Kommunikation als beliebtes Fortbildungsthema Eigenständig oder ergänzend zu medizinischen Fortbildungen bieten Pharma-Unternehmen in zunehmendem Umfang auch Fortbildungen zum Praxismanagement an. Im Fokus steht hierbei das Thema “Kommunikation”, sowohl innerhalb des Praxisteams als auch zwischen Medizinischen Fachangestellten bzw. Ärzten und Patienten. Exploration zur Erkundung des Langzeit-Effekts Eine Exploration ging der Frage nach, welchen Effekt derartige Schulungen […]
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Der Trick mit der Evidenz
Die Pharmaindustrie ist in der Öffentlichkeit nicht gut gelitten und Verschwörungstheorien rund um die Macht der Pharmakonzerne finden ein dankbares Publikum. Bevor man die obige Aussage blind unterschreibt, sollte ein Blick auf den Urheber geworfen werden. In diesem Fall will ein Naturheilkundehersteller kritische Nachfragen zum Nutzen und Risiken seines Produktes abwehren.
Eigentlich wollte das arznei-telegramm (a-t) sich nur über die Evidenzlage zu dem Präparat Cystus informieren. Ein Kinderarzt hatte die Redaktion gefragt, ob es Studiendaten über Nutzen und Risiken dieses Mittels gäbe, das laut dem Anbieter Erkältungserreger physikalisch binden könne. Statt Belege zum Nutzen erhielt die Redaktion einen Brief der vom Hersteller “Dr. Pandalis Urheimische Medizin” beauftragten Anwaltskanzlei, der in der aktuellen Ausgabe des unabhängigen Arzneimittelinformationsdienstes dokumentiert wird.
In dem Ansinnen, die “CYSTUS-052-Medizinalprodukte mit Fragestellungen aus dem Arzneimittelmarkt zu konfrontieren” sieht der Anwalt den “Trick”, um die Produkte zu diskreditieren. “Anders als im arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahren sie ein Medizinalproduktehersteller im Übrigen nicht verpflichtet, seine Studienergebnisse zu veröffentlichen.
Nicht ganz überraschend kommt die Redaktion des a-t zu dem Fazit, dass die veröffentlichten randomisierten Studien aus ihrer Sicht weder Nutzen noch Sicherheit der CYSTUS-052-Produkte hinreichend belegen.
Die Reaktion des Herstellers hat auch einen Hintergrund. “Dr. Pandalis Urheimische Medizin” kämpft um die Zulassung seines Umsatzbringers. CYSTUS-052-Tabletten und -Gurgellösung werden als Medizinprodukte vertrieben. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stuft sie hingegen aufgrund einer pharmakologischen Wirkungsweise als zulassungspflichtige Arzneimittel ein und untersagte den weiteren Vertrieb. Der Hersteller klagte dagegen und bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung waren die Produkte am Markt geblieben. Heute war es soweit: Im Streit um den Status der Cystus-Präparate unterlag der Dr. Pandalis Urheimische Medizin dem BfArM.
Das Unternehmen erwägt eigenen Angaben zufolge weitere rechtliche Schritte und schließt auch den Weg zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht aus. Viel Raum für neue Verschwörungstheorien.
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