“Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte begrüßt die Forderung der beiden SPD-Abgeordneten Sönke Rix und Frank Schwabe, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Sönke Rix, Sprecher der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend, und Frank Schwabe, menschenrechtspolitischer Sprecher hatten anlässlich des Kinderrechtetages in Berlin diese Forderung erhoben.
BVKJ-Präsident Dr. Wolfram Hartmann: “Wir brauchen die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz dringend. Es kann nicht sein, dass Tiere und die Umwelt den besonderen Schutz der Verfassung genießen, Kindern dieser besondere Schutz aber verwehrt bleibt. Auch wenn es den meisten Kindern in Deutschland gut geht, werden jeden Tag Kinderrechte gebrochen. 2,5 Millionen Kinder in Deutschland leben von staatlichen Transferleistungen, sie werden oft von ihren Eltern schlechter gefördert als ihre Altersgenossen aus gutbürgerlichen Familien, ihre Bildungschancen sind geringer, die Gefahr, ohne Ausbildung in eine Armutsspirale zu geraten und von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen zu sein, ist groß.
Flüchtlingskinder erleben in unserem Land jeden Tag die Verletzung ihrer ureigenen Rechte. In vielen Bundesländern dürfen sie nicht zur Schule gehen, der Staat gewährt ihnen nicht die gleiche medizinische Versorgung wie anderen Kindern.
Alle Kinder in diesem Land – ob arm, ob reich – erleben hier, wie der Staat ihr Recht auf Bildung einschränkt. Gerade erst hat eine Umfrage ergeben, dass Deutschlands Schulen allenfalls Mittelmaß sind bei der Ausstattung mit modernen Lehrmitteln wie Computern. Für ein reiches Land wie Deutschland, dessen Politiker in Sonntagsreden so gerne den “Bildungsstandort Deutschland” beschwören, ist das eine Schande.
Es ist also höchste Zeit für den längst überfälligen Grundrechtsschutz der Kinderrechte. Daher unterstützen wir das Anliegen der SPD mit ganzer Kraft – und fragen uns, wo die CDU in dieser Debatte bleibt. Die Partei, die sonst so gerne als Hüterin der Familien auftritt, versteckt sich beim Thema Kinderrechte.”
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Eine Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V.
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Mir gefällt in diesem Zusammenhang natürlich vor allem der Artikel 24 der Kinderrechte: “Jedes Kind hat das Recht auf ein Höchstmaß an Gesundheit, auf Gesundheitsvorsorge und medizinische Betreuung.”
Das wäre doch auch mal ein Schritt in die richtige Richtung, was das Recht auf Impfungen angeht. Sieht auch der BVKJ so. Anders formuliert: Impfungen sind ein Höchstmaß an Gesundheitsvorsorge. Sollten die Kinderrechte mal im Grundgesetz verankert sein, dürfte es Eltern schwerer fallen, ihren Kindern Impfschutz zu verweigern.
Hanisauland und die Kinderrechte
Impfung auch gegen Elternwille?