Stellen Sie sich vor, Sie beobachten, wie jemand Passanten unter wüsten Beschimpfungen mit Dreck bewirft. Was würden Sie denken? Sicher, dass das nicht gerade appetitlich ist. Danach drängt sich die Frage nach dem Warum auf – dicht gefolgt von der Vermutung, dass hier womöglich Polizei und Psychiater gebraucht werden. Was im wahren Leben kaum denkbar ist, scheint online für manche User offenbar gesellschaftsfähig: Denn sie lassen ihren Frust an Restaurantbetreibern, Hoteliers und ja, auch Ärzten, in Form von öffentlichen Schmähungen auf den unterschiedlichen Bewertungsportalen aus. Wenn es dabei jeweils weniger um Kritik geht sondern um Zorn und Rache, dann ist es eine Schlammschlacht 2.0. Schädlich für die Beworfenen ist die, weil sich digitaler Dreck nicht bei 60 Grad in der Waschmaschine auflöst. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat digital besudelten Ärzten nun den Rücken gestärkt: Nach dem Streit eines Zahnarztes mit einem Ärztebewertungsportal hat der BGH die Betreiber zu einer genaueren Prüfung von unfairen Bewertungen verpflichtet (Az.: VI ZR 34/15).