Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) steht der mit den Eckpunkten der Koalition vorgesehenen grundsätzlichen Neuausrichtung der Vergütung der psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhausleistungen positiv gegenüber. „Der ursprünglich vorgesehene Weg zu landeseinheitlichen Preisen für die verschiedenen psychiatrischen Leistungskategorien wird damit nicht weiter verfolgt. Im Mittelpunkt des jetzt vorgesehenen Finanzierungskonzeptes steht der Finanzierungsbedarf des einzelnen Krankenhauses“, sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Nur im budgetorientierten Ansatz könne gewährleistet werden, dass die Vorhaltungen der Kliniken, insbesondere Besonderheiten der regionalen Versorgungsaufträge und die für die Sicherstellung erforderlichen Personalausstattungen, sachgerecht berücksichtigt würden. Damit sei zugleich entschieden worden, dass die Weiterentwicklung der psychiatrischen Entgeltkataloge (die Beschreibung der Leistungen und deren Kalkulation) einer grundsätzlichen Revision zu unterziehen sei. „Dazu gehören aus der Sicht der Krankenhäuser eine deutliche Entbürokratisierung und Vereinfachung des Leistungsverzeichnisses. Die vorgesehenen Neuregelungen zur besseren Berücksichtigung der medizinischen Kosten und des Personalbedarfs im Kalkulationsverfahren müssen allerdings um entsprechende Finanzierungsregelungen für die konkreten Budgetverhandlungen vor Ort ergänzt werden. Was kalkuliert wird, muss am Ende auch über die Budgets finanziert werden“, machte Baum deutlich. Die Krankenhäuser seien grundsätzlich bereit, sich der mit dem Entgeltsystem geforderten Transparenz über Leistungen und Kosten zu stellen. Der nunmehr vorgesehene Krankenhausvergleich dürfe allerdings nicht dazu führen, dass die Krankenhäuser in einer Abwärtsspirale an die am härtesten durchrationalisierten Kostenstrukturen angepasst würden. Vielmehr müsse der Krankenhausvergleich gewährleisten, dass die Besonderheiten der einzelnen Krankenhäuser auch berücksichtigt werden. Die Erweiterung des Leistungsspektrums der Krankenhäuser in den häuslichen Bereich der Patienten (Home-Treatment) sei ein ebenfalls zu begrüßender Ansatz. Damit würden Betreuungs- und Versorgungssprünge im bisherigen System überwunden. „Die mit der Neuausrichtung erforderlichen Anpassungen im Entgeltkatalog erfordern Vorbereitungs- und Umstellungszeiten, die mit dem von der Koalition vorgesehenen Start des Systems ab 1. Januar 2017 zu knapp bemessen sind. Hier brauchen die Krankenhäuser mehr Zeit“, erklärte der DKG-Hauptgeschäftsführer. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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