Seit dem 17. April2014 sind die neuen Änderungen der Qualitätsmanagementrichtlinien des G-BAs (Gemeinsamer Bundesausschuss) für Arztpraxen in Kraft getreten.
Die Hauptänderungen betreffen die Themen Risiko- und Fehlermanagement und die Patientensicherheit aus dem Paragraphen 4 – Instrumente des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements der Richtlinie.
Die Begründungen hierfür liegen in den Neuerungen des Patientenrechtegesetz, das bereits am 26. Februar 2013 in Kraft getreten ist.
Neben dem Fehlermanagement soll durch das Risikomanagement gewährleistet werden, dass mögliche Risiken im Vorfeld erkannt, ausgeschlossen oder verhindert werden.