Türchen Nr. 23: Rettungsdienst Weihnachten

Weihnachten naht mit großen Schritten und somit stellen sich sicherlich auch einige von euch die Frage, was ist mit dem Rettungsdienst an Weihnachten. Zunächst einmal sind die Wachen natürlich ganz normal besetzt. Die Rettungswagen werden wie an jeden Tag 24 Stunden 7 Tage die Woche vorgehalten. Der Dienst läuft grundsätzlich wie üblich ab, auch die […]

Ein einfaches Argument gegen einen Gehirn-Bewusstseins-Substanzendualismus und Konsequenzen in Bezug auf die mögliche Existenz unsterblicher Seelen

Alle mir bekannten Religionen operieren auf die eine oder andere Weise mit verschiedenen dualistischen Vorstellungen der Existenz körperunabhängiger, immaterieller, geistig-seelischer Wesenheiten: unsterbliche Seelen, Engel, Dämonen, Götter, Gott. Der wissenschaftliche Nachweis, dass alle geistig-seelischen Vorgänge ausnahmslos Funktionen eines hinreichend intakten Gehirns sind und ohne entsprechende Hirnfunktionen nicht auftreten, würde daher inhaltliche Kerngehalte der Religion berühren, vor allem in ihren praktisch gelebten, dualistisch angelegten Ausdrucksformen und Vorstellungswelten (“Volksfrömmigkeit”). (1) Ein unauflösbares Patt zwischen Religion und Naturwissenschaft? Einerseits gilt: Die Rolle der Hirnphysiologieweiter

Komet C/2014 Q2 (Lovejoy) im Januar über Deutschland

Jan Hattenbach hat dankenswerterweise in seinem Artikel vom 22.12. auf C/2014 Q2 (Lovejoy), den kommenden Kometen fürs bloße Auge hingewiesen. Dort sind auch Aufsuchkarten verlinkt. Wer ein bisschen mehr Hilfestellung braucht, sollte sich die Bahndaten des Kometen auf seinen Rechner herunterladen, um die Position des Kometen per Stellarium berechnen und darstellen zu lassen. Wie das geht, steht hier.

AOK-Arzneimittelrabattverträge: 14. Ausschreibung erfolgreich unter Dach und Fach

Die AOK-Gemeinschaft stellt die Weichen für die Fortsetzung der erfolgreichen Arzneimittelrabattverträge. Am Dienstag (23. Dezember) hat die für die bundesweiten Verträge federführende AOK Baden-Württemberg die Zuschläge für die XIV. Tranche auf den Weg gebracht. „Für 103 von 116 ausgeschriebenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen können wir mit 29 Pharmaunternehmen Versorgungsverträge unter Dach und Fach bringen“, zeigte sich Vorstandschef Dr. Christopher Hermann am Dienstag in Stuttgart zufrieden. Aus Sicht Hermanns gibt es zu den Rabattverträgen als Instrument der Ausgabensteuerung keine Alternative: „Die Krankenkassen haben in den ersten drei Quartalen dieses Jahres knapp zehn Prozent mehr für Arzneimittel ausgeben müssen als im gleichen Zeitraum 2013. Ohne die Arzneimittelrabattverträge wäre das Plus deutlich höher ausgefallen.“ Mit Blick auf den vom Bundeskabinett am 17. Dezember verabschiedeten Entwurf für ein Versorgungsstärkungsgesetz äußerte sich Hermann zudem besorgt, dass die Ärzte künftig weniger austauschbare Arzneimittel verordnen könnten: „Die geplante Reform der Wirtschaftlichkeitsprüfungen darf nicht dazu führen, dass Vorgaben und Anreize zum Verordnen von ausgeschriebenen Arzneimitteln beschädigt werden.“ Die neuen AOK-Verträge treten am 1. Juni 2015 in Kraft und lösen überwiegend die Vereinbarungen der Tranchen X und XI ab. Das AOK-Umsatzvolumen der jetzt bezuschlagten Präparate lag zuletzt bei rund 2,0 Milliarden Euro. Zu den besonders umsatzstarken Produkten der Tranche gehören die Antidepressiva Escitalopram und Sertralin, der Blutdrucksenker Bisoprolol, das Schmerzmittel Ibuprofen, Simvastatin gegen erhöhte Blutfettwerte sowie der Magensäurehemmer Omeprazol. Für 15 Wirkstoffe/-kombinationen der neuen Tranche hat die AOK die Zuschläge im Drei-Partner-Modell erteilt. Dazu zählen u.a. die Blutdrucksenker Amlodipin und Losartan, der Magensäurehemmer Omeprazol, der Blutfettsenker Simvastatin oder das Neuroleptikum Risperidon. Für die Wirkstoffe/-kombinationen Acetazolamid, Atenolol+Nifedipin, Cefixim, Entacapon, Eprosartan, Hydrocortison, Mitomycin Octreotid, Sultamicillin und Tranylcypromin ging bei der Ausschreibung kein oder kein zuschlagsfähiges Angebot ein. Aktuell hat die AOK-Gemeinschaft 259 generische Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen mit einem jährlichen AOK-Umsatzvolumen von mehr als fünf Milliarden Euro unter Vertrag. Die laufenden Verträge der Tranchen X bis XIII decken rund zwei Drittel des Generikamarktes ab. Durch die bundesweiten Rabattverträge konnte die AOK-Gemeinschaft seit 2007 bei gleichbleibend hoher Versorgungsqualität mehr als 3,6 Milliarden Euro bei den Ausgaben für Arzneimittel einsparen. Pressemitteilung der AOK Bayern

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AOK Bayern stellt Forderungen wegen falscher Arzt-Abrechnungen

Bei der Abrechnungsprüfung im Rahmen des aktuellen Hausarztvertrags ist die AOK Bayern auf Abrechnungsfehler von teilnehmenden Ärzten gestoßen. Die Krankenkasse ist verpflichtet, die dadurch entstandenen Überzahlungen zurückzufordern. Die Forderungen mussten noch in diesem Jahr wegen möglichen Fristablaufs zugestellt werden. Für die AOK Bayern ist das Ergebnis der Abrechnungsprüfung wegen der hohen Zahl der betroffenen Ärzte niederschmetternd. Betroffen sind 2.700 Ärzte. Die Gesamtsumme der fehlerhaften Abrechnungen liegt bei rund 12,5 Millionen Euro. Die höchste Einzelforderung liegt bei über 99.000 Euro. Als abwegig bezeichnete es die Krankenkasse, wenn der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV) bei den Rückforderungen von einem „gezielten Angriff“ spricht. Zur sachlich-rechnerischen Prüfung ist die AOK verpflichtet, ein Ermessen besteht im Interesse der Beitragszahler nicht. Die AOK Bayern betont, dass das Bemerkenswerte an diesem Vorgang nicht die Rückforderung der Überzahlungen ist, sondern die Tatsache der extrem hohen Zahl fehlerhafter Abrechnungen. Die Krankenkasse ist der festen Überzeugung, dass die Abrechnungsfehler bei ausreichender Berücksichtigung der Handlungsanleitungen des Hausärzteverbandes zu vermeiden gewesen wären. Sie bedauert im Übrigen, dass keine Möglichkeit besteht, direkt mit dem Hausärzteverband zu einer Regelung zu kommen, da dieser schließlich für die am Vertrag teilnehmenden Ärzte handelt. Inwieweit der BHÄV seine Mitglieder noch intensiver hätte beraten müssen, will die AOK Bayern nicht beurteilen. Häufig betroffen sind Arzneimittelberatungen bei Patienten, die dauerhaft sechs oder mehr Arzneimittel einnehmen müssen. Für eine Beratung kann der Arzt zwei Mal jährlich bis zu 130 Euro abrechnen. Pressemitteilung der AOK Bayern

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Ein großes Dankeschön

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Neben Tätigkeiten über das ganze Jahr verteilt, engagieren sich folgende Ehrenämtler insbesondere zur Weihnachtszeit: Der Freundeskreis Waldkrankenhaus Köppern e.V. mit einer Nikolausaktion dem Internetcafé „Open Office“ und einem „Christmas Barbecue“ am 26. Dezember. Die Laienhilfe Miteinander des Vitos Waldkrankenhauses Köppern veranstaltet am dritten Advent ein weihnachtliches „KulturCafé“. Hier singt ein A-Kapella-Ensemble der Musikschule Friedrichsdorf stimmungsvolle […]

aycan OsiriX PRO 3.0 – Weniger Klicks in der täglichen Routine

Mit der neuen Version 3.0 hat aycan Optimierungen am Workflow seiner Workstation durchgeführt sowie Verbesserungen an der PACS-Integration implementiert

So wurde beispielsweise das Reporting überarbeitet und um Customized Reporting Forms (CRFs) erweitert. Neu ist auch ein Plug-In für ein digitales Diktat, das aycan OsiriX PRO zu einem Diktiersystem macht, das sich auch in bestehende Diktatinfrastrukturen und Spracherkennungssysteme integriert. 3D Hanging Protocols ermöglichen eine effiziente Befundung von modernen Tomographiedatensätzen.


„Wir sind ständig darum bemüht, unseren Kunden zuverlässige und optimale PACS-Lösungen zu bieten. aycan OsiriX PRO 3.0 soll dies wieder unter Beweis stellen und das hoffen wir am diesjährigen RSNA zeigen zu können.“, so Stephan Popp, Geschäftsführer von aycan.

aycan präsentiert die neue Version auf dem MR 2015 Symposium in Garmisch Partenkirchen am Stand N0 und exklusiv in einem Workshop. Hier sind noch einige wenige Plätze verfügbar.

Weblinks:
Informationen zu den neuen Features
Anmeldung zum aycan OsiriX PRO Workshop in Garmisch-Partenkirchen
MR 2015