Offener Brief: Prostituierten drohen neue Gefahren

In einem gemeinsamen Schreiben sprechen sich Nichtregierungsorganisationen und Einrichtungen für Sexarbeiterinnen gegen die noch strittigen Punkte in den Koalitionsplänen zu einem Prostituiertenschutzgesetz aus.

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
sehr geehrte Frau Bundesministerin Schwesig,
sehr geehrter Herr Kauder,
sehr geehrter Herr Oppermann,

gegenwärtig verhandeln die Koalitionspartner über die Details eines Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG). Wir, die wir uns seit vielen Jahren in der Verbandsarbeit, in der Rechtspraxis sowie in der sozialen und gesundheitlichen Beratung mit dem Thema befasst haben, wollen mit diesem Schreiben zur Versachlichung der Debatte beitragen.

Derzeit registrieren wir eine Vermengung der legalen Prostitution – nur um die geht es bei der Weiterentwicklung des Prostitutionsgesetzes – mit dem strafrechtlich relevanten Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung. Hier eine Trennschärfe zu wahren, muss aus unserer Sicht oberstes Gebot in der gesamten Diskussion über ein Prostituiertenschutzgesetz sein. Das bedeutet nicht, dass die Unterzeichnenden das Problem des Menschenhandels und die Interessen seiner Opfer geringschätzen; es geht uns um die Wahl der Mittel und um eine aufrichtige Debatte über die Ziele der anstehenden Regulierung der Prostitution.

Kein Sexkaufverbot nach schwedischem Modell

Eine Kriminalisierung der Prostitution zur Bekämpfung des Menschenhandels wäre kontraproduktiv. Entsprechende Kampagnen, die ein Sexkaufverbot nach schwedischem Modell befürworten, lehnen wir ab. Ein solches Prostitutionsverbot stünde im Widerspruch zu der vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich vorgenommenen Zuordnung der Prostitution zu Art. 12 GG und würde die Lage der aus freier Entscheidung tätigen Prostituierten massiv verschlechtern.

Eine Regulierung des Prostitutionsgewerbes, wie sie der Koalitionsvertrag in Aussicht stellt, sollte nach unserem Dafürhalten die Rechte der Prostituierten stärken, sie vor Gewalt, vor Demütigungen bei Behörden und vor gesellschaftlicher Stigmatisierung schützen und ihnen eine gute gesundheitliche Versorgung ermöglichen. Insofern unterstützen wir die in den Eckpunkten für ein Prostituiertenschutzgesetz benannten Ziele.

Vor allem drei Punkte sind zwischen CDU/CSU und SPD noch strittig: verpflichtende Gesundheitsuntersuchungen, Anhebung des Mindestalters auf 21 Jahre und Anmeldepflicht. Wir halten diese Maßnahmen aus folgenden Gründen für kontraproduktiv.

Pflichtuntersuchungen widersprechen den bewährten Präventionsstrategien

Verpflichtende Gesundheitsuntersuchungen für die Gruppe der Prostituierten widersprechen den bewährten Strategien zur Bekämpfung sexuell übertragbarer Krankheiten. Statt auf behördlichen Zwang zu setzen, sollten niedrigschwellige, kostenlose und anonyme Beratungs- und Untersuchungsangebote fortgeführt und ausgebaut werden. Pflichtuntersuchungen sind verfassungsrechtlich höchst bedenklich, weil Prostituierte die einzigen AdressatInnen der Untersuchungspflicht wären. Ihre Umsetzung würde zudem personenbezogene Daten zu medizinischen Befunden mit Daten zur Prostitutionsausübung verknüpfen. Verpflichtende Gesundheitsuntersuchungen stigmatisieren und gefährden die Prostituierten selbst: Wenn nämlich die Freier die Untersuchungsbescheinigungen als Einladung zu ungeschütztem Verkehr missdeuten. Diese Argumente haben im Übrigen auch den Verband Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V. dazu bewogen, sich gegen verpflichtende Gesundheitsuntersuchungen für Prostituierte auszusprechen.

Eine Anhebung des Schutzalters schadet den Prostituierten

Ein weiterer strittiger Punkt ist die Anhebung des Schutzalters auf 21. Auch hier meinen wir: Das schadet den Prostituierten und zwingt insbesondere die unter 21-Jährigen in die Illegalität. Ganz
sicher sind sie damit nicht eher erreichbar für Ausstiegsangebote. Darüber hinaus widerspräche ein Mindestalter von 21 der Einheit der Rechtsordnung. Mit 18 Jahren sind Personen in Deutschland volljährig. Ihnen bis zum Alter von 21 einen minderen Reifegrad zu unterstellen und sie vor sich selbst schützen zu wollen, ist nicht nachvollziehbar.

Die diskutierte Einführung eines Mindestalters von 21 dürfte auch dazu führen, dass sich Prostituierte dieser Altersgruppe im Notfall nicht mehr an Beratungsstellen und polizeiliche Behörden wenden werden – aus Angst, der illegalen Prostitutionsausübung überführt zu werden. Generell wäre auch ein Mindestalter von 21 im Hinblick auf die vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich vorgenommene Zuordnung der Prostitution zu Art. 12 GG eine problematische Reglementierung der Berufswahl, die ausführlich zu begründen wäre.

Gefahr zusätzlicher Stigmatisierung durch Meldepflicht

Sie diskutieren auch über eine Meldepflicht für Prostituierte. Diese halten wir nicht für erforderlich, sehen jedoch eine hohe Gefahr zusätzlicher Stigmatisierung. Deshalb bestehen extrem hohe Anforderungen an den Datenschutz, um die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu schützen. Eine Meldepflicht als Mittel zur Bekämpfung des Menschenhandels halten wir nicht für sinnvoll, denn selbst eine individuelle Anmeldung könnte sehr wohl unter Zwang erfolgen.

Wir bitten Sie eindringlich, bei den anstehenden Beratungen zu einem Prostituiertenschutzgesetz unsere Argumente zu berücksichtigen.

Unterzeichnerinnen:

  • Deutsche AIDS-Hilfe e.V.
  • Deutscher Frauenrat e.V. (DF)
  • Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)
  • Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband
  • Dortmunder Mitternachtsmission e.V.
  • Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V. mit ihren Beratungsstellen Nadeschda für Opfer von Menschenhandel und den Prostituierten- und Ausstiegsberatungen Theodora und Tamar
  • Frauentreff Olga, Berlin

 

Berlin, 27. Januar 2015