Pflegereform bringt auch Privatversicherten mehr Leistungen – bei moderaten Beitragsanpassungen

Die vom Bundestag beschlossenen Mehrleistungen für Pflege­bedürftige machen Beitragsanpassungen sowohl in der Gesetz­lichen Pflegeversicherung als auch in der Privaten Pflegepflicht­versicherung erforderlich. Dazu erklärt der Vorsitzende des Ver­bandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Uwe Laue:

„Mit dem Pflegestärkungsgesetz erhalten Pflegebedürftige zum Jahreswechsel 2015 mehr Geld. So steigt etwa die Zuzahlung der Pflegeversicherung für Sachleistungen in der Pflegestufe III von 1.550 Euro auf 1.612 Euro. Insgesamt steigen die Leistun­gen um vier Prozent.

Die Reform bringt eine deutliche Ausweitung der Pflege-Leistungen. Aus diesem Grund hebt die Bundesregierung zum 1. Januar 2015 den Beitragssatz für die Gesetzliche Pflegever­sicherung um 0,3 Prozentpunkte an – das entspricht einer Erhö­hung des Zahlbetrags um rund 17 Prozent. Dadurch steigt der Höchstbeitrag dort von 83,02 Euro auf 96,94 Euro.

Da die Mehrleistungen auch für die Private Pflegepflichtversi­cherung gelten, muss sie ebenfalls ihre Beiträge anpassen. Sie erhöhen sich im Durchschnitt aller Versicherten nur um etwa 11 Prozent. Die prozentuale Steigerung kann je nach Alter und Versicherungsbeginn im Einzelfall auch höher oder niedriger ausfallen. Für Privatversicherte bleibt es weiterhin bei der Beitrags-Deckelung auf maximal den Höchstbeitrag der Gesetzlichen Pflegeversicherung.

Allerdings gilt auch nach der Pflegereform für alle Versicherten, dass die gesetzlich definierten Leistungen im Falle der Pflege­bedürftigkeit vielfach nicht ausreichen werden, um die tatsäch­lich anfallenden Kosten zu decken. Die Pflegepflichtversiche­rung bietet auch in Zukunft nur einen ‚Teilkasko-Schutz‘. So betragen etwa die durchschnittlichen monatlichen Kosten für eine Betreuung im Heim mehr als 3.300 Euro in Pflegestufe III. Nach Abzug der Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung bleibt ein Restbetrag von über 1.700 Euro, der von den Pflege­bedürftigen oder ihren Angehörigen gezahlt werden muss.

Eine ergänzende private Vorsorge ist daher nach wie vor unver­zichtbar. Dazu bieten die finanziellen Zuschüsse zur staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung einen sehr guten Ein­stieg. Gerade für junge Leute ist diese private Pflegevorsorge ein attraktives Angebot, denn immerhin bekommen sie bis zu einem Drittel Staatszuschuss, also 5 Euro Zulage bei 10 Euro Eigenbeitrag. Schon für diesen Mindestbeitrag können sie monatlich mindestens 600 Euro Pflegetagegeld für Pflegestufe III zusätzlich absichern. Je früher man mit der Vorsorge beginnt, desto geringer ist der Beitrag. Damit setzt die Förderung der privaten Pflegezusatzversicherung starke Anreize, dass mehr Menschen für die absehbare Vorsorgelücke in der Pflege vorbeugen.

Pressemitteilung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V.

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