Warum schaue ich mir bloß bei jeder sich bietenden Gelegenheit diesen Kometen an? Erstens verändert der sich kaum (außer, dass seine Helligkeit nachlässt), noch ist meine Ausrüstung und mein Beobachtungsstandort wirklich für die Beobachtung eines nicht sehr hellen Kometen geeignet.
Related Posts
Tipps zur Kontaktlinsenreinigung
Wenn man Wochenlinsen, Monatslinsen oder Jahreslinsen besitzt, dann fällt das Reinigen der Kontaktlinsen tagtäglich an, müssen die Kontaktlinsen doch desinfiziert, gesäubert und mit wichtigen Zusatzstoffen erneut versorgt werden. Damit Sie die Kontaktlinsenreinigung auch richtig vornehmen, kommen hier die wichtigsten Tipps und Vorschriften zur Kontaktlinsenpflege: Am Morgen: Waschen Sie sich stets die Hände, ausnahmslos! Schütteln […]
DGINA-Tagung Göttingen Teil 1
Nachdem ich die letzten Tagemit dem DGINA-Kongress in Göttingen beschäftigt und somit nicht auf nofame4u.de aktiv war, werde ich in den
nächsten Tagen einige wesentliche Inhalte der Woche in Göttingen zusammenfassen, los g…
Mit Empfehlungen von Verbänden werben: Im Gesundheitswesen verboten
Pröbchen von Produkten, Vorher-Nachher-Bilder, Empfehlungen von Experten und Stiftungen: Was in der Werbung der Privatwirtschaft erlaubt ist, kann im Gesundheitswesen verboten sein. Für den Wettbewerb gelten dort strenge Regeln, die der Gesetzgeber folgendermaßen begründet: Ärzte, aber auch andere Akteure in der Branche genießen ein besonderes Vertrauen in der Bevölkerung – und haben damit auch eine große Verantwortung. Was medizinische Fachleute öffentlich äußern, kann einen Einfluss auf die Gesundheit der Bevölkerung nehmen.
Strenge Regeln für Werbung „außerhalb der Fachkreise“
Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) regelt, wie Angehörige der Heilberufe oder „Einrichtungen, die der Gesundheit von Mensch oder Tier dienen“ unter anderem mit Arzneimitteln, Medizinprodukten, Verfahren und Behandlungen werben dürfen. Es geht in den Vorschriften vornehmlich um Werbung „außerhalb der Fachkreise“, die also an Sie und mich gerichtet ist, an die Patienten und nicht zum Beispiel von Medizinprodukteherstellern an Ärzte.