Laut Bericht des Ärzteblattes hat der GBA entschieden, dass Patienten mit einer Schizophrenie, einer schizotypen oder wahnhaften Störung oder einer Bipolaren Störung Anspruch auf Psychotherapie haben. Praktisch ging das auch bislang; der Psychotherapeut musste im Antrag allerdings eine andere Zielsymptomatik beschreiben, als die zugrunde liegende Erkrankung. So konnte er die Psychotherapie damit begründen, dass er beantragte, eine depressive Begleitsymptomatik bei bestehender Schizophrenie zu behandeln.
Bei der Schizophrenie ist die Studienlage eindeutig: Psychotherapie hilft hier.
Bei der bipolaren Störung ist mir die Studienlage nicht so gut bekannt, meines Wissens nach gibt es hier eher Studien, die zeigen, dass bezüglich der Phasenhäufigkeit Psychotherapie nicht wirksam sein soll. Praktisch erhalten Patienten mit einer bipolaren Störung natürlich dennoch genauso Psychotherapie wie depressive Patienten und erzielten dabei regelmäßig gute Erfolge. Denn der Erfolg einer Psychotherapie geht ja über den Endpunkt “Abnahme der Phasenhäufigkeit” hinaus und erstreckt sich natürlich auch auf die Bereiche der Krankheitsbewaltigung, der besseren Strukturierung der Rahmenbedingungen, um der Gesundheit leichter Raum zu geben und tausend andere Ziele. Und hier hilft Psychotherapie auf jeden Fall.
Es ist daher zweifellos nur zeitgemäß, dass nun auch bei den oben genannten Diagnosen Psychotherapie bewilligt werden kann, ohne dass vorher im Antrag eine fragwürdige Verrenkung erforderlich ist.
Einsortiert unter:Psychiatrie, Psychotherapie Tagged: Bipolare Störung, Psychotherapie, Schizophrenie