Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Online-Information erstellt, mit der man durch einige interaktive Fragen prüfen kann, ob und wenn ja welche Pflegeleistungen für einen in Betracht kommen und wo man sie beantragen kann.
Praktisches Beispiel: Ein enger Angehöriger von ihnen wird plötzlich akut pflegebedürtig, so dass Sie nicht mehr arbeiten können. Die Pflegekasse zahlt ihnen in so einem Fall für bis zu 10 Tage ein „Pflegeunterstützungsgeld“. Das das so ist und wo man das beantragt, sagt einem der Pflegeleistungs-Helfer.
Ihr könnt den Online-Ratgeber hier finden.
Guter Service!
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