Krankenkassen und KVB einigen sich über die Vergütung im Notarztdienst

Nach intensiven Verhandlungen haben sich die Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) nun auf ein neues Vergütungsmodell für notärztliche Leistungen verständigt. Mit dem neuen Konzept der Vergütung, das am 1. Januar 2015 in Kraft treten wird, erhalten die Notärzte künftig eine leistungsgerechtere Honorierung. Alle dokumentierten
Einsätze werden in vereinbarter Höhe bezahlt. Um den Erfordernissen der Notärzte in den Großstädten wie auch auf dem Lande gleichermaßen gerecht zu werden, wird für die Bereitschaftszeit künftig eine deutlich höhere garantierte Grundvergütung ausgezahlt. Für die Bereitschaftszeiten nachts sowie an Wochenenden kommt noch ein Zuschlag hinzu. Zweiter Bestandteil der Vergütung der Notärzte ist ein leistungsbezogener Anteil, der sich nach der Einsatzdauer und der Zahl der behandelten Patienten pro Einsatz richtet.

Den Vertragspartnern ist es nun gelungen, die Vergütung des Notarztdienstes in Bayern auf ein neues, solides Fundament zu stellen. Somit sei eine zukunftssichere Lösung für den Erhalt eines flächendeckenden Notarztdienstes in ganz Bayern gefunden und die notärztliche Versorgung auch weiterhin auf hohem Qualitätsniveau gewährleistet. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Notarztdienst sei ein laufender Prozess, den die Vertragspartner auch weiterhin aktiv mitgestalten werden.

Pressemitteilung der AOK Bayern und der Kassenärztliche Vereinigung Bayern

 

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