Mit einem Rückblick auf die jüngste Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am Vortag des Ärztetags in Hamburg begann Dr. med. Peter Potthoff, Vorsitzender der KV Nordrhein, seinen Bericht zur Lage im Rahmen der VV der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein. Einen breiten Raum nahm dabei das neue Positionspapier „KBV 2020 – Versorgung gemeinsam gestalten“ ein. „Der Kern des Konzepts ist das klare Bekenntnis zum Sicherstellungsauftrag der KVen.“ Dieser soll im Sinne der Patientenversorgung künftig vermehrt in Kooperation mit Krankenhäusern gestaltet werden – „das ist ein Weg, den wir im Zuge unserer Notdienstreform konzeptionell bereits beschritten haben“, sagte Potthoff. Im Verlauf seines Berichts ging Potthoff auch auf die Eckpunkte des geplanten „Selbstverwaltungsstärkungs-Gesetzes“ ein, durch das die Politik das Handeln auch der ärztlichen Selbstverwaltung reglementieren und stärker beaufsichtigen möchte. „Die Betitelung des Gesetzentwurfs ist in Teilen zynisch, wenn man sich die Inhalte genauer anschaut“, kritisierte Potthoff. „Der Gesetzgeber hat darin offenbar einfach aufgegriffen, was ihm in der aktuellen Debatte um die KBV an Sachverhalten begegnet ist“, so Potthoff. Einige Regelungen unterschieden sich kaum von der Einsetzung eines Staatskommissars – etwa die Möglichkeit, Weisungen zur Rechtsanwendung und zur Rechtsauslegung zu erlassen, ohne dass dagegen eine Klagemöglichkeit besteht. Verhandlungen über neue Richtgrößenvereinbarung Bernhard Brautmeier, stellvertretender Vorsitzender, nahm Stellung zum aktuellen Stand in Sachen Richtgrößenvereinbarung. „Wir haben die noch bestehende Richtgrößenvereinbarung zum Ende dieses Jahres gemäß des Beschlusses unserer VV gekündigt und verhandeln mit den Kostenträgern über eine neue Vereinbarung. Unser Ziel ist es, das Verordnungsverhalten unserer Mitglieder so zu begleiten, dass es nicht (mehr) zu Regressen kommt“, sagte Brautmeier. Ein weiteres für die Vertragsärzteschaft wichtiges Thema ist die Einführung des elektronischen Versichertenstammdatenmanagements (VSDM). Brautmeier informierte über den voraussichtlich Anfang Oktober 2016 beginnenden Testbetrieb des VSDM in der Region Nordwest, zu der auch das Rheinland zählt. „Wir gehen davon aus, dass der Abgleich der Stammdaten in den meisten Fällen maximal fünf Sekunden dauert und es zu keinen Beeinträchtigungen im Praxisalltag kommt“, sagte Brautmeier. Verlaufen die Tests erfolgreich, soll der Online-Rollout in der Fläche im April 2017 erfolgen. „Wir werden den Testbetrieb im Sinne unserer Mitglieder aufmerksam begleiten.“ Auch bei dem durch die neue eGK-Generation ab Mitte 2016 nötig gewordenen Austausch von einem Teil der Kartenlesegeräte in Praxen stehe die KV Nordrhein nach den Worten Brautmeiers ihren Mitgliedern unterstützend zur Seite und koordiniert eine Auszahlung der Pauschalerstattung in Höhe von knapp 60 Euro. Da die Erstattung auf 5.000 Kartenterminals begrenzt ist, rät der stellvertretende Vorsitzende, den Erstattungs-Antrag möglichst bald bei der Gematik zu stellen. Erweiterte Förderung der Weiterbildung „Wir haben einen Entwurf zu einer Vereinbarung mit den Krankenkassen zur Förderung der Weiterbildung von der KBV erhalten“, sagte Brautmeier. „Zusätzlich zu den 7500 Stellen im hausärztlichen Bereich gibt es künftig 1000 Weiterbildungsstellen im fachärztlichen Bereich, allerdings nicht für alle Fachgruppen.“ Nicht alle Kriterien zur Förderung würden in Nordrhein erfüllt – so habe zum Beispiel der Landesausschuss der Krankenkassen und Ärzte bisher nirgendwo eine Unterversorgung oder drohende Unterversorgung festgestellt. „Es gibt aber Kriterien, die wir erfüllen. Auch in Nordrhein gibt es in einigen Regionen Probleme bei der Nachbesetzung frei werdender Arztsitze“, sagte Brautmeier. Keine Änderungen an der Satzung Die vor dem Bericht des Vorstands abgestimmten Anträge zu einer künftigen Bildung von Fraktionen in der VV und zum Prozedere der künftigen Besetzung von Haupt- und Haushaltsausschuss der KV Nordrhein fanden nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit unter den VV-Delegierten. Damit ist weiterhin keine Bildung von Fraktionen in der VV der KV Nordrhein möglich. Das NRW-Gesundheitsministerium hatte als Aufsichtsbehörde bereits die Genehmigung eines früheren VV-Beschlusses zur Fraktionsbildung davon abhängig gemacht, dass zusammen mit der Möglichkeit zur Fraktionsbildung auch damit einhergehende Details, wie unter anderem deren Mindestgröße, in der Satzung der KV Nordrhein konkret geregelt werden müssen. Dahingehende Beschlüsse wurden von den Delegierten nicht gefasst. Pressemitteilung der KV Nordrhein
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