilige Kästchendenken in d
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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