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Bundeskabinett beschließt den E-Health Gesetzentwurf
Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) beschlossen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe : “Viel zu lang wurde schon gestritten. Jetzt gehört endlich der Patient und der konkrete Nutzen der elektronischen Gesundheitskarte für den Patienten in den Mittelpunkt. Deshalb machen wir Tempo durch klare gesetzliche Vorgaben, Fristen und Anreize, aber auch Sanktionen, wenn blockiert wird. Es gibt also viele gute Gründe, künftig Termine einzuhalten, aber keine Ausreden mehr – weder für die Selbstverwaltung noch für die Industrie. Der Nutzen für die Patienten ist enorm: Wenn es nach einem Unfall schnell gehen muss, soll der Arzt überlebenswichtige Notfalldaten sofort von der Gesundheitskarte abrufen können. Und wir wollen, dass ein Arzt direkt sehen kann, welche Medikamente sein Patient gerade einnimmt. So können gefährliche Wechselwirkungen verhindert werden. Erweiterte Möglichkeiten der Gesundheitskarte und höchste Datensicherheit müssen immer Hand in Hand gehen. Denn hier geht es um sehr persönliche Informationen. Ich freue mich deshalb, dass gemeinsam mit der Bundesdatenschutzbeauftragten und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ein System entwickelt werden konnte, das bestmöglichen Schutz der höchstpersönlichen Patientendaten bietet.” Der Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Michael Hange, erklärte: “Das E-Health-Gesetz stellt auch einen Meilenstein für die IT-Sicherheit im Gesundheitswesen dar. Die Telematik-Infrastruktur und die elektronische Gesundheitskarte tragen dazu bei, die Sicherheit sensibler Patienten-Daten weiter zu verbessern. Damit profitieren die Patienten von einem Plus an Datenschutz im Gesundheitswesen.” Um ein Höchstmaß an Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten, waren die Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) von Anfang eng einbezogen. Die Sicherheitsanforderungen an die elektronische Gesundheitskarte werden unter Berücksichtigung der Entwicklung der technischen Möglichkeiten kontinuierlich fortgeschrieben. Das Gesetz enthält einen Fahrplan für die Einführung einer digitalen Infrastruktur mit höchsten Sicherheitsstandards. Zudem sollen den Patienten konkrete Anwendungen zugute kommen, für die ein klarer Zeitplan gilt. Die wichtigsten Regelungen des E-Health-Gesetzes: Ein modernes Stammdatenmanagement (Prüfung und Aktualisierung von Versichertenstammdaten) soll nach einer bundesweiten Erprobung in Testregionen ab dem 1. Juli 2016 innerhalb von zwei Jahren flächendeckend eingeführt werden. Damit werden die Voraussetzungen für medizinische Anwendungen wie z.B. eine elektronische Patientenakte geschaffen. Sobald die Anwendung zur Verfügung steht, erhalten Ärzte und Zahnärzte, die diese Anwendung nutzen, einen Vergütungszuschlag. Ab 1. Juli 2018 sind pauschale Kürzungen der Vergütung der Ärzte und Zahnärzte vorgesehen, die nicht an der Online-Prüfung der Versichertenstammdaten teilnehmen. Mit Notfalldaten eines Patienten ist ein Arzt sofort über alle wichtigen Daten, wie z.B. Allergien oder Vorerkrankungen informiert. Ab 2018 sollen diese Notfalldaten auf der Gesundheitskarte gespeichert werden können, wenn der Patient dies wünscht. Ärzte, die diese Datensätze erstellen, sollen eine Vergütung erhalten. Noch immer sterben mehr Menschen an unerwünschten Arzneimittelnebenwirkungen als im Straßenverkehr. Ein Medikationsplan, der alle Informationen über die vom Patienten angewendeten Arzneimittel enthält, sorgt für mehr Sicherheit bei der Arzneimitteltherapie. Versicherte, denen mindestens drei Medikamente gleichzeitig verordnet werden, sollen ab Oktober 2016 einen Anspruch auf einen Medikationsplan haben. Mittelfristig soll der Medikationsplan dann über die elektronische Gesundheitskarte abrufbar sein. Bislang geht noch immer wertvolle Zeit verloren, weil Arztbriefe per Post versendet werden und somit wichtige Informationen nicht rechtzeitig vorliegen. Ärzte, die Arztbriefe sicher elektronisch übermitteln, sollen 2016 und 2017 eine Vergütung von 55 Cent pro Brief erhalten. Krankenhäuser, die ab dem 1. Juli 2016 Entlassbriefe elektronisch verschicken, sollen eine Vergütung von 1 Euro pro Brief erhalten. Ärzten soll das Einlesen des elektronischen Entlassbriefes mit 50 Cent vergütet werden. Spätestens ab 2018 werden elektronische Briefe nur noch vergütet, wenn für die Übermittlung die Telematikinfrastruktur genutzt wird. Um die Nutzung der Telemedizin voranzutreiben, sollen ab 1. April 2017 Telekonsile bei der Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen vergütet werden. Die Selbstverwaltung hat weiterhin den Auftrag, zu prüfen, welche weiteren Leistungen telemedizinisch erbracht und vergütet werden können. Ein Interoperabilitätsverzeichnis soll die von den verschiedenen IT-Systeme im Gesundheitswesen verwendeten Standards transparent machen und auf freiwilliger Basis für mehr Standardisierung sorgen. Das Verzeichnis soll auch ein Informationsportal für telemedizinische Anwendungen enthalten. Die im Gesetz vorgesehenen Fristen richten sich insbesondere an die mit der Umsetzung beauftragten Organisationen der Selbstverwaltung, GKV-Spitzenverband, Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung . So erhält die von der Selbstverwaltung getragene Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte Fristen und klare Vorgaben für den Abschluss ihrer Arbeiten. Es gibt Haushaltskürzungen bei den genannten Gesellschaftern, wenn die Frist nicht gehalten wird. Weitere Informationen finden Sie unter www.bmg.bund.de. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Bundesgesundheitsminister Gröhe: „Pflegende Angehörige besser unterstützen“ Hilfen für pflegende Angehörige
In Deutschland pflegen etwa 2 Millionen Angehörige ihre hilfebedürftigen Familienmitglieder zu Hause. Meist sind es nach wie vor Frauen, die sich kümmern – aber der Anteil der Männer steigt seit Jahren. Jedes Jahr am 8. September macht ein bundesweiter Aktionstag auf den wichtigen Einsatz der pflegenden Angehörigen aufmerksam. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Pflegende Angehörige leisten einen unschätzbar wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Sie verdienen unseren Dank und unsere Anerkennung, vor allem aber auch Entlastung und Unterstützung. Deshalb haben wir mit der Pflegereform gerade die Leistungen für die Pflege zu Hause deutlich ausgebaut. Das hilft pflegenden Angehörigen, die dadurch beispielsweise mehr Hilfe durch Pflegedienste, aber auch eine deutlich bessere Absicherung in der Renten- und Arbeitslosenversicherung erhalten.“ Mit drei Pflegestärkungsgesetzen hat der Gesetzgeber seit 2015 die Leistungen der Pflegeversicherung mit insgesamt zusätzlich 5 Milliarden Euro pro Jahr spürbar ausgeweitet und dabei einen Schwerpunkt auf die Unterstützung der Pflege zu Hause gelegt. Dadurch wurde die finanzielle Unterstützung bei häuslicher Pflege deutlich angehoben, so dass z.B. mehr professionelle Hilfe durch Pflegedienste in Anspruch genommen werden kann. Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wurde zum 1. Januar dieses Jahres auch der Kreis derer, die Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, stark erweitert. Auch die Hilfen für pflegende Angehörige wurden ausgebaut. So können Angehörige nunmehr für die Dauer von bis zu 6 Wochen von der Pflege entlastet werden. Das hilft, wenn sie selbst einmal eine Pause brauchen und zum Beispiel in den Urlaub fahren wollen und für die Pflege eine Vertretung benötigen. Zudem steht allen Pflegebedürftigen seit Beginn dieses Jahres für die Betreuung, aber auch für Hilfen im Haushalt zusätzlich zum Pflegegeld oder zur Pflegesachleistung ein Betrag von 125 Euro im Monat zur Verfügung. Deutlich verbessert wurde auch die soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen: Seit dem 1. Januar dieses Jahres zahlt die Pflegeversicherung für mehr Angehörige (und ggf. auch andere ehrenamtliche Pflegepersonen) Beiträge zur Rentenversicherung, und oft fallen die Beitragszahlungen nun zudem auch höher aus. Dadurch wurden die Beiträge zur Rentenversicherung aus der Pflegeversicherung auf insgesamt 1,4 Milliarden Euro erhöht. Die Pflegeversicherung übernimmt seither zudem die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für den gesamten Zeitraum, in dem sich Menschen um pflegebedürftige Angehörige kümmern. Und wenn Beschäftigte kurzfristig ihre Arbeit unterbrechen müssen – zum Beispiel um zügig eine Pflegeeinrichtung für einen Angehörigen zu finden, – gewährt die Pflegeversicherung schon seit 1. Januar 2015 für bis zu zehn Arbeitstage eine Lohnersatzzahlung. Muss die Wohnung an die Bedürfnisse eines Pflegebedürftigen angepasst werden, – muss zum Beispiel eine barrierefreie Dusche eingebaut werden – übernimmt die Pflegeversicherung seit 2015 hierfür die Kosten in Höhe bis zu 4.000 Euro. Nicht nur die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wurden ausgeweitet. Bei Zustimmung der pflegebedürftigen Person haben Angehörige nun erstmals auch einen eigenständigen Anspruch auf eine qualifizierte Pflegeberatung durch die Pflegekasse oder den nächstliegenden Pflegestützpunkt. Angehörige sollten sich nicht scheuen, diesen Anspruch auch wahrzunehmen. Denn Ziel der Beratung ist es, ein für die jeweiligen Bedürfnisse passendes Hilfepaket zu schnüren und über weitergehende Hilfemöglichkeiten gerade auch für pflegende Angehörige zu informieren. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Medizin-App gegen Kopfschmerz und Migräne – Große Studie zur digitalen Prävention gestartet
Kann eine Smartphone-App dazu beitragen, Kopfschmerzen zu lindern? Um das herauszufinden, starten BARMER und Deutsche Telekom gemeinsam ein Pilotprojekt unter wissenschaftlicher Begleitung der Berliner Charité. Es soll zeigen, ob die App „M-sense“ die Leiden von Kopfschmerz- und Migränepatienten mildern kann. In der App erfassen Betroffene eine Reihe relevanter Einflussfaktoren für Schmerzattacken, wie etwa Schlafverhalten, Wetter oder Stress sowie die Attacken selbst. „M-sense“ analysiert diese Informationen und erstellt ein persönliches Schmerzmuster. Anhand dieses Musters entwickelt die App individuelle Handlungstipps für die Nutzer. Vom Autogenen Training über Muskelentspannung bis zum Ausdauersport werden präventive Maßnahmen in Begleitung zur klassischen Therapie vorgeschlagen, um Intensität und Dauer künftiger Schmerzattacken zu reduzieren. Aus den persönlichen App-Protokollen können sich zudem wertvolle Hinweise für die ärztliche Therapie ergeben. Einzigartige Untersuchung einer zertifizierten Gesundheits-App Im Rahmen einer Kooperation zum betrieblichen Gesundheitsmanagement mit der BARMER werden an der Studie bis zu 1.000 von Kopfschmerzen oder Migräne betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Telekom teilnehmen. Sie sollen die App regelmäßig nutzen und neun Monate lang mittels medizinischer Fragebögen bewerten. Auch die in der App selbst erfassten Daten werden Aufschluss darüber liefern, ob „M-sense“ präventiv die Kopfschmerztherapie ergänzen kann. Die wissenschaftliche Untersuchung zur schon jetzt als Medizinprodukt zertifizierten App ist in ihrem Umfang bislang einzigartig. Insbesondere junge Erwachsene betroffen Vor allem junge Erwachsene leiden unter Kopfschmerzen. 1,3 Millionen der 18- bis 27-Jährigen sind betroffen, wie der BARMER-Arztreport 2017 zeigt. Für die Studie werden daher hauptsächlich junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Telekom-Shops sowie Auszubildende des Konzerns die App nutzen. Pressemitteilung der BARMER
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