Strategie-Präsentationen zwischen Licht und Schatten Wer regelmäßig an Strategie-Präsentationen von Marketingbereichen teilnimmt, erlebt immer wieder gravierenden Qualitätsunterschiede, von nichtssagenden Vorträgen bis hin zu mitreißenden Ereignissen ist ein breites Spektrum vertreten. Bei der Ursachenforschung werden schnell das Charisma der Vortragenden oder die visuelle Aufmachung der Präsentation genannt. Beide Gründe treffen zu, in der Hauptsache ist die […]
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Wissenschaftsverlage verlieren vor Bundesgericht gegen ETH-Bibliothek
Die Grossverlage Elsevier, Springer und Georg Thieme haben 2011 gegen die ETH Zürich bzw. die ETH-Bibliothek Klage beim Handelsgericht Zürich eingereicht. Sie wollten den bereits seit vielen Jahren existierenden Dokumentenlieferdienst der ETH gerichtlich verbieten lassen. Sie sahen ihr Urheberrecht verletzt. Die Wissenschaftsverlage verlieren nun in allen Punkten vor Bundesgericht in Lausanne. Der Dokumentenlieferdienst der ETH ist rechtlich zulässig und kann weiterbetrieben werden.
Die Wissenschaftsverlage Elsevier, Springer und Georg Thieme wollten den langjährigen Dokumentenlieferdienst der ETH-Zürich verbieten lassen, damit die Hochschule gezwungen würde die Online-Publikationen bei den Verlagen lizenzieren („kaufen“) zu müssen. Sie wollten mehr Geld aus dem vorhanden Fachzeitschriftenangebot herausholen. Die Forschenden wären eingeschränkt worden. Wohlgemerkt, es geht um Forschungsartikel, die von den Forschern den Verlagen gratis zur Verfügung gestellt und gratis kontrolliert (peer reviewed) wurden.
Erfleulicherweise sah das Bundesgricht keine rechtlichen Probleme beim Dokumentenlieferdienst der ETH. Diese Klage zeigt, dass das Wohl der Wissenschaft bei den Grossverlagen nicht an oberster Stelle steht. Es lässt sich vielmehr eine wissenschaftsbehindernde Haltung erkennen.
Die ETH-Zürich hält fest,
dass im vorliegenden Fall die Interessen von Wissenschaft, Forschung und Lehre gegenüber den kommerziellen Interessen einiger Verlage die Oberhand behalten haben. Die Standhaftigkeit der ETH Zürich hat auf diese Weise einen nicht unbedeutenden Beitrag zur Sicherung des Wissenschaftsstandortes Schweiz beigetragen.
Quellen:
- NZZ, 18.12.2014
- Bundesgerichtsurteil, 28.11.2014
- ETH, 18.12.2014
Unerlaubte Werbung für Klära in Österreich
Die Gratiszeitung Heute macht in Österreich verbotene Werbung für das neue Kontrazeptivum “Qlaira®”, ausgespochen “Klära”, von Bayer. In einem Beitrag in der gestrigen Ausgabe wurde die Pille nicht nur entgegen dem Arzneimittelgesetz angepriesen, sondern es wurde auch eine nicht mit der Indikation gedeckte Wirkung “auf das Wohlbefinden” versprochen.
Zuverlässige Verhütung, dazu günstige Effekte auf das Wohlbefinden – das bietet die neue Antibaby-Pille Qlaira von Bayer (Bild). Angepasst an den natürlichen Zyklus der Frau wirkt in ihr das gleiche Östrogen, das im Körper bereits auf natürlicher Weise vorkommt.
Darunter eine Anzeige für Canesten®, der Salbe gegen Pilze von Bayer, wie schon bei dem positiven Artikel in der “BILD der Frau” im März.
Die Schleichwerbung in der vollständig durch Werbeanzeigen finanzierten Zeitung kommt nicht von ungefähr: Im Gegensatz zu normalen Kaufzeitungen hat “Heute” in der Zielgruppe der jungen Leser unter 30 Jahren die höchste Reichweite – 39% täglich. Genau die Zielgruppe, die Bayer für Klära bearbeitet.