Die ‚Pille danach‘ mit dem Wirkstoff Ulipristal könnte bald rezeptfrei in deutschen Apotheken erhältlich sein. Die Europäische Zulassungsbehörde EMA hat sich am vergangenen Freitag dafür ausgesprochen, dass Frauen dieses Notfallmedikament in Apotheken ohne Vorlage eines Rezepts erhalten. Sollte die EU-Kommission die Rezeptpflicht EU-weit aufheben, würde dies auch in Deutschland gelten. Die Bundesapothekerkammer hat sich bereits 2013 dafür ausgesprochen, die ‚Pille danach‘ mit dem Wirkstoff Levonorgestrel aus der Rezeptpflicht zu entlassen. Die Wirkung der ‚Pille danach‘ ist umso sicherer, je früher sie im Notfall eingenommen wird. „Ohne Rezeptplicht könnten wir unseren Patientinnen noch schneller weiterhelfen. In den wohnortnahen Apotheken mit ihrem niedrigschwelligen und flächendeckenden Nacht- und Notdienst erhalten Frauen die ‚Pille danach‘ umgehend“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. „Selbstverständlich beraten wir die Patientinnen auch bei rezeptfreien Notfallverhütungsmitteln so, dass eine größtmögliche Arzneimittelsicherheit gewährleistet ist. Die Apotheker übernehmen Verantwortung dafür, dass Medikamente nicht missbräuchlich angewendet werden.“ Die ‚Pille danach‘ ist für den Notfall gedacht und kann andere Verhütungsmethoden nicht ersetzen. Notfallverhütungsmittel mit Ulipristal können bis zu 120 Stunden nach dem ungeschützten Sex bzw. dem Versagen anderer Verhütungsmittel eingenommen werden. Je früher die ‚Pille danach‘ eingenommen wird, desto zuverlässiger wirkt sie. Sie bietet aber ebenso wie andere Verhütungsmittel keinen 100prozentigen Schutz vor einer Schwangerschaft. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
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