Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für höhere Mindeststandards bei Herzklappenoperationen ist nach Ansicht der Techniker Krankenkasse (TK) ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Vollkommen unverständlich ist der TK allerdings, dass einige Kliniken bis 2016 weiterhin ohne eine Herzchirurgie Herzklappen per
einsetzen dürfen. “Mit der Übergangsregelung hat der Ausschuss die wirtschaftlichen Interessen von einigen Krankenhäusern über die gesundheitlichen Interessen ihrer Patienten gestellt”, sagt Jörg Manthey von der Techniker Krankenkasse. Das sei nicht akzeptabel.Aus Sicherheitsgründen sei es internationaler Standard, dass nur Kliniken mit herzchirurgischer Abteilung solche Operationen durchführen dürfen, so Manthey. Auch der Gemeinsame Bundesausschuss halte die Herzchirurgie aus medizinischer Sicht für notwendig. Deshalb sei sie ab 2016 auch generelle Voraussetzung für die Operation. “Die Patienten mit Herzproblemen können aber so lange nicht warten und haben auch bis dahin ein Recht auf eine Behandlung nach dem Stand der Wissenschaft”, so Manthey. Bei der Patientensicherheit dürfe es keine falschen Kompromisse geben. “Patienten mit einer minimalinvasiven Herzklappenoperation sollten aus eigenem Interesse für den Eingriff ein Krankenhaus wählen, das über eine herzchirurgische Abteilung verfügt.”
Mit den risikoreichen minimalinvasiven Operationen werden vor allem älteren Patienten über einen Katheter Aortenklappen eingesetzt, die eine größere offenchirurgische Operation wahrscheinlich nicht überleben würden. Aufgrund des großen Risikos bei den Eingriffen sehen die Qualitätsrichtlinien allerdings vor, dass das Krankenhaus über eine Herzchirurgie verfügen muss, damit diese bei Notfällen den Patienten übernehmen kann.
Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse
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