Das Versorgungsstärkungsgesetz

Jetzt ist es durch das Kabinett gegangen: Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz. Es soll – so vermittelt es die Politik – die Ärzteversorgung auf dem Land und strukturschwachen Regionen verbessern, da sich immer noch zuviele Niederlassungswillige in den Städten sammeln.
Bisher konnten daher die Kassenärztliche Vereinigungen Arztsitze aufkaufen, damit diese in den Städten vom Markt “verschwinden” – das neue Gesetz besagt, die KVen sollen diese Sitze kaufen (und streichen). Der alte Praxisabgeber erhält einen Teil seines Praxiswertes ausgezahlt, da er keinen Nachfolger findet.
Die Politik denkt, dass dann mehr Ärzte aufs Land gehen.

Die Ärzteschaft sieht das kritisch.
– Künftige Praxisabgeber werden ihre Zulassung an die KV verkaufen und sich nicht um einen Nachfolger kümmern (keine Übergangszeiten, keine Eignungsprüfungen).
– Niederlassungswillige werden nicht aufs Land gehen und die unattraktiven Sitze dort einnehmen, sie werden eher (wie besser) in den Kliniken bleiben oder sich andere Betätigungsfelder (in Forschung oder Ausland) suchen.
– Viele Gebiete (z.B. in der Kinderheilkunde) sind “überversorgt”, d.h. nach Berechnungen der KVen gibt es zuviele Ärzte pro Patienten. In unserem Gebiet z.B. hat man eine 140% Versorgung mit Pädiatern berechnet. Bedeutet: Möchten jetzt Kollegen den Sitz abgeben, werden diese einkassiert und gestrichen, bis die Versorgung ausgeglichen ist.

Letzteres bedeutet für die derzeitig Praktizierenden ein Horrorszenario, denn kaum eine Praxis kann sich über Arbeit beklagen, von einer Überversorgung mit Kinderärzten spüren wir rein gar nichts.
Warum?

– Die Patientenzahlen stammen aus Quellen der Neunziger Jahre – durch Zuwanderung (vor allem in die Städte eben) und gleichbleibenden Ärztezahlen (die Sperrung der Bezirke gibt es schon über fünfzehn Jahre) sind die meisten Praxen überlaufen. Übrigens auch der Grund für die langen Wartezeiten bei vielen Fachärzten und nicht etwa die viel zitierte Bevorzugung der Privatpatienten.
– Die Arbeit kann sich nicht alleine an Patientenzahlen orientieren:
In der Kinderheilkunde hat sich die Arbeit in den letzten Jahren sehr verändert:
# Mehr Impfempfehlungen (damit Termine)
# Mehr Vorsorgeuntersuchungen
# Mehr Verlagerung von gesellschaftlich-familiären (pädagogischen) Problemen in den medizinischen Bereich
# Mehr chronisch kranke Patienten, mehr Entwicklungsauffälligkeiten in Sprache und Motorik
# Mehr Beratungsbedarf der Eltern
# Erhöhte Morbidität der kleinen Kinder durch frühere Betreuung in Tageseinrichtungen
# Verschiebung der Behandlungen aus dem stationären in den ambulanten Bereich

– Viele Praxen stellen sich Assistenzärzte ein, die sie natürlich selbst finanzieren, mit denen sie aber gleichzeitig automatisch “gedeckelt” werden, d.h. man darf nicht mehr Patienten behandeln als vorher.
– Der Nachwuchs ist i.d.R. weiblich (jedenfalls bei Kinderärzten) – Frauen möchten lieber Teilzeit arbeiten oder scheuen die Übernahme einer kompletten Zulassung

Werden nun Praxen geschlossen, müssen die Patienten irgendwo hin – es bleibt an den restlichen Kinderärzten, diese Patienten zu versorgen. Folgen sind Zahlen oberhalb der Deckelung (= werden nicht oder abgestaffelt vergütet), Ablehnung der Patientenannahme, Verschiebung der Behandlung von Kindern zu Allgemeinärzten (die sowieso genug zu tun haben und auch keinen Nachwuchs), Mehrbelastung der übrigen Praxisinhaber.
Alle jammern, der Ruf der Ärzte leidet – der Beruf wird für den Nachwuchs unattraktiver. Wer will da noch in die Niederlassung? Und wer dann noch in die ländlichen Regionen?

Versorgungsstärkung bedeutet de facto eine Schwächung der Patientenversorgung.