Das neue Pflegezeitgesetz kommt jetzt und was ändert sich für mich als langjährige Pflegeperson? Ich vermute, mir bringen die Neuerungen nichts. Ich vermute weiter, auch für die vielen anderen langjährigen Pflegepersonen hat es keine Auswirkung und ich stelle die Hypothese: Gerade für die Langzeit-Pflegepersonen wären hier Änderungen wichtig gewesen.
Es wäre für uns, Pflegende, ein guter Schritt gewesen, wenn die 10 Tage Arbeitsverhinderung mit Lohnersatz zur Organisation der Pflege wiederholt, zum Beispiel jedes Jahr, erneut gelten würden. Doch gilt dies nur bei einer akut aufgetretenen Pflegesituation.
10 Tage Arbeitsverhinderung für die Pflege
10 Tage Arbeitsverhinderung mit Lohnersatz im Jahr wären eine Anerkennung der Arbeit der pflegenden Angehörigen gewesen und würde unserer Lebensrealität helfen, die Pflege des pflegebedürftigen Kindes / Angehörigen und das Berufsleben gut zu verbinden. Sie wären ein Schritt gewesen gegen das Armutsrisiko von Pflegepersonen.
Diese wiederholten Tage der Arbeitsverhinderung wären nötig für:
- Pflegedienstausfall (Eltern / Angehörigen müssen offene Dienstzeiten übernehmen)
- akuter Krankenhausaufenthalt / –einweisung — dies kann viel Koordination erfordern (Terminabsagen, Arztgespräche) oder Pflegeperson muss wegen der unzureichenden Zahl an Pflegefachkräften auf der Station mit aufgenommen werden.
- akut verschlechternde Pflegesituation z.B. bei Infekten, wo das Kind / der Angehörige nicht in die Tageseinrichtung darf, aber auch nicht in die Klinik muss
Es mag sein, für Sohn oder der Tochter, dessen Mutter oder Vater akut in die Pflegesituation geraden, mag dies Gesetz helfen. Es bereinigt vielleicht den Krankenstand der Arbeitnehmer, die in dieser Krisenzeit krank geschrieben werden. Doch kann eine akute Pflegesituation erst der Beginn einer möglichen langen Pflegezeit mit vielen Krisen sein. Wenn die Politik und die Sozialkassen wirklich wollen, das Angehörige die kostengünstige Pflege übernehmen, ist hier nach zu bessern. Es sollte für die Gesellschaft ein Ziel sein, dass pflegende Angehörige ihr Ehrenamt „Pflege“ mit ihrem Hauptamt „Beruf“ in Einklang bekommen können. Geschieht dies nicht, können pflegende Angehörige in die Armutsfalle geraden, da sie ihren Beruf aufgeben müssen und nach der Pflegezeit nur schwer wieder ins Erwerbsleben zurück können.
Weiterführendes zum bisherigen Gesetz.