Rentenversicherungsbeitrag in 2015 auf 18,7 Prozent festgesetzt

Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles: “Die positive Entwicklung der Rentenfinanzen zeigt: Die Leistungen der Rentenversicherung sind verlässlich und solide finanziert. Wir haben vorhandenen Spielraum genutzt, um diese Leistungen durch das Anfang Juli in Kraft getretene Rentenpaket auszuweiten und Gerechtigkeitslücken zu schließen. Die gesetzlichen Beitragssatz- und Niveausicherungsgrenzen halten wir dabei ein. Ein gutes Zeichen ist zudem die sehr dynamische Entwicklung der Erwerbsbeteiligung der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Die Erwerbstätigenquote in der Altersgruppe 60 bis 64 Jahre, die zur Jahrtausendwende noch bei rund 20 Prozent lag, liegt mittlerweile bei fast 50 Prozent. Angesichts alternder Belegschaften und eines drohenden Fachkräftemangels werden die Fähigkeiten und Potenziale Älterer zunehmend geschätzt. Die schrittweise Anhebung der Altersgrenzen gibt uns Zeit, uns darauf weiter einzustellen und die Arbeitswelt altersgerechter zu gestalten. Diese Zeit müssen wir nutzen. Große Verantwortung haben dabei auch die Sozialpartner. Nur durch weitere gemeinsame Anstrengungen wird es uns gelingen, die Rente mit 67 für alle Seiten verträglich zu gestalten.”

Beitragssatzverordnung 2015 und Rentenversicherungsbericht 2014:

Trotz der weniger dynamischen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland verläuft die Finanzentwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung auch weiterhin sehr erfreulich. Nach den Ergebnissen des Schätzerkreises Rentenversicherung wird für das Jahresende 2014 eine Nachhaltigkeitsrücklage von rund 33,5 Milliarden Euro geschätzt. Dies entspricht rund 1,82 Monatsausgaben.

Unter Beibehaltung des derzeitigen Beitragssatzes von 18,9 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung würde die Nachhaltigkeitsrücklage Ende des Jahres 2015 rund 1,7 Monatsausgaben betragen – und das trotz der Leistungsausweitungen durch das Rentenpaket. Die gesetzliche Obergrenze von 1,5 Monatsausgaben würde überschritten. Gemäß geltendem Recht muss der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung daher zum
1. Januar 2015 auf 18,7 Prozent abgesenkt werden. Dies wird mit der Beitragssatzverordnung 2015 umgesetzt. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden durch die Beitragssatzabsenkung um rund eine Milliarde Euro jährlich entlastet – ebenso die Arbeitgeber. Damit setzen wir angesichts der aktuellen konjunkturellen Herausforderung ein wichtiges Signal.

Nach den Vorausberechnungen des Rentenversicherungsberichts 2014 kann der Beitragssatz von 18,7 Prozent bis zum Jahr 2018 stabil gehalten werden. Danach nimmt die demografische Belastung zu, was zwangsläufig zu einem Beitragssatzanstieg führt. Die Vorausberechnungen zeigen aber, dass im 15-jährigen Vorausberechnungszeitraum des Rentenversicherungsberichts die gesetzlichen Beitragssatzobergrenzen von maximal 20 Prozent bis zum Jahr 2020 und maximal 22 Prozent bis zum Jahr 2030 eingehalten werden. Ebenso wird das gesetzliche Mindestsicherungsniveau von mindestens 46 Prozent bis zum Jahr 2020 und mindestens 43 Prozent bis zum Jahr 2030 eingehalten. Beitragssatzobergrenzen und Mindestsicherungsniveau gewährleisten, dass die älteren Generationen auf eine angemessene Absicherung im Alter vertrauen können, ohne dass die jüngeren Generationen überfordert werden.

Zweiter Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre:

Das Bundeskabinett hat heute auch den zweiten Bericht gemäß § 154 Abs.4 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre beschlossen.

Die Bundesregierung hält die im Jahr 2007 verabschiedete schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze weiterhin für notwendig und für vertretbar. Angesichts älter werdender Belegschaften und eines drohenden Mangels an Fachkräften werden die Fähigkeiten und Potenziale älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zunehmend geschätzt. Die schrittweise Anhebung der Altersgrenzen gewährleistet ausreichend Zeit für Anpassung, um die weitere Gestaltung der altersgerechten Arbeitswelt voran zu bringen.

Zentrale Ergebnisse des Berichts sind:

  • Die Erwerbsbeteiligung der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat sich ausgesprochen dynamisch entwickelt. Die Erwerbstätigenquote der Altersgruppe 55 bis 64 Jahre ist seit 2000 stärker gestiegen als in allen anderen EU-Ländern, die Quote der Altersgruppe 60 bis 64 Jahre, die im Jahr 2000 noch bei rund 20 Prozent lag, hat mittlerweile die Marke von 50 Prozent fast erreicht.
  • Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter von 60 bis 64 Jahren ist seit dem Jahr 2000 um rund eine Million auf 1,6 Millionen gestiegen, davon alleine um 490.000 seit dem Jahr 2010. Die Beschäftigtenquote bei den 60- bis 64-Jährigen hat sich in den letzten zehn Jahren weit mehr als verdoppelt – auf rund 32 Prozent.
  • Die soziale und wirtschaftliche Situation der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat sich weiter verbessert. Ältere sind heute gesünder und besser ausgebildet als früher; sie nehmen häufiger an Weiterbildungen teil, sie sind zufriedener als Menschen in den mittleren Lebensjahren und sie sind sozial gut eingebunden. Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verfügen zudem im Durchschnitt über ein höheres Einkommen und über ein größeres Vermögen als die jüngeren.
  • Immer mehr Betriebe stellen sich den Herausforderungen des demografischen Wandels, vor allem Großbetriebe. Zum Beispiel werden Ältere in den letzten Jahren wesentlich stärker in die betriebliche Weiterbildung einbezogen als früher.
  • Die Bundesregierung und die Sozialversicherungsträger unterstützen die Anstrengungen der Betriebe und der Beschäftigten auf vielfältige Weise, etwa bei der betrieblichen Gesundheitsförderung, der medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, durch flächendeckende Qualifizierungsberatung für Unternehmen und durch die Förderung der Weiterbildung beschäftigter Älterer in Unternehmen. Auch die Rückkehr in reguläre Beschäftigung speziell für ältere Langzeitarbeitslose wird vielfältig gefördert.

Im kommenden Jahr wird die Regelaltersgrenze zum vierten Mal um einen weiteren Monat angehoben. Gegenüber der früheren Regelaltersgrenze von 65 Jahren wird sie damit nun um insgesamt vier Monate hinausgeschoben. Die schrittweise Anhebung der Altersgrenzen gewährleistet ausreichend Zeit für Anpassung, um die weitere Gestaltung der altersgerechten Arbeitswelt voran zu bringen.

Die Verordnung und die beiden Berichte finden Sie nachstehend zum Download im pdf-Format. Der Verordnung muss der Bundesrat noch zustimmen.

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

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