Zu der Entscheidung, dass in der EU-Kommission die Zulassung von Medizinprodukten nun doch nicht dem Gesundheitskommissar, sondern dem Ressort für Unternehmen und Industrie unterstellt wurde, erklärte der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Josef Hecken, heute in Berlin:
“Die Zulassung von Medizinprodukten war aus guten Gründen dem Gesundheitskommissariat unterstellt, um von vornherein Interessenkollisionen zu vermeiden. Medizinproduktezulassungen sind kein geeignetes Feld für industrie- oder wirtschaftspolitische Weichenstellungen – die Patientensicherheit darf nicht zum Spielball wirtschaftlicher Interessen werden. Die Sicherheit von Medizinprodukten darf niemals gegen wirtschafts- oder industriepolitische Erwägungen aufgewogen werden oder gar hinter diesen zurückstehen. Insbesondere dürfen Gewinnerwartungen oder Investitionen der Industrie nicht dazu führen, dass Prüfkriterien und Hürden in irgendeiner Weise abgesenkt oder abgeschwächt werden. Die Wirkmechanismen von Medizinprodukten werden immer komplexer, damit sind große Chancen, aber oft auch hohe Risiken für die Patienten verbunden. Der wirtschaftliche Nutzen für die Hersteller kann dabei kein maßgebliches Kriterium sein.
Immerhin haben die massiven Proteste verschiedener gesundheitspolitischer Akteure dazu geführt, dass die Zuständigkeit für die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) im Gesundheitsressort verblieben ist. Damit ist dafür gesorgt, dass Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität von Arzneimitteln die alleinigen Prüfkriterien für die Zulassung von Arzneimittelwirkstoffen sind und bleiben.”
Pressemitteilung des Gemeinsam en Bundesausschusses
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