Mit so einer starken Resonanz zu meinem Blog-Artikel “Neue US-Studie: Pflege erteilt der Klinik-IT und den KIS-Anbietern schlechteste Noten” habe ich nicht gerechnet. Aber das Thema scheint aktueller denn je. In dem Zusammenhang ist mir eine Umfrage im Rahmen einer … Weiterlesen
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Hungrige Gesundheits-Apps: Android verordnet Appetitzügler
Viele Apps fordern ein mehr oder weniger umfangreiches Bündel von Berechtigungen für den Zugriff auf Daten des Nutzers, auf Gerätefunktionen oder Sensoren des Smartphones. Ob sich diese tatsächlich aus dem Funktionsumfang der jeweiligen App erklären lassen, bleibt dabei häufig unklar. Das schafft Unbehagen bei Verbrauchern und politische Verantwortlichen. Bisher mussten Android-Nutzer die Berechtigungen einer App immer als ganzes Paket akzeptieren und im Zweifel unliebsame Berechtigungen als „Kröte“ schlucken, wenn sie eine App unbedingt nutzen wollten. Alternativ stand nur der Weg offen, eine App komplett vom Smartphone zu entfernen.
Mit Android 6.0, das unter dem Namen Marshmallow vermarktet wird, soll sich das nun grundlegend ändern. Google integriert dazu eine „On-The-Fly“-Zugriffsverwaltung: Was heißt das?
Nutzer können einer App beim Installieren Berechtigungen einzeln erteilen oder auch nach der Installation wieder entziehen.
Insgesamt lassen sich zukünftig acht Berechtigungsarten steuern:
- Telefonfunktion
- SMS
- Kalender
- Kamera
- Mikrofon
- Kontakte
- Standort
- Sensoren
Das neue System kann dazu beitragen, die Transparenz für Verbraucher zu verbessern: Entzieht der Nutzer einer App eine bestimmte Berechtigung, sieht er direkt, welche Funktionen nicht mehr nutzbar sind. Sind diese Funktionen dem Nutzer wichtig, kann er die erforderlichen Berechtigungen wieder erteilen. Braucht er sie ohnehin nicht, kann er darauf verzichten und damit seine Privatsphäre besser schützen.
Wie relevant das Thema insbesondere für Nutzer von Gesundheits-Apps ist, zeigen die Ergebnisse des aktuellen Screenings von Diabetes-Apps 10/2015: Von den 44 deutschsprachigen, kostenlosen Diabetes-Apps in Google Play kommen lediglich 20 Prozent ohne spezielle Berechtigungen aus. Beim Großteil der untersuchten Diabetes-Apps muss der Anwender weitreichende Zugriffsrechte einräumen, um diese Apps nutzen zu können. Ob der App-Anbieter verantwortungsvoll mit diesem Vertrauensvorschuss umgeht, bleibt weitgehend im Dunkeln, denn lediglich 14 Prozent dieser Apps informieren den Nutzer darüber mit einer Datenschutzerklärung.
Quelle:
aycan auf dem KIS-RIS-PACS und DICOM-Treffen 2014
Erneut findet in Mainz vom 26. bis 28. Juni 2014 auf dem Gelände Schloß Waldthausen das KIS-RIS-PACS und DICOM-Treffen statt. Neben verschiedenen Vorträgen rund um PACS und RIS, stehen 2014 Themen wie eHealth-Entwicklungen, Arbeitsabläufe und IT-Unterstützung sowie Qualität und Sicherheit im Vordergrund. Ebenfalls erwarten Besucher spannende Rundtisch-Diskussionen und eine Industrieausstellung.
aycan wird erneut auf der Industrieausstellung bewährte PACS-Lösungen ausstellen. Der Würzburger PACS-Hersteller bietet einen Integrationsservice an, welcher die Einbindung eines aycan PACS in vorhandene Arbeits- und Netzwerkumgebung erleichtert.
„Wir freuen uns schon auf interessante Gespräche und aufschlussreiche Vorträge auf dem diesjährigen DICOM Treffen in Mainz.“, Stephan Popp, Geschäftsführer aycan Digitalsysteme GmbH.
Eine Anmeldung zur Tagung finden Sie auf der offiziellen Webseite des KIS-RIS-PACS und DICOM-Treffen: www.unimedizin-mainz.de/dicomtreffen/.
Besuchen Sie www.aycan.de für nähere Informationen zu den PACS-Produkten und Serviceleistungen von aycan Digitalsysteme.
Weblinks:
Offizielle Webseite des KIS-RIS-PACS und DICOM-Treffen 2014
PACS-Lösungen von aycan
Serviceleistungen von aycan
Gehalt MFA/Arzthelferin: Tarifvertrag oder individuell bezahlt?
Ein wesentlicher Effekt, ob Mitarbeiter in einem Unternehmen zufrieden und motiviert sind, liegt in der Bezahlung. Dies trifft natürlich auch für Arztpraxen zu, bei denen im Gehaltsschema neben der Aus- und Fortbildung auch das Engagement und die Kompetenzen berücksichtigt werden müssen. Für die Gestaltung der finanziellen Remuneration gibt es zwei Möglichkeiten, entweder Sie bezahlen nach Tarifvertrag oder Sie treffen jeweils eine individuelle praxisinterne Lösung. Beide Optionen haben Vor- und Nachteile, die Sie berücksichtigen sollten.