Treppenlifte im Vergleich

Zunehmendes Alter führt in der Regel zur Abnahme von Anpassungs- und Widerstands-fähigkeit, Kompensationsmechanismen sowie einer Zunahme von Funktionsstörungen des menschlichen Körpers, in deren Folge die Krankheitshäufigkeit im Vergleich zu Jüngeren zunimmt. Senioren leiden oft nicht nur an einer Krankheit, sondern an mehreren gleichzeitig (Multimorbidität oder Polypathie). Akute Krankheiten im Alter können sich schnell zu chronischen Krankheiten entwickeln, mehrere chronische Erkrankungen beeinflussen sich dabei negativ (bspw. Hoher Blutdruck, Zuckerkrankheit, Fettstoffwechselstörung). Physische Einschränkungen, wie beispielsweise Gelenkverschleiß, entzündliche Gelenk- und Wirbelsäulenerkrankungen sowie Sehschwäche, er-schweren die autonome Lebensweise .

Treten Gelenkschmerzen auf, wird das Treppensteigen im eigenen Haus zur Qual. Etagen die nur über Treppen erreicht werden können, werden aufgrund der Schmerzen gemieden. Senioren und ihre Angehörigen denken im Regelfall an einen Umzug in eine Wohnung im Erdgeschoss oder gar in ein Heim.

Mit einem Umzug in ein Heim verlieren die meisten Menschen neben ihrer Würde und Lebensqualität ihre Unabhängigkeit. Menschen mit Behinderungen oder geprägt durch Alterserscheinungen möchten möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung verweilen. Mobilität und Selbstständigkeit sind wesentliche Faktoren die die wahrgenommene Lebensqualität prägen. Gerade bei Menschen die gebrechlich geworden sind und in einem Haus mit vielen Treppen wohnen kann ein Treppenlift helfen.

Treppenlift – Zuschuss von der Pflegeversicherung

Treppenlifte sind in Deutschland für die Gesetzliche Krankenversicherung nicht leistungspflichtig. Daher  müssen die Kosten für einen Treppenlift oftmals selber übernommen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt die Pflegeversicherung der Krankenkasse jedoch einen Zuschuss.

Beispiel: Der Patient ist in eine Pflegestufe eingestuft worden. Voraussetzung für die Bezuschussung ist mindestens Pflegestufe 1. Einen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss durch die Pflegeversicherung besteht aber leider nicht. Ein Treppenlift wird jedoch erfahrungsgemäß in den meisten Fällen mit rund 2.500 Euro von der Pflegeversicherung gefördert.

Treppenlifte – maßgeschneiderte Lösungen

Fazit: Wer sich einen Treppenlift leisten kann, für den ist der Treppenlift eine tolle Möglichkeit in seinem eigenen Heim wohnen und möglichst lange die ihm vertraute Umgebung genießen zu können. Ein Treppenlift kann der Vereinsamung vorbeugen, wenn es dem Patienten ermöglicht wird einfach bestehende Blockaden, wie beispielsweise Treppen, zu überwinden. Eine Übersicht gibt es von Wirtschaft.com

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