Mit dem GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG) wird zum 1.1.2015 der einkommensabhängige Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eingeführt. Der neue Zusatzbeitrag wird zwar allein vom Arbeitnehmer getragen, jedoch vom Arbeitgeber zusammen mit den übrigen Sozialversicherungsbeiträgen an die zuständige Krankenkasse abgeführt. Bei der Berechnung der Beiträge müssen Arbeitgeber die besonderen Regeln der sogenannten Gleitzone beachten. Die Gleitzone greift, wenn der Beschäftigte ein Arbeitsentgelt zwischen 450,01 Euro bis 850,00 Euro im Monat bezieht und die Obergrenze nicht regelmäßig überschreitet. Dies teilte der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) mit. Für die einfache Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge hat der vdek seinen Gleitzonenrechner an die neuen Beitragsregeln zum 1.1.2015 angepasst. Als neue Funktionen wurden unter anderem die gesonderte Berechnung des Zusatzbeitrages in der Krankenversicherung und die tageweise Berechnung bei Mehrfachbeschäftigten entwickelt. „Mit der Anpassung des vdek-Gleitzonenrechners an die neuen gesetzlichen Voraussetzungen steht den Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein bewährtes Arbeitstool pünktlich zum Jahreswechsel zur Verfügung“, so Michaela Gottfried, Pressesprecherin des Verbandes. Der Rechner kann auf der Webseite des vdek als Excel-Datei heruntergeladen und frei verwendet werden. Zusätzlich hat der vdek auf seiner Webseite ein umfangreiches FAQ zum Thema Zusatzbeitragssätze veröffentlicht. Außerdem informiert eine Online-Übersicht über die wichtigsten Änderungen, die mit dem Pflegestärkungsgesetz, dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sowie durch die jährliche Anpassung von Grenzwerten ab Januar 2015 in Kraft treten. Pressemitteilung des vdek
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