Der Medizinrechtsanwälte e.V. hat seinen Gutachterpool vergrößert. Den Vertrauensanwälten des Medizinrechts-Beratungsnetzes stehen ab sofort weitere fünfhundert Ärzte als medizinische Gutachter zur Seite. Damit hat sich der Fundus an medizinischen Experten, die unsere Juristen in medizinischen Fragen beraten, mehr als verdoppelt.
Beim Medizinrechts-Beratungsnetz können Ärzte und Patienten einen Beratungsschein beantragen. Der ermöglicht ihnen ein kostenfreies medizinrechtliches Orientierungsgespräch mit einem Vertrauensanwalt in ihrer Nähe.
In den Orientierungsgesprächen geht es vielfach um vermeintliche Behandlungsfehler, um eine Frühverrentung aus medizinischen Gründen, die Ablehnung von Leistungen durch die Krankenkasse, um berufsrechtliche oder Gebührenfragen der Ärzte – um nur einige der Beispiele aufzuzählen, in denen Medizinrechtsanwälte für Patienten und Ärzte tätig werden können. In einem Orientierungsgespräch geht es zunächst einmal darum, den Sachverhalt zu erfassen, nach ersten Antworten zu suchen und die Frage zu klären, ob eine Weiterverfolgung der Angelegenheit überhaupt sinnvoll ist.
Erfahrene Juristen geben rechtlichen Überblick
Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, verfügen unsere Juristen über langjährige Erfahrung auf Spezialgebieten wie dem Arzthaftungsrecht, medizinnahem Sozialrecht sowie dem Berufs- und Arbeitsrecht für Mediziner. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung und – in vielen Fällen – der Weiterbildung zum Fachanwalt für Medizinrecht, können sie Patienten und Ärzten einen fundierten ersten Überblick über deren rechtliche Lage geben.
Medizinische Experten vermitteln Fachwissen
In vielen Fällen ist es erforderlich, über das Orientierungsgespräch hinaus tiefer in den Fall „einzusteigen“. In diesem Fall kann es bereits vorgerichtlich notwendig sein, dass dem Juristen die medizinischen Zusammenhänge durch einen Facharzt erläutert werden. Dementsprechend wichtig ist es, Zugang zu einem breiten Spektrum an Expertise aus unterschiedlichen medizinischen Kompetenzgebieten zu gewinnen. Die Vertrauensanwälte können dazu auf ein groß angelegtes Verzeichnis von Sachverständigen des Medizinrechtsanwälte e.V. zurückgreifen. Danach können sie Gutachter sowohl nach medizinischen Schwerpunkten auswählen, als auch nach Gutachtenbereichen wie zum Beispiel „Schadensersatz”. Die Vertrauensanwälte können den Sachverständigen dann knappe Sachfragen stellen und vor allen Dingen bei ihnen ärztliche Gutachten anfordern.
Gutachten unterstützen Vertrauensanwälte
Anhand eines Gutachtens schätzt ein medizinischer Experte einen Sachverhalt aus ärztlicher Sicht ein, stets auf die konkrete Anfrage eines der Vertrauensanwälte hin. So ergänzen sich medizinrechtliches und medizinisches Fachwissen. Die Frage der Vergütung des ärztlichen Gutachters, insbesondere deren Höhe, sollte allerdings in jedem Fall zuvor geklärt werden.