The post GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG): Chancen für bessere Versorgung, aber auch finanzielle Risiken appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.
„Dass die Krankenkassen mehr Freiheiten bei der Gestaltung von Verträgen mit dem GKV-VSG bekommen sollen, ist ein sinnvoller Beitrag zur Stärkung des Wettbewerbs und zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) anlässlich der heutigen Anhörung zum Referentenentwurf beim Bundesgesundheitsministerium. Dass in diesem Zuge auch Bürokratie abgebaut wird, indem die Vorlagepflicht für Selektivverträge beim BVA entfallen soll, begrüßen die Ersatzkassen ausdrücklich. Gut sei auch, dass mit dem neuen Gesetz mehr Möglichkeiten geschaffen werden sollen, etwas gegen die vielerorts vorhandene massive ärztliche Überversorgung zu tun.
Die Pläne, Arzt-Honorare über eine sogenannte Konvergenzregelung in einzelnen Bundesländern zu erhöhen, werden von den Ersatzkassen hingegen kritisch gesehen, weil die Mehrausgaben bis zu 500 Millionen Euro zu keinem Mehrwert für die Versicherten führen. „Die ärztliche Versorgung droht erheblich teurer zu werden; sie wird aber nicht besser“, erklärte Elsner.
Ordnungspolitisch völlig falsch sei, dass die Regressansprüche der Krankenkassen bei Behandlungsfehlern von freiberuflichen Hebammen beschnitten werden sollen. „Hier könnte ein Präjudiz geschaffen werden. Andere Leistungserbringer werden auf den Zug aufspringen und ähnliche Forderungen stellen“, warnte Elsner. „Dem darf nicht Vorschub geleistet werden.“
Elsner wies auch darauf hin, dass die Ersatzkassen die geplanten Neuregelungen beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) entschieden ablehnen. „Der Staat regiert in die Selbstverwaltung hinein, indem er vorschreibt, wer in den MDK-Gremien zu sitzen hat“, so die vdek-Vorstandsvorsitzende. Der vorliegende Referentenentwurf sieht vor, dass ein Drittel der Mitglieder des MDK-Verwaltungsrates aus Pflegeberufsverbänden sowie Organisationen von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen stammen muss und von Landesbehörden bestimmt wird. Das sei nicht akzeptabel, so Elsner. Die Vertreter der Pflege wirken im Übrigen schon an der Erarbeitung der für die pflegerische Versorgung relevanten Richtlinien mit, beispielsweise bei den Pflegenoten. „Das ist an dieser Stelle auch sinnvoll“, sagte Elsner.