Der Zusammenschluss Kölner Ärzte hat eine Aktion gestartet, mit der die Anweisungen der KBV an alle Arztpraxen abgelehnt wird.
Wir dokumentieren einen Offenen Brief an die KBV, man bezieht sich auf den Rundbrief der KVNO 8/2014
Sehr geehrter Herr Kollege Gassen!
Aus obiger Veröffentlichung der KV ist zu erfahren, dass die alte Versichertenkarte (VK) ohne Lichtbild ab dem 1.1.2015 auch dann nicht mehr gültig sei, wenn eine längere Gültigkeit auf der Karte dokumentiert ist. Die KV schlägt vor, bei den Versicherten, die ab 1.1. 2015 keine elektronische Gesundheitskarte vorlegen und diese auch nicht innerhalb von 10 Tagen nachreichen, eine Privatvergütung zu verlangen (außer bei „sonstigen Kostenträgern“). Die KV schlägt dies vor, obwohl eine „Privatliquidation bei notwendigen Kassenbehandlungen“ in anderen Fällen zum Verlust der Kassenzulassung führen kann. Dieses mit Zustimmung der KBV festgelegte Vorgehen bei Vorlage der alten Versichertenkarte lehnen die Unterzeichner ab.
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