Ich kehre gerade vom DGPPN Kongress 2014 zurück. Der Kongress fand jetzt erstmalig nicht im ICC, sondern im neu gebauten CityCube statt, was eine wesentliche Verbesserung darstellt, da das ICC einfach zu klein war. Der Kongress ist in den letzten Jahren immer weiter gewachsen und aktuell kommen wohl so etwa 9.000–10.000 Teilnehmer, da hat man im ICC schon oft auf dem Boden sitzen müssen; im CityCube habe ich nur selten auf dem Boden gesessen…
Ich kann jetzt hier nicht alles Interessante zusammen fassen, was ich gelernt und erfahren habe, aber ich zähle mal ungeordnet einige neue Impulse auf, die ich bemerkenswert fand:
- Am Interessantesten sind ja oft die Gespräche am Rand. So habe ich mich mit einem Kollegen aus Holland unterhalten, der berichtete, dass dort die Entgiftung von GHB mit einer Kombination aus medizinischem GHB, Benzodiazepinen und Neuroleptika durchgeführt wird. In Deutschland wird medizinisches GHB manchmal für bestimmte Narkosen, vor allem bei Kaiserschnitten und anderen i.v.-Kurznarkosen bei kleinen chirurgischen Eingriffen verwendet. Für die Entzugsbehandlung ist es aber nicht erlaubt. Daher stellt sich eine GHB-Entzugsbehandlung bei uns oft als sehr schweres psychotisches, oft delirant anmutendes Krankheitsbild dar. Medizinisches GHB als Behandlungsoption wäre auch hier sehr willkommen…
- In der Psychopharmakologie hat sich viel verändert, seit der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) vor der Festlegung eines Preises für ein neues Medikament den “Zusatznutzen gegenüber einer Zweckmäßigen Vergleichstherapie” beurteilt. Es ist ja so: Wenn eine Pharmafirma eine neue Substanz erforscht und entwickelt, dann muss sie zunächst die Zulassung in Deutschland und zumeist in Europa beantragen. In Deutschland geht das beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Dies wägt Nutzen und Risiko eines neuen Medikamentes ab. Stehen Nutzen und Risiko in einem guten Verhältnis, lässt das BfArM das Medikament in Deutschland zu. Es steht dann auch erst mal 10 Jahre unter Patentschutz. Früher hieß das, dass das Pharmaunternehmen jetzt 10 Jahre lang einen sehr hohen Preis nehmen konnte, und viel Geld in dieser Zeit verdient hat. Heute ist das nicht mehr automatisch so. Heute prüft der GBA, ob das Mittel einen deutlichen Zusatznutzen gegenüber der meist sehr preiswerten Standardtherapie hat. Nur dann akzeptiert der GBA einen höheren Preis als den für die Standardtherapie. Und nur dann müssen die Kassen den höheren Preis zahlen. Ist das Medikament zwar neu, zugelassen, patentiert, aber laut GBA ohne großen Zusatznutzen gegenüber den bisherigen Medikamenten, wird der GBA einen Preis festlegen, wie bei den bisherigen Medikamenten. Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass die Gemeinschaft der Versicherten nicht für Pseudo-Neuerungen überteuerte Preise zahlen muss. Es hat aber den Nachteil, dass es in Deutschland sehr viel schwieriger geworden ist, eine Bereicherung des therapeutischen Arsenals herauszubringen. Nicht jeder Patient profitiert gleichermaßen von der Standardtherapie. Manche brauchen einfach ein anderes Präparat, aber das zu erforschen ist für die Pharmaunternehmer aus wirtschaftlicher Sicht sehr viel riskanter geworden.
- Die Psychotherapieforschung ist erfreulich lebendig und aktiv.
- In der Suchttherapie gibt es einige interessante Ansätze, die zur Grundlage haben, dass Sucht eine jahrelange Krankheit ist. Also nicht: Zwei Wochen Entzug, dann nichts mehr, sondern: Entzug, dann monatelange Begleitung und bei Krisen rasche Intervention.
- Und es gab noch zahllose weitere interessante Ideen, die ich hier nicht alle aufzählen kann…
Ich fand den Kongress mal wieder sehr lehrreich und lohnend. Allerdings komme ich wie jedes Jahr zur Erkenntnis, dass es Ende November sehr kalt ist in Berlin. Ich schlage daher vor, dass der Kongress in Zukunft im September in Barcelona abgehalten wird. Der Rest des Konzeptes kann so bleiben…
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