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Statement von Dr. Hans Unterhuber anlässlich der aktuellen Festlegung der Krankheitsauswahl für das Jahr 2017
Das Bundesversicherungsamt hat festgelegt, welche Krankheitsauswahl 2017 dem Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) zugrunde gelegt wird. Die Frage, welche Krankheiten in den Morbi-RSA einfließen, ist so alt wie der Morbi-RSA selbst. Vor der Einführung 2009 gab es eine politische Entscheidung dafür, die Häufigkeit einer Krankheit im Verhältnis zu den Kosten über die Wurzelfunktion zu gewichten. Auch für das Jahr 2017 legt das Bundesversicherungsamt diese Berechnungsweise nun unverändert zugrunde. Aus Sicht der SBK ist das eine vertane Chance. Nach mehr als sechs Jahren ist es an der Zeit, die Entscheidung von damals auf den Prüfstand zu stellen. Manipulationsanreize im aktuellen System? Eine wissenschaftliche Bewertung der Krankheitsauswahl hat das IGES Institut in einem Gutachten kürzlich vorgelegt. Durch die starke Gewichtung der Prävalenz, also der Häufigkeit, werden sogenannte Volkskrankheiten im Morbi-RSA finanziell bevorzugt, die häufig auftreten, nicht übermäßig kostenintensiv sind und einer Prävention zugänglich wären. Sehr kostspielige Krankheiten, die mehr schicksalhaft sind, bleiben außen vor. Auffällig ist zudem: Seit der Aufnahme dieser Volkskrankheiten in den Morbi-RSA ist die Anzahl der betroffenen Patienten, bei denen entsprechende Diagnosen vorliegen, deutlich gestiegen. Waren 2013 noch 470.000 Patienten an Adipositas erkrankt, sind zwei Jahre später bereits 1,1 Millionen Personen betroffen. Wird diese Zunahme durch den Morbi-RSA forciert? Die Wissenschaftler des IGES Instituts zeigen entsprechende Hinweise, denen dringend nachgegangen werden muss. Unser Ziel muss ein neutrales System sein, das keinerlei Anreize für Einflussnahme bietet. Mehr Verteilungsgerechtigkeit Die IGES-Experten empfehlen eine geringere Berücksichtigung der Prävalenz durch eine Gewichtung nach Logarithmus. Für einen fairen Kassenwettbewerb wäre diese Lösung ein wichtiger Schritt. Denn: Das Verhältnis zwischen Ausgaben und Zuweisungen, die sogenannte Deckungsquote, variiert aktuell deutlich nach Kassenart. Spreizungen von 99 Prozent (IKK) bis 101 Prozent (AOK) klingen zunächst gering. Fakt ist jedoch: Diese Differenz von rund 2 Prozentpunkten in der Deckungsquote entspricht rund 0,3 Beitragssatz-Punkten. Eine veränderte Gewichtung der Prävalenz kann ein Baustein sein, um ungerechtfertigte Über- und Unterdeckungen anzugleichen. Diese Chance müssen wir ergreifen. Denn mehr Verteilungsgerechtigkeit sorgt für einen fairen Kassenwettbewerb. Und davon profitieren am Ende immer unsere Kunden. Fazit Wir fordern, die Diskussion über die Zusammensetzung der Krankheitsliste mit Nachdruck und mit Offenheit zu führen. Ziel muss eine gute Mischung aus seltenen teuren und häufig vorkommenden chronischen Krankheiten sein, die die Manipulationsresistenz des Morbi-RSA stärkt und die vorhandenen Mittel gerechter verteilt. Pressemitteilung der SBK – Siemens Betriebskrankenkasse
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Bundesapothekerkammer bestätigt Kiefer als Präsidenten
Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat heute Dr. Andreas Kiefer (55) einstimmig als Präsidenten bestätigt. Die nächste Amtsperiode beginnt im Januar 2017 und dauert vier Jahre. Kiefer: „Die Bundesapothekerkammer wird den Apothekerberuf zukunftssicher in allen Tätigkeitsfelder weiterentwickeln. Die wohnortnahen öffentlichen Apotheken sind und bleiben eine eigenständige Säule des Gesundheitswesens. Wir kämpfen dafür, dass jeder Patient uneingeschränkten Zugang zu einer Apotheke seiner Wahl hat.“ Kiefer ist 2006 Mitglied im Geschäftsführenden Vorstand der BAK und seit 2013 Präsident. Außerdem ist er seit 2006 Präsident der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz. Vizepräsident der Bundesapothekerkammer bleibt Thomas Benkert (60), der zudem Präsident der Bayerischen Landesapothekerkammer ist. Auch für ihn beginnt 2017 die zweite Amtsperiode. Ebenfalls im fünfköpfigen Geschäftsführenden Vorstand der BAK bleibt Dr. Georg Engel (57), Präsident der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern und Krankenhausapotheker. Er ist seit Juni 2015 Mitglied des Gremiums. Wiedergewählt wurde als nicht selbstständiger Apotheker auch Wolfgang Pfeil (50), Vorstandsmitglied der Apothekerkammer Nordrhein. Neu im Geschäftsführenden Vorstand ist Ursula Funke (54) Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen. Sie folgt auf Gabriele Overwiening, die nicht mehr kandidiert hat. Die Bundesapothekerkammer befasst sich als berufspolitische Interessenvertretung mit Fragen der Aus-, Fort- und Weiterbildung, mit dem Berufsrecht und Fragen der Arzneimittelsicherheit und der pharmazeutischen Qualität. Mitglieder der BAK sind die 17 Landesapothekerkammern. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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Verhandlungen erfolgreich: AOK und Zahnärzte vereinbaren Vergütung für drei Jahre
Die AOK Bayern und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) haben am Freitag vergangener Woche eine Vergütungsvereinbarung für die Jahre 2014, 2015 und 2016 geschlossen. Für 2014 einigten sich die Verhandlungspartner auf eine Erhöhung der Vergütung um 3,23 Prozent. Die Steigerung für 2015 liegt bei 2,53 Prozent. Die Erhöhung für 2016 wird der vom Bundesministerium für Gesundheit noch festzusetzenden Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen entsprechen. Zuschläge für die zahnärztlichen Besuche von pflegebedürftigen Patienten werden bei Vorliegen einer Kooperationsvereinbarung mit einer Pflegeeinrichtung zusätzlich an die Zahnärzte ausgezahlt. In die Zahngesundheit ihrer Versicherten hat die AOK Bayern im vergangenen Jahr bereits über 810 Millionen Euro investiert. „Mit der Vergütungsvereinbarung haben wir nun Planungssicherheit für die bayerischen Zahnärzte und die AOK erreicht“, so Peter Krase, Vertragschef der größten Krankenkasse im Freistaat. KZVB und AOK wollen gemeinsam darauf hinwirken, dass künftig die vereinbarten Vergütungsobergrenzen nicht überschritten werden. Sollte es 2015 zu einer Überschreitung kommen, kann die vereinbarte Vergütung basiswirksam um bis zu drei Millionen Euro erhöht werden. Dies entspräche dann einer Gesamtsteigerung um rund drei Prozent. Die nachträgliche Regelung für 2014 und 2015 war notwendig geworden, nachdem das Landessozialgericht im Dezember eine Schiedsamtsentscheidung als völlig unwirtschaftlich gestoppt hatte. Diese hätte den Zahnärzten allein für 2014 eine um mehr als zwölf Prozent höhere Vergütung in die Kassen gespült. Bereits 2013 lag die Erhöhung bei über sieben Prozent. Im Rückblick darauf problematisierte der Vorstandsvorsitzende der AOK Bayern, Dr. Helmut Platzer, die Rolle von Schiedspersonen und Schiedsämtern ganz generell. „Es ist nicht hinzunehmen“, so Platzer, „dass in kaum geregelten und kaum überprüfbaren Verfahren Entscheidungen getroffen werden, die einerseits die Existenz ganzer Kassen aufs Spiel setzen können, andererseits aber keine echte demokratische Legitimation aufweisen.“ Die Rückkehr der KZVB an den Verhandlungstisch sei demgegenüber die weit bessere Option. Sie unterstreiche auch die Handlungsfähigkeit der gemeinsamen Selbstverwaltung. Pressemitteilung der AOK Bayern
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