Auf die Apotheke abwälzen (1)

Bei uns in der Schweiz ja total unbekannt (zum Glück!) in Deutschland aber gang und gäbe: Retaxationen. Das bedeutet, die Krankenkasse zahlt der Apotheke ein dem Patienten bereits abegegebenes (und verwendetes) Medikament nicht zurück – mit teils unglaublichen Begründungen wie kleinsten Formfehlern (der Arzt hat auf dem Rezept die Dosierung nicht ausgeschrieben, Kreuze nicht nochmal visiert, bei Gemeinschaftspraxen den verschreibenden Arzt nicht genau gekennzeichnet, die Nummer des Arztes nicht korrekt ist), oder wenn nicht genau das von der Kasse verlangte Rabattarzneimittel abgegeben wurde (auch dann wird auf Null retaxiert, also gar nichts zurück bezahlt, nicht nur die Differenz nicht).

Hier ein Aufruf an meine deutschen Apotheker – Leser (und -innen): Bitte schickt mir doch Eure Beispiele von Fällen wo die Kasse retaxiert hat, ich würde gerne einmal mehr über diese üble Praxis schreiben! : an Pharmama08(at)gmail.com

Jetzt haben die Kassen offenbar entdeckt, dass sie mit ähnlicher Methode auch bei den Patienten direkt Geld sparen können. Ein privat versicherter Patient (der die Medikamente erst zahlen muss und dann den Beleg einschicken um das Geld zurück zu erhalten) hat von seiner Krankenkasse den Brief bekommen, dass von seinem bezogenen Medikament nur X Euro übernommen werde – die restlichen 17 Euro Differenz zum bezahlten Betrag dürfe er aber in der Apotheke zurück fordern, da der Preis, den die Apotheke verlangt hat, widerrechtlich über dem von der Kasse festgelegten Verkaufspreis für das Produkt liege. Dass dieser Preis hier auf Basis des günstigsten Reimportes (!) festgelegt wurde und dass dieses zu dem Zeitpunkt nicht einmal lieferbar gewesen ist (!!), ist dabei nebensächlich.

Die Kasse lässt die Apotheken also so aussehen, als verlangen sie absichtlich zu viel für das Medikament.

Der erboste Patient erschien dann in der Apotheke, um das auszudiskutieren, verstand aber nach einer längeren Erklärung den Sachverhalt. Der wird jetzt auch mit der Krankenkasse abgeklärt, ob ihr Verhalten da rechtlich ist. (Quelle: Apotheke-adhoc)

 

Das mag jetzt für die deutschen Patienten überraschend sein, aber bei uns gibt es das schon länger, dass die Krankenkasse einen Preis für etwas festlegt, der Abgabepreis aber höher sein kann und der Patient dann die Differenz selber übernehmen muss. Das passiert bei uns häufiger bei Produkten der MiGeL (Mittel- und Gegenstände-Liste) wie Blutzuckerteststreifen, Nadeln, Verbandmaterial etc.

Je nachdem übernimmt das auch die Zusatzversicherung, aber wenn so etwas bei uns auftritt (das sehen wir beim Eingeben im Computer) kassieren wir das entweder grad ein oder informieren den Patienten, dass er eventuell eine Rechnung zu erwarten hat. Im Gegensatz zu Deutschland verlangt die Krankenkasse das dann aber nicht von der Apotheke zurück.

Das Verhalten der Krankenasse hier gegenüber Patienten und vor allem gegenüber der Apotheken finde ich frech – aber es geht noch besser.

Heute Mittag: wie man als selbstdispensierender Arzt Arbeit und Preisdiskussion auf die Apotheke abwälzt.

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