Der BDPK hatte gegen den Landkreis Calw auf Unterlassung der rechtswidrigen Subventionen für die Kreiskliniken Calw GmbH geklagt. Die Berufung gegen das Urteil der ersten Instanz ist heute vom Oberlandesgericht Stuttgart abgewiesen worden, die Begründung des Urteils ist noch nicht bekannt.
Der BDPK hält die Entscheidung des Oberlandesgerichts für falsch. Krankenhäuser in privater, kirchlicher und kommunaler Trägerschaft haben den gleichen Versorgungsauftrag. Nur die kommunalen Kliniken erhalten jedoch zusätzliche Subventionen aus Steuermitteln. Das stellt eine Wettbewerbsverzerrung dar und verstößt gegen das Europäische Beihilferecht.
Kein Patient im Landkreis Calw hat einen zusätzlichen Nutzen durch diese rechtswidrigen Subventionen. Das Steuergeld gleicht lediglich die Verluste der kommunalen Klinik aus, ohne dass die Ursachen beseitigt werden. Ein vom Landkreis Calw in Auftrag gegebenes Gutachten identifiziert als Ursache der Verluste fehlende Patienten: rund 2/3 der Einwohner des Landkreises lassen sich in den 18 umliegenden Krankenhäusern behandeln. Mit den Steuergeldern werden alle zu Verlierern: Die Steuerzahler, deren Geld lediglich für den Verlustausgleich verwendet wird, ohne dass Bürger und Patienten dadurch zukünftig besser medizinisch versorgt werden und die Kreiskliniken Calw, weil die notwendigen Restrukturierungsmaßnahmen nicht mit dem nötigen Nachdruck umgesetzt werden.
Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.
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