BAH zum zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu E-Zigaretten

Dr. Martin Weiser, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e.V., zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu E-Zigaretten: “Wir bedauern die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, die sogenannten Liquids in E-Zigaretten nicht als zulassungspflichtige Arzneimittel einzustufen. Damit haben die Richter die Chance vertan, dass auch Hersteller von E-Zigaretten – ebenso wie die Hersteller von Arzneimitteln – im Zulassungsverfahren die Wirksamkeit und Sicherheit ihrer Produkte nachweisen müssen. Dies ist ein schwarzer Tag für die Verbraucher- und Patientenrechte in Deutschland. Nun ist der Gesetzgeber gefordert, entsprechend tätig zu werden.”
Statement  des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e.V.

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