Präventionskongress 2014: Gute Ansätze im Präventionsgesetz

Das von der Bundesregierung vorgelegte Präventionsgesetz enthält viele gute Ansätze, um Gesundheitsförderung und Prävention besser in der Gesellschaft zu verankern. Allerdings verpflichtet es nur die Kranken- und Pflegekassen, Prävention und Gesundheitsförderung zu finanzieren. Hier müsse der Gesetzgeber nachbessern und zum Beispiel auch andere Sozialversicherungsträger, Länder und Kommunen einbeziehen. Diese Forderung wurde heute auf dem Kongress „Zukunft Prävention 2014“ laut, zu dem sich rund 200 Experten aus Politik und Gesundheitswesen in Berlin getroffen hatten.

BARMER GEK Vorstandsvize Dr. Rolf-Ulrich Schlenker begrüßte, dass das geplante Präventionsgesetz die gemeinsame Verantwortung für Prävention und Gesundheitsförderung betont. „Gesamtgesellschaftliches Denken darf aber nicht nur für Ziele gelten. Wir müssen gemeinsam für die Kosten einstehen, die zum Beispiel ein sinnvoller Ausbau der lebensweltbezogenen Prävention erfordert“, so Schlenker. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen die Krankenkassen einseitig Präventionsleistungen finanzieren.

Pressemitteiliung der BARMER GEK

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