Krankenhäuser und Krankenkassen einigen sich auf Vergütung

Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) und die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE) haben sich über die Vergütung 2015 geeinigt: Der landesweite Basisfallwert steigt 2015 von bislang 3.188 auf 3.255,50 Euro. Nach dem Basisfallwert rechnen in Bayern rund 330 Kliniken ab. Damit stehen für die stationäre Behandlung von rund drei Millionen Patienten in den Kliniken Bayerns knapp zehn Milliarden Euro zur Verfügung.

BKG und ARGE hoben die sachliche Verhandlungsatmosphäre hervor und bezeichneten die Einigung als einen Kompromiss, der für beide Seiten problematisch, aber annehmbar sei. Dass trotz unterschiedlicher Interessen­lage sowie komplexer und oft strittiger Regelungen eine Einigung erzielt werden konnte, werten die Verhandlungspartner als Beleg für eine gut funktionierende Selbstverwaltung im Krankenhausbereich in Bayern. Die Kliniken müssen nun mit den Krankenkassen vor Ort vereinbaren, welche und wie viele stationäre Behandlungen sie im kommenden Jahr voraus­sichtlich erbringen und mit dem landesweiten Basisfallwert abrechnen werden.

Der landesweite Basisfallwert ist die Stellschraube für den größten Ausgabe­posten der  Krankenkassen. Auf Klinikseite entscheidet er über den weitaus größten Teil der Erlöse.

Im DRG-Vergütungssystem bestimmt er den Preis für eine Krankenhaus­behandlung mit durchschnittlichem Aufwand. Je nach Schwierigkeitsgrad der Behandlung wird der Wert mit einem Faktor multipliziert, der dann den Rechnungsbetrag ergibt.

So beträgt zum Beispiel der Faktor für die komplikationslose Entbindung rund 0,5. Für einen schwerstverletzten Patienten mit wochenlanger Intensivbehandlung und Beatmung kann dieser Wert bis zu 60 betragen.

 

Gemeinsame Pressemitteilung der Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG), der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE) und des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V.

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