Mehr Tempo bei der eGK! – GKV-Spitzenverband
Gestern wurde der Referentenentwurf für das eHealth-Gesetz bekannt. Dazu erklärt in einer erste Reaktion der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, Florian Lanz:
“Es ist ein gutes Signal, dass die Politik den Aufbau einer einheitlichen Telematik-Infrastruktur jetzt durch klare Vorgaben und Sanktionen befördern will, die sich an alle Akteure wenden. Telematik im Gesundheitswesen ist kein Selbstzweck, sie dient dazu, die Versorgung der Versicherten zu verbessern. Realisiert wird dies in erster Linie über praktische Anwendungen, die entsprechenden Mehrwert für die Patienten, die Ärzte, die Krankenkassen und die Beitragszahler haben. Dass der Gesetzesentwurf offensichtlich darauf abzielt, die Einführung und Nutzung medizinischer und administrativer Telematikanwendungen mit verbindlichen Terminen zu versehen und damit zu beschleunigen, begrüßen wir daher grundsätzlich. Positiv zu bewerten ist auch die Klarstellung, dass für diese Anwendungen zukünftig nur die von der gematik geschaffene Telematikinfrastruktur mit ihrem hohen und geprüften Sicherheitsniveau zulässig ist. Unsichere und kostenintensive Parallelsysteme soll es in Zukunft nicht mehr geben!
Die vorgesehenen Anreizsysteme, die zu der entsprechenden Dynamik des Telematik-Projektes führen sollen, müssen wir uns noch im Detail anschauen. Hilfreich erscheint uns vor allem, dass Malusregelungen für die Nichteinhaltung von Terminen nicht nur auf Seiten der Krankenkassen vorgesehen sind. Dies hatte der GKV-Spitzenverband in der Vergangenheit immer wieder gefordert. Einige der Regelungen gehen hier in die richtige Richtung, wie etwa die geplante Sanktionierung aller Beteiligten – auch der Leistungserbringer – bei Nichteinhaltung der Fristen für das Versichertenstammdatenmanagement, die Notfalldaten und die Nichtanwendung dieser Funktionen in den Arztpraxen.
Im Zusammenhang mit anderen Regelungen besteht allerdings auch die Gefahr, dass die Beitragszahler über Mehrzahlungen über Gebühr belastet werden. So sollen die Ärzte für 2016 und 2017 eine zusätzliche Pauschale für die Nutzung des elektronischen Arztbriefes erhalten – wenn sie ihn jedoch nicht nutzen, folgt keine Sanktionierung.”
Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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