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Ersatzkassen, Vertreter der Ärzte und Patientenselbsthilfe fordern mehr Transparenz bei Kooperation von Pharmafirmen und Selbsthilfe
Wenn Pharma- und Medizinproduktehersteller versuchen, mit Spenden und Sponsoring oder Urlaubsangeboten Patientenselbsthilfe und Ärzteschaft für sich einzunehmen, ist Vorsicht geboten. Eine Allianz aus Vertretern der Ersatzkassen, der Patientenselbsthilfe und der Ärzteschaft hat für mehr Transparenz bei Kooperationen von Selbsthilfe und Medizinern mit der Industrie geworben. Bei der Vorstellung der aktualisierten und erweiterten vdek-Broschüre „Ungleiche Partner – Patientenselbsthilfe und Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitssektor“ sprachen sie sich für erhöhte Wachsamkeit bei der Zusammenarbeit mit Unternehmen aus. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) appellierte an alle Beteiligten, mehr Engagement bei der Offenlegung von Geldflüssen und möglichen Interessenkonflikten zu zeigen. „Immerhin fließen jährlich geschätzte 5,6 Millionen Euro von der Pharmaindustrie in Richtung Selbsthilfe. Die Krankenkassen unterstützen die Selbsthilfe weit intensiver, und zwar mit rund 45 Millionen Euro jährlich. Wir haben nichts gegen die Unterstützung der Selbsthilfe durch die Pharmaindustrie. Doch es besteht die Gefahr, dass Selbsthilfeorganisationen für die Interessen der Geldgeber benutzt werden und ihre Unabhängigkeit verlieren. Damit haben wir als Hauptförderer der Gesundheitsselbsthilfe ein Problem“, betonte Elsner. Von der Pharmaindustrie forderte Elsner, die Geldflüsse und Zuwendungen mindestens einmal pro Jahr detailliert zu veröffentlichen. Außerdem sollte ein Firmenfonds eingerichtet werden, d. h. ein Fördertopf, in den spendenwillige Unternehmen einzahlen können. Eine unabhängige Instanz sollte das Geld dann verteilen. Und auch die Gesundheitsselbsthilfe sollte konsequenter als bisher ihre Zuwendungen kenntlich machen und im Zweifel auch auf finanzielle Zuwendungen seitens der Pharmaindustrie ganz verzichten. In Richtung Ärzteschaft erklärte sie: „Auch die Glaubwürdigkeit der Ärzteschaft ist gefährdet, wenn sie sich z. B. bei Anwendungsbeobachtungen und klinischen Studien und in ihrem Verordnungsverhalten zu stark von der Pharmaindustrie beeinflussen lässt. Auch hier ist absolute Transparenz erforderlich!“ Prof. Dr. Wolf-Dieter Ludwig, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ), kritisierte, dass zahlreiche Marketingstrategien der Pharmaindustrie auf den Patienten als „Kunden“ zielen, um die Nachfrage nach diagnostischen Verfahren oder neuen Arzneimitteln zu steigern und sie dadurch schneller im Markt zu verbreiten. Problematisch sei es, dass weiterhin nicht ausreichend qualitativ hochwertige, unverzerrte und evidenzbasierte Informationen, z. B. bezogen auf neue Arzneimittel oder medikamentöse Therapiestrategien, zur Verfügung stehen. „Ärzte und Patienten erreichen regelmäßig eine Flut von Online- oder als Printmedien zugänglichen Informationen zu Arzneimitteln, die eine Vielzahl von unvollständigen, häufig interessengeleiteten bis hin zu manipulativen Inhalten aufweisen. Diese beeinflussen das Arzt-Patienten-Verhältnis massiv.“ Prof. Dr. Ludwig forderte sowohl eine zentrale Qualitätskontrolle von Patienteninformationen sowie eine Prüfung von Werbeanzeigen und Arzneimittelinformationen durch eine industrieunabhängige Organisation als auch größere Transparenz in Bezug auf finanzielle Zuwendungen an Patientenselbsthilfe und Interessenkonflikte der an Informationsbroschüren und Veranstaltungen der Selbsthilfe beteiligten Ärzte. Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe (BAG Selbsthilfe) betonte: „Zwar bietet Sponsoring die Chance auf Einnahmen zusätzlicher Mittel, es bleibt aber die Gefahr von Abhängigkeit und Einflussnahme der Geldgeber. Die Selbsthilfe ist sich dieser Gefahr sehr bewusst.“ Die BAG Selbsthilfe habe daher gemeinsam mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV) Leitsätze für die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitswesen verabschiedet und ein Monitoringverfahren entwickelt. Diese Maßnahmen sowie Selbstverpflichtungserklärungen der Verbände seien wichtige Bausteine, damit die Patientenselbsthilfe unabhängig handeln könne und in der Zusammenarbeit mit Unternehmen die Kontrolle über Inhalte der Arbeit behalte. Hintergrund: Die Gesundheitsselbsthilfe finanziert sich aus Mitteln der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, der öffentlichen Hand, Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Bußgeldern, Zuwendungen von Stiftungen und Sponsoring. Einer der wichtigsten Geldgeber ist die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Sie hat ihre Ausgaben zugunsten von Patientenorganisationen seit 1999 von 7,5 Millionen Euro auf 45 Millionen Euro im Jahr 2015 (0,64 Euro pro Versicherten) versechsfacht. Die Ersatzkassen sind als größte Kassenart mit 38 Prozent (16,9 Millionen Euro) Hauptfinanzier der Selbsthilfe. Die Zuwendungen durch die Krankenkassen dienen der Deckung laufender Kosten, ermöglichen Projekte, aber auch die Gründung neuer Selbsthilfegruppen, denn die Gelder werden prospektiv vergeben. Das kassenfinanzierte Unterstützungssystem ist weltweit einmalig. In seiner 2008 erstmals aufgelegten und nun aktualisierten Broschüre (aktualisierte Ausgabe unter: http://www.vdek.com/vertragspartner/Selbsthilfe.html) informiert der vdek über Aufgaben der Selbsthilfe, Zusammenarbeit mit der Gesundheitsindustrie sowie Transparenzbemühungen und gibt Tipps, wie Selbsthilfe- und Ratsuchende Einflussnahmen durch Unternehmen erkennen können. Pressemitteilung des vdek
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Gröhe: „Arzneimittelversorgung wird zum Nutzen der Patienten weiterentwickelt“
Der Deutsche Bundestag wird am heutigen Donnerstag das „Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV“ (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz – AMVSG) in 2./3.Lesung beraten. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Die Regelungen sollen in ihren wesentlichen Teilen im April 2017 in Kraft treten. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Wir sorgen dafür, dass sich Patientinnen und Patienten auch in Zukunft auf eine hochwertige und bezahlbare Arzneimittelversorgung verlassen können. Das Gesetz leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dass Arzneimittel mit einem Mehrnutzen schnell den Weg in die Versorgung finden, Antibiotika-Resistenzen und Lieferengpässe bekämpft werden und die Arzneimittelversorgung von Krebskranken weiter verbessert wird.“ Die Entwicklung zukunftsweisender Arzneimittel und neuer Wirkstoffe trägt wesentlich zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung in Deutschland bei. Damit Patientinnen und Patienten auch in Zukunft schnell Zugang zu zukunftsweisenden Arzneimitteln haben und der Standort Deutschland für Forschung und Produktion für die pharmazeutische Industrie weiterhin stark bleibt, haben das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Vertretern der pharmazeutischen Verbände, der Wissenschaft und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie im Zeitraum von 2014 bis 2016 einen Dialog geführt. Das Gesetz greift wichtige Anregungen aus diesem „Pharmadialog“ auf. Das bewährte Verfahren zur Nutzenbewertung und Preisbildung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen, das im Jahr 2011 durch das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) eingeführt wurde, wird weiterentwickelt. Die Regelungen im Einzelnen: Die Besonderheiten von Kinderarzneimitteln sollen bei der Nutzenbewertung noch besser berücksichtigt werden. Zudem werden Arzneimittel, die nur für Kinder und Jugendliche erstattungsfähig sind, von der Nutzenbewertung ausgenommen. Bei Antibiotika wird die Resistenzsituation bei der Nutzenbewertung und bei der Festbetragsgruppenbildung einbezogen. Zudem werden die Regelungen zur Erstattung von diagnostischen Verfahren verbessert, um den zielgenauen Einsatz von Antibiotika zu fördern. Damit den Patienten die Ergebnisse der Nutzenbewertung zugutekommen, werden Ärzte künftig über ihre Praxissoftware besser über diese Ergebnisse informiert. In begründeten Einzelfällen – wenn es für den Patienten eine wichtige Therapieoption bedeuten kann – ist es möglich, bei der Vereinbarung von Erstattungsbeträgen bei nicht belegtem Zusatznutzen von der Vorgabe abzuweichen, dass der Erstattungsbetrag nicht zu höheren Jahrestherapiekosten führen darf als die wirtschaftlichste Vergleichstherapie. Die Wartefrist für eine erneute Bewertung des Zusatznutzens auf Grund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse wird verkürzt. Zur Bündelung mehrerer Bewertungsverfahren zu einem Wirkstoff und damit zur Verbesserung der Verfahren bei der Nutzenbewertung und der anschließenden Vereinbarung des Erstattungsbetrages, kann auf Antrag eines pharmazeutischen Unternehmers im Einzelfall von der gesetzlichen Fristvorgabe zur Vorlage der erforderlichen Nachweise zur Nutzenbewertung abgesehen werden. Gilt ein Zusatznutzen als nicht belegt, weil der pharmazeutische Unternehmer trotz Aufforderung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss die erforderlichen Unterlagen nicht rechtzeitig oder nicht vollständig eingereicht hat, ist künftig ein angemessener Abschlag auf den Erstattungsbetrag zu vereinbaren. Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung sowie der Träger der Beihilfe und Heilfürsorge erhalten gegenüber pharmazeutischen Unternehmern einen gesetzlichen Anspruch auf Ausgleich der Differenz zwischen dem Erstattungsbetrag und dem tatsächlichen Abgabepreis. Damit ist gewährleistet, dass auch diese Kostenträger von einer rückwirkenden Geltung des Erstattungsbetrages profitieren. Der vom pharmazeutischen Unternehmer sicherzustellende einheitliche Abgabepreis darf auch in den Fällen nicht überschritten werden, die vom Anwendungsbereich der Arzneimittelpreisverordnung ausgenommen sind, beispielsweise Krankenhäuser und Justizvollzugsanstalten. Gilt für ein Arzneimittel ein Erstattungsbetrag, ist dieser der einheitliche Abgabepreis. Das geltende Preismoratorium für Arzneimittel ohne Preisregulierung wird bis zum Ende des Jahres 2022 verlängert. Ab 2018 wird eine Preisanpassung entsprechend der Inflationsrate eingeführt. Zur Sicherstellung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung durch Apotheken wird die Vergütung bei Standard-Rezepturarzneimitteln und Betäubungsmitteln erhöht. Um die Qualität und Sicherheit in der Versorgung mit Arzneimitteln zur Krebsbehandlung (Zytostatika) sicherzustellen entfällt die bisherige Ausschreibungsmöglichkeit der Krankenkassen mit Apotheken; zugleich werden Rabattverträge zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Herstellern mit Blick auf die nachhaltige Finanzierbarkeit ermöglicht und die Verhandlungsmöglichkeiten der Selbstverwaltung über die Preise erweitert (Hilfstaxe). Um die Sicherheit bei der Versorgung mit Impfstoffen zu erhöhen, entfällt die Grundlage für Rabattverträge der Krankenkassen mit pharmazeutischen Herstellern. Um Lieferengpässe bei der Arzneimittelversorgung zu vermeiden, erhalten die zuständigen Bundesoberbehörden durch Änderungen des Arzneimittelgesetzes die Möglichkeit, von den Herstellern Informationen zu Absatzmenge und Verschreibungsvolumen des betroffenen Arzneimittels zu fordern. Um die Akutversorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern, sind Vorratsbestellungen von Importarzneimitteln durch Krankenhausapotheken begrenzt möglich. Die pharmazeutischen Unternehmer werden verpflichtet, Krankenhäuser zu informieren, sobald ihnen Kenntnisse über Lieferengpässe bei bestimmten Arzneimitteln vorliegen. Das Arzneimittelgesetz wird an europarechtliche Vorgaben bezüglich der Anerkennung der Tätigkeit als sachkundige Person in pharmazeutischen Betrieben mit Herstellungserlaubnis angepasst. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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vdek: Statement zu den aktuellen Finanzergebnissen in der GKV im Jahre 2014
„Die unterschiedlichen Finanzergebnisse der Kassenarten zeigen, dass der Finanzausgleich der Kassen (Morbi-RSA) seine Funktion, nämlich gleiche Ausgangsbedingungen für einen fairen Kassenwettbewerb zu schaffen, nicht erfüllt. Anders ist nicht zu erklären, dass allein die AOKn Millionenüberschüsse in 2014 erwirtschaften konnten, während die anderen Kassenarten Defizite ausweisen mussten. Mit Managementerfolgen haben diese unterschiedlichen Finanzergebnisse nichts zu tun. Bei den Ersatzkassen ist zwar ein Teil des Gesamtdefizits von rund 1,1 Milliarden Euro auf Prämienauszahlungen zurückzuführen (568 Millionen Euro), 500 Millionen Euro kommen dagegen durch falsche Stellschrauben im RSA zustande. Überhöhte Deckungsgrade aus dem RSA bei einzelnen Regionalkassen dürfen nicht zum Wettbewerbsnachteil bundesweit agierender Kassen werden. Hier muss im RSA nachgebessert werden. Die Politik muss daher den Finanzausgleich der Kassen erneut auf den Prüfstand stellen, um den Kassenwettbewerb fairer zu gestalten.“ Pressemitteilung des vdek
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