vdek begrüßt neues Präventionsgesetz – Kosten müssen aber gerecht verteilt werden

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) sieht in dem Referentenentwurf zum neuen Präventionsgesetz (PrävG) Erfolg versprechende Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitsvorsorge und -förderung. „Wir begrüßen insbesondere, dass der Gesetzgeber mit dem Entwurf sozial benachteiligte Gruppen stärker in den Blick nimmt. Die Aufstockung der Mittel für Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten („Settings“) wie Kindergärten und Schulen, aber auch Pflegeeinrichtungen, ist ein geeigneter Schritt dazu. Dort können verstärkt auch jene erreicht werden, die den Angeboten bislang fern bleiben“, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Hier sei ein gemeinschaftliches Handeln von Sozialversicherung, Kommunalen Spitzenverbänden, Bundes- und Landesbehörden erforderlich. „Der Gesetzentwurf schafft dafür eine gute Grundlage.“
Kritisch bewertete Elsner, dass die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, nicht aber die übrigen Sozialversicherungsträger, an den zusätzlichen Kosten beteiligt werden sollen. „Prävention und Gesundheitsförderung sind Gemeinschaftsaufgaben. Daher müssen die Ausgaben auch auf alle Schultern gerecht verteilt werden“, erklärte Elsner. Ein weiterer Mangel sei, dass es der privaten Krankenversicherung freigestellt wird, sich inhaltlich wie finanziell zu beteiligen.
Der Entwurf sieht vor, dass die Präventionsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen ab 2016 insgesamt auf mindestens sieben Euro je Versicherten erhöht werden sollen. Davon sollen mindestens zwei Euro in die nicht betrieblichen Lebenswelten fließen. Insgesamt sind Mehrausgaben in Höhe von 240 Millionen Euro vorgesehen. Elsner betonte: „Die Ersatzkassen nehmen ihre Verantwortung in diesem Bereich gerne war. Allerdings müssen die Mehrausgaben auch in qualitativ hochwertigen Maßnahmen münden. Geld allein kann es nicht richten.“ Zum Teil fehlten noch Strukturen und Partner, die sicherstellen können, dass die zusätzlichen Mittel effizient und zielführend verwendet werden.
Der vdek beanstandet, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) künftig als Geschäftsstelle für die Koordinierung der Prävention fungieren soll. „Dies ist ein Eingriff in das Selbstorganisationsrecht der sozialen Selbstverwaltung. Die Ersatzkassen lehnen einen solchen Schritt entschieden ab“, so Elsner. Den Plan, dass die BZgA mindestens 0,50 Euro je Versicherten aus den Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für die primäre Prävention in Lebenswelten erhalten soll, sehen die Ersatzkassen ebenfalls kritisch. Elsner: „Die BZgA sollte bei ihren Aufgaben bleiben.“
Pressemitteilung des vdek

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