Bewegung macht gesund!

Dass ein ausreichendes Maß an Bewegung Gesundheit und Wohlbefinden fördert, ist unter Fachleuten unumstritten. Einige Forscher gehen heute sogar noch deutlich weiter. Ihres Erachtens hält Bewegung nicht nur gesund und kann die Symptome bereits bestehender Erkrankungen lindern. Vielmehr spricht vieles dafür, dass Bewegung bei einer Reihe von chronischen Erkrankungen ähnlich viel oder sogar mehr zur […]

Aktueller Stand der Einführung der Telematikinfrastruktur und erster Anwendungen

Das komplexe Entwicklungsprojekt zur Einführung der Telematikinfrastruktur und erster Anwendungen schreitet weiter voran. Die beauftragten Industrieunternehmen befinden sich derzeit in der Entwicklung, dem Aufbau und der Integration der Infrastrukturkomponenten. Ein wesentlicher Bestandteil der Integration ist der Aufbau des zentralen Netzwerkes der Telematikinfrastruktur. In einem ersten Schritt wurden die Fachdienste der Krankenkassen zur Unterstützung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) Mitte des Jahres angebunden. Das zentrale Netz ist aufgebaut, und die Zulassungstests (z.B. Public Key Infrastruktur) für den zukünftigen Betrieb mit Echtdaten von rund 70 Millionen Karten haben begonnen. In einem ersten Test („Durchstichtest“), der von den Industriepartnern zusammen mit der Kaufmännischen Krankenkasse im Dezember durchgeführt wurde, konnte der Nachweis erbracht werden, dass die Telematikinfrastruktur im Zusammenspiel mit allen Komponenten für den Versichertenstammdatenabgleich funktionsfähig ist. In dem Test wurde der Versichertenstammdatensatz über die Telematikinfrastruktur online überprüft und erfolgreich aktualisiert. Damit ist ein wichtiger Schritt getan, um die Telematikinfrastruktur im kommenden Herbst im Echtbetrieb erproben zu können. Ebenfalls im Dezember ist die erste Produktivzulassung (CVC-Root) erfolgt. Somit ist die Grundlage für eine spätere Personalisierung der Karten (eGK, Heilberufsausweise, Instituts- und Gerätekarten) gelegt. Erprobungsstart Voraussichtlich im Herbst 2015 kann mit der Erprobung bei allen Teilnehmern begonnen werden. Bereits vorher werden die Inbetriebnahme und die Zulassung abgeschlossen. An der Erprobung werden in den zwei Testregionen Nordwest (Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz) und Südost (Sachsen und Bayern) insgesamt 1.000 Arzt- und Zahnarztpraxen und 10 Krankenhäuser teilnehmen. Nach aktueller Planung wird sich die Erprobung der Qualifizierten Elektronischen Signatur (QES) und der sicheren Kommunikation der Leistungserbringer – KOM-LE (*) – der Erprobung VSDM anschließen. Wissenschaftliche Evaluation Die Erprobung wird durch eine wissenschaftliche Evaluation begleitet. Ziel der wissenschaftlichen Evaluation ist, die Akzeptanz und Praxistauglichkeit der neuen technischen Prozesse mit der elektronischen Gesundheitskarte zu analysieren. Dies erfolgt aus Sicht der Anwender, also der an der Erprobung teilnehmenden Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser sowie aus Sicht der Beteiligten, also der Patienten. Darüber hinaus werden die Auswirkungen der Einführung der Anwendungen und Basisdienste auf interne Prozesse und Strukturen in den Institutionen der Leistungserbringer betrachtet. Aus den Ergebnissen der wissenschaftlichen Evaluation werden Empfehlungen für den bundesweiten Rollout abgeleitet. Die gematik hat im September 2014 die Friedrich-Alexander-Universität (FAU) Erlangen-Nürnberg beauftragt, die wissenschaftliche Evaluation durchzuführen. Nach erfolgreichem Abschluss der Erprobung und parallel durchgeführter Evaluation wird das Netz der Telematikinfrastruktur für den bundesweiten Anschluss aller Praxen und Krankenhäuser bereitstehen. Notfalldatenmanagement Die gematik-Gesellschafter haben in der 48. Gesellschafterversammlung im November das Vorhaben „Notfalldatenmanagement-Sprint“ beschlossen, in dem bereits heute Prozesse aus der späteren Projektphase des Notfalldatenmanagements (NFDM) evaluiert werden. Hierbei soll bereits ohne Anbindung an die Telematikinfrastruktur untersucht werden, ob das Einwilligungsverfahren des Versicherten in die freiwillige Anwendung und das erstmalige Anlegen eines Notfalldatensatzes alltagstauglich sind sowie durch die Patientenverwaltungssysteme ausreichend unterstützt werden. Da die Integration von NFDM in die Primärsysteme für die Akzeptanz bei Versicherten und Ärzten bedeutsam ist, können so gegebenenfalls Optimierungspotenziale frühzeitig erkannt und genutzt werden, bevor die eigentliche Erprobung beginnt. Pressemitteilung der gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH

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aycan OsiriX PRO 3.0 Workshop auf dem Internationalen MRI Symposium 2015 in Garmisch-Partenkirchen

Vom 29. bis 31. Januar 2015 wird aycan auf dem 16. Internationalen MRI Symposium in Garmisch-Partenkirchen am Stand N0 ausstellen und einen aycan OsiriX PRO Workshop anbieten.

Besuchen Sie aycan in Garmisch und entdecken Sie die neue Version von aycan OsiriX PRO

 
Genau 30 Jahre nach seiner Gründung findet das Internationale MRI Symposium zum 16. Mal in Garmisch-Partenkirchen statt. Unter dem Motto “Spinning to Perfection” wollen die Veranstalter auf die stetige Weiterentwicklung und den Fortschritt der MRT-Techniken aufmerksam machen.

aycan Digitalsysteme GmbH, PACS-Hersteller aus Würzburg, wird die neue Version der etablierten Befundungs- und Postprocessing Workstation aycan OsiriX PRO vorstellen. Symposium-Besucher können die neue Version 3.0 am Stand N0 oder am kostenfreien Workshop betrachten.

Mit dem Gedanken “Weniger Klicks in der täglichen Routine“ wurden der Workstation neue Features hinzugefügt, die die Arbeitsabläufe effizienter gestalten und Workflows sowie die PACS-Integration verbessern. Um beispielsweise eine Serie mit Thickslab, Schichtdicke und WL/WW Einstellungen zu reformatieren, können Anwender nun einfache Shortcuts – so genannte Viewer Makros – verwenden.

Des Weiteren können aycan OsiriX PRO Nutzer auf Voraufnahmen, die auf unterschiedlichen PACS-Servern gelagert wurden, per Serien Navigator zugreifen. Damit gleichzeitig ein Prefechting der Voraufnahmen aus dem PACS unnötig wird, werden mittels Filter dem Anwender eine intelligente Auswahl der Voraufnahmen und deren Modalitäten präsentiert.

Besuchen Sie aycans Stand N0 oder melden Sie sich jetzt für den Workshop am 29. Januar an. Neben den Workflowverbesserungen in der aycan OsiriX PRO Version 3.0, steht ebenfalls das Thema „Teleradiologie mit einer Private Cloud – Sicherer und einfacher Studientransfer zwischen Standorten und Kollegen“ auf der Agenda.

Für nähere Informationen zur aycan OsiriX PRO Version 3.0 besuchen Sie www.aycan.de.
Für die Anmeldung zum Workshop klicken Sie auf folgenden Link:  MR 2015: aycan OsiriX PRO Workshop: Neue Features in Version 3.0.

Weblinks:
Offizielle Webseite des MR 2015
aycan OsiriX PRO Version 3.0

Umsetzungsstrategie für entbürokratisierte Pflegedokumentation online

Umsetzungsstrategie für entbürokratisierte Pflegedokumentation online – GKV-Spitzenverband Ziel des GKV-Spitzenverbandes, des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW) war es, zeitnah mit der Entbürokratisierung der Pflegedokumentation zu starten und die in diesem Kontext vorliegenden Erfahrungen in die Praxis umzusetzen. Daher haben die drei Verbände mit Unterstützung des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann, bereits im Sommer des vergangenen Jahres die Erarbeitung einer Implementierungsstrategie durch Elisabeth Beikirch in Auftrag gegeben. Pünktlich zum Start des Projektbüros des Pflegebeauftragten, welches die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in ganz Deutschland bei der Umsetzung einer neuen, „schlanken“ Pflegedokumentation unterstützen wird, stellen die drei Organisationen den Abschlussbericht zu der Implementierungsstrategie online zur Verfügung. Ab sofort kann dieser von den Homepages des GKV-SV, des bpa und der BAGFW heruntergeladen werden. Anhand des Dokumentes wird die gewaltige Dimension dieses Vorhabens deutlich – die erforderlichen Strukturen, die wissenschaftliche Begleitung und das Zusammenwirken von den Einrichtungen über die Landes- bis zur Bundesebene. Interessierte können sich ein konkretes Bild davon machen, was für die kommende Monate alles geplant ist: Beispielsweise sollen von den knapp 25.000 Pflegediensten und -einrichtungen in Deutschland mindestens 25 Prozent, also 6.175, für eine Teilnahme gewonnen werden, sich aktiv an der „Abspeckung“ der Bürokratisierung zu beteiligen. Knapp 650 Multiplikatoren werden, nachdem sie selbst einen Lehrgang durchlaufen haben, ab diesem Jahr dafür verantwortlich sein, Schulungen durchzuführen, Konzepte zu entwickeln und zu koordinieren sowie juristische Aspekte zu erläutern – alles vor dem Hintergrund, die Zielvorgaben zu erreichen. „Man kann mit Fug und Recht behaupten, dass es sich hier um ein Mammutprojekt handelt. Deshalb haben wir hierfür eine Expertise erstellen lassen, um eine gemeinsame Grundlage zur sofortigen Umsetzung in die Praxis zu haben und bei Aufnahme der Arbeit seitens des Projektbüros unverzüglich gemeinsam mit der Umsetzung beginnen zu können“, erklären Dr. Monika Kücking, Leiterin der Abteilung Gesundheit beim GKV-SV, Bernd Tews, bpa-Geschäftsführer, und BAGFW-Geschäftsführer Gerhard Timm gemeinsam. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Teuren Stillstand bei eGK-Projekt beenden – Schmerzgrenze für Beitragszahler überschritten

Teuren Stillstand bei eGK-Projekt beenden – Schmerzgrenze für Beitragszahler überschritten – GKV-Spitzenverband Auf seiner heutigen Sitzung hat der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes erneut die Thematik elektronische Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur beraten und eine Erklärung verabschiedet. Der kurzfristig bekannt gewordene Referentenentwurf für ein Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen zeigt, dass die Forderungen des GKV-Spitzenverbandes, den Stillstand beim eGK-Projekt zu beenden, ernst genommen wurden. Vor diesem Hintergrund hat der Verwaltungsrat die Finanzsperre des Haushaltes für die gematik aufgehoben. Gleichzeitig weist er nachdrücklich noch einmal auf die Problematik der Bestandsnetze als Konkurrenz zur Telematikinfrastruktur hin und fordert klare gesetzliche Regelungen, die die zumindest indirekte Finanzierung dieser Parallelnetze über die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung unterbinden. Weitere Projektinvestitionen aus Beitragsgeldern sind nur zu verantworten, wenn die Potentiale für das deutsche Gesundheitswesen sowohl hinsichtlich der Qualität als auch der Wirtschaftlichkeit der gesundheitlichen Versorgung endlich nutzbar gemacht werden. Nachfolgend die Erklärung im Wortlaut: Der GKV-Spitzenverband und die gesetzlichen Krankenkassen stehen geschlossen hinter der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und einer Telematikinfrastruktur. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes ist allerdings nicht bereit, Stillstand teuer mit Beitragsgeldern zu subventionieren. Die Schmerzgrenze ist mit Ausgaben von nahezu 1 Milliarde € Beitragsgeldern für die Entwicklungskosten – ohne dass bislang ein spürbarer Mehrwert für Patienten und Versicherte erreicht wurde – überschritten. Weitere Projektinvestitionen aus Beitragsgeldern sind nur zu verantworten, wenn die Potentiale für das deutsche Gesundheitswesen sowohl hinsichtlich der Qualität als auch der Wirtschaftlichkeit der gesundheitlichen Versorgung endlich nutzbar gemacht werden. Der Gesetzgeber hat die Partner der Selbstverwaltung von Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern, Apotheken und Krankenkassen beauftragt, die elektronische Gesundheitskarte einzuführen und die Telematikinfrastruktur als Transportweg für diese und vor allem auch für zukünftige Anwendungen zu errichten. Die Gesellschafter der gematik sind aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Ressourcen der gematik so eingesetzt werden, dass unter Einhaltung der Zeitpläne aus den Vergaben eine wirtschaftlich sinnvolle Umsetzung des Projektes in Stufen erfolgt. Dabei ist eine klare Priorisierung der Projekte vorzunehmen, um schnellstmöglich die technologische Basis flächendeckend einzuführen. Diese Basis ist für die dringend benötigten, medizinischen Anwendungen unerlässlich. Die finanzielle Belastung der Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung ist nur zu rechtfertigen, wenn es endlich gelingt, die Telematikinfrastruktur zu errichten und der elektronischen Gesundheitskarte mit den seit Jahren gesetzlich vorgesehenen Anwendungen zu einem spürbaren Mehrwert zu verhelfen. Die Forderung des GKV-Spitzenverbandes den Stillstand zu beenden, wird offenbar ernst genommen. Der kurzfristig bekanntgewordene Referentenentwurf für ein Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen stellt sich der vom Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes aufgebrachten Problematik und greift eine Reihe von zentralen Forderungen des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes auf, wie z. B. Terminsetzung und Sanktionierung bei den geplanten Projekten. Parallelnetze als Verhinderungsinstrument Es ist für den Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes nicht nachvollziehbar, wenn weiterhin Bestandsnetze, deren Datensicherheit – anders als bei der Telematikinfrastruktur – bisher nicht nachgewiesen wurde, als Konkurrenz zur Telematikinfrastruktur aufgebaut und finanziell gefördert werden könnten. Dadurch würden letzten Endes zumindest indirekt Finanzmittel der Beitragszahler, die für die gesundheitliche Versorgung von Patienten vorgesehen sind, verwendet. Dieser Missstand muss durch eindeutige gesetzliche Regelungen unterbunden werden. In der Konsequenz würde der Beitragszahler nämlich dreimal finanziell belastet: Bezahlt werden müssen die Telematikinfrastruktur der gematik, Parallelnetze und womöglich später die Zusammenführung der verschiedenen Plattformen. Das ist unverantwortlich. Finanzsperre des Haushaltes für die gematik aufgehoben Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes sah sich daher gezwungen, die für den Haushalt der gematik 2015 vorgesehenen Mittel zu sperren. Dem Verwaltungsrat ist es wichtig, von den politisch Verantwortlichen in der Regierungskoalition nachhaltige Unterstützung zu erhalten, um in diesem für Deutschland wichtigen Infrastrukturprojekt endlich voranzukommen. Es fehlt heute an notwendigen Rahmenbedingungen, insbesondere klaren Entscheidungsstrukturen. Durch den Erlass der „Verordnung zur Anpassung des Betrags zur Finanzierung der Gesellschaft für Telematik für das Jahr 2015“ hat der Bundesgesundheitsminister die Kassen zur Zahlung der benötigten Mittel in die Verantwortung genommen. Der Verwaltungsrat hat die Sperrung der Mittel im Haushalt des GKV-Spitzenverbandes aufgehoben. Er erwartet, dass der Gesetzgeber konsequent die nächsten Schritte geht und insbesondere die notwendigen Entscheidungsstrukturen schafft. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes fordert den Gesetzgeber auf, den GKV-Spitzenverband in der gematik als alleinigen Kostenträger mit hinreichenden Entscheidungsbefugnissen auszustatten. eHealth Gesetz muss Lösungen bringen Derzeit wird im Bundesministerium für Gesundheit ein eHealth-Gesetzentwurf erarbeitet. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes bedarf es dringend einer gesetzlichen Regelung, die klarstellt, dass für die heute bereits im Gesetz verankerten Anwendungen, wie z. B. zu medizinischen Daten für die Notfallversorgung, elektronischen Arztbrief, Daten zur Prüfung von Arzneimittelsicherheit oder auch der elektronischen Patientenakte, als Transportweg, nur die in der gematik entwickelte Telematikinfrastruktur zulässig ist. Diese Klarstellung ist erstens aus wirtschaftlicher Sicht dringend erforderlich und zweitens wird das notwendige hohe Sicherheitsniveau nur über diese Telematikinfrastruktur zu gewährleisten sein. Dies haben sowohl das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik als auch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in diversen Schreiben und Gesprächen bestätigt. Auch für Übergangszeiten darf die Nutzung von Parallelstrukturen nur mit den gleichen Hochsicherheitsanforderungen möglich sein und darf insbesondere nicht aus Mitteln der Beitragszahler finanziert werden. Sämtliche geplante und zukünftig zu entwickelnde Telematikanwendungen sind bei Nichtnutzung mit Malusregelungen zu belegen. Finanzielle Anreize für die Nutzung von Telematikanwendungen sind aus Sicht des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes eine Zweckentfremdung von Beitragsmitteln. Zusätzlich muss im Rahmen der Gesetzgebung berücksichtigt werden, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen bereits heute ihre Systeme zur Nutzung der Telematikinfrastruktur angeschlossen und betriebsbereit haben. In diesem Zusammenhang fallen schon heute nicht unerhebliche Kosten bei den Krankenkassen für den Betrieb der Systeme an, ohne dass diese genutzt werden. Von daher muss durch sanktionsbewehrte, verbindlich einzuhaltende Termine dafür gesorgt werden, dass mit dem Abschluss der anstehenden Erprobungsphase der Rollout und die Nutzung der Telematikinfrastruktur sichergestellt ist. Die politisch Verantwortlichen müs
sen jetzt die nötigen Maßnahmen einleiten, um ein schnelleres Projektvorgehen zu ermöglichen. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Internationaler Fortbildungskongress pharmacon: Patienten besser vor Medikationsfehlern schützen

Durch die Nebenwirkungen von Arzneimitteln sterben jährlich mehr Bundesbürger als im Straßenverkehr. „Der Straßenverkehr ist in den letzten Jahrzehnten immer sicherer geworden, z.B. durch die Gurtpflicht und die serienmäßige Einführung von Airbags. Vergleichbare Sicherheitsstufen müssen wir bei der Arzneimitteltherapie einführen“, sagte Prof. Dr. Ulrich Jaehde beim pharmacon, dem internationalen Fortbildungskongress der Bundesapothekerkammer. Der Apotheker lehrt Klinische Pharmazie an der Universität Bonn. Nach verschiedenen Schätzungen sterben pro Jahr 16.000 bis 58.000 Bundesbürger unmittelbar oder mittelbar an Arzneimittelnebenwirkungen. Im Vergleich dazu sind jährlich etwa 4.000 Unfalltote zu beklagen. Das Missmanagement der Polymedikation hat nicht nur gesundheitliche Folgen. Es verursacht pro Jahr in Deutschland Kosten in Höhe von schätzungsweise 1 Milliarde Euro. Das Ziel der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) ist es, in den nächsten Jahren die Anwendung von Medikamenten deutlich sicherer zu machen. Etwa 5 Prozent aller Krankenhauseinweisungen sind die Folge unerwünschter Arzneimittelwirkungen. Bei Älteren liegt diese Rate wegen des gleichzeitigen Auftretens mehrerer Erkrankungen und der daraus resultierenden Polymedikation sogar bei etwa 10 Prozent. Jaehde: „Etwa die Hälfte aller arzneimittelbedingten Krankenhauseinweisungen wäre vermeidbar, da sie die Folge eines Medikationsfehlers sind. Hier müssen Ärzte, Apotheker, Pflegekräfte und Patienten besser zusammenarbeiten.“ Ein Medikationsfehler liegt z.B. vor, wenn ein Diabetiker versehentlich ein blutzuckersenkendes Medikament einnimmt, ohne wie vorgesehen kurz danach etwas zu essen. In der Folge kann eine Unterzuckerung auftreten und der Diabetiker wird ohnmächtig. Auch Wechselwirkungen zwischen Medikamenten sind häufige Medikationsfehler. Apotheker können viel dazu beitragen, die AMTS und damit die Patientensicherheit zu verbessern, zum Beispiel im Rahmen eines so genannten „Medikationsmanagements“. Laut Jaehde gibt es drei wesentliche Ansätze zur Verbesserung der AMTS: Erstens ist ein Medikationsplan unverzichtbar, der alle aktuell eingenommenen Arzneimittel vollständig auflistet. Zweitens muss die Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Apothekern und Pflegekräften besser koordiniert werden. Der dritte und ebenfalls unerlässliche Schritt ist die Information der Patienten und deren aktive Einbindung. Pressemitteilung des ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

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Krankenhäuser und Krankenkassen einigen sich auf Vergütung

Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) und die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE) haben sich über die Vergütung 2015 geeinigt: Der landesweite Basisfallwert steigt 2015 von bislang 3.188 auf 3.255,50 Euro. Nach dem Basisfallwert rechnen in Bayern rund 330 Kliniken ab. Damit stehen für die stationäre Behandlung von rund drei Millionen Patienten in den Kliniken Bayerns knapp zehn Milliarden Euro zur Verfügung. BKG und ARGE hoben die sachliche Verhandlungsatmosphäre hervor und bezeichneten die Einigung als einen Kompromiss, der für beide Seiten problematisch, aber annehmbar sei. Dass trotz unterschiedlicher Interessen­lage sowie komplexer und oft strittiger Regelungen eine Einigung erzielt werden konnte, werten die Verhandlungspartner als Beleg für eine gut funktionierende Selbstverwaltung im Krankenhausbereich in Bayern. Die Kliniken müssen nun mit den Krankenkassen vor Ort vereinbaren, welche und wie viele stationäre Behandlungen sie im kommenden Jahr voraus­sichtlich erbringen und mit dem landesweiten Basisfallwert abrechnen werden. Der landesweite Basisfallwert ist die Stellschraube für den größten Ausgabe­posten der  Krankenkassen. Auf Klinikseite entscheidet er über den weitaus größten Teil der Erlöse. Im DRG-Vergütungssystem bestimmt er den Preis für eine Krankenhaus­behandlung mit durchschnittlichem Aufwand. Je nach Schwierigkeitsgrad der Behandlung wird der Wert mit einem Faktor multipliziert, der dann den Rechnungsbetrag ergibt. So beträgt zum Beispiel der Faktor für die komplikationslose Entbindung rund 0,5. Für einen schwerstverletzten Patienten mit wochenlanger Intensivbehandlung und Beatmung kann dieser Wert bis zu 60 betragen.   Gemeinsame Pressemitteilung der Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG), der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE) und des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V.

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Mobile Health: Jeder zweite junge Bundesbürger findet digitale Gesundheitshelfer gut

Die Hälfte der Deutschen zwischen 14 und 34 Jahren findet das Sammeln persönlicher Körper- und Fitnessdaten über Apps, Smartwatches oder Aktivitätstracker gut. Nur knapp jeder Fünfte lehnt digitale Gesundheitshelfer ab. 62 Prozent würden die damit gewonnenen Daten auch ihrem Arzt zur Verfügung stellen, wie eine bevölkerungsrepräsentative Studie der Schwenninger Krankenkasse und der Stiftung „Die Gesundarbeiter“ unter 1.000 jungen Bundesbürgern zeigt. Junge Erwachsene sind damit der Politik einen großen Schritt voraus. Die Bundesregierung hat zwar jetzt ein E-Health-Gesetz vorgelegt, doch mit der digitalen Vernetzung des Gesundheitswesens steht Deutschland erst ganz am Anfang. „Immer mehr Menschen verwenden nicht nur Schrittzähler, sondern erfassen auch ihre Vitalfunktionen wie Puls, Blutdruck oder Schlafrhythmus digital. Gerade in der Lebenswelt junger Erwachsener sind digitale Gesundheitshelfer längst Realität“, sagt Thorsten Bröske, Vorstand der Schwenninger. Bislang sei davon jedoch kaum etwas in der medizinischen Versorgung angekommen, konstatiert Bröske und fordert: „Das E-Health-Gesetz muss das jetzt ändern. In anderen Ländern werden Erkenntnisse aus elektronisch erfassten Informationen längst erfolgreich zur Beratung und Behandlung von Patienten eingesetzt.“ In Deutschland hingegen werde beispielsweise das Potenzial der elektronischen Gesundheitskarte nicht ausgeschöpft, kritisiert Thorsten Bröske. „Die Karte kann mehr und das muss endlich angepackt werden. Unverzichtbar“, so betont der Kassenvorstand, „ist bei allen telemedizinischen Anwendungen die Einhaltung von Datenschutz und Datensicherheit.“ Ziel sollte es sein, auch die über Apps gewonnenen Gesundheitsdaten in die zu schaffende telemedizinische Infrastruktur zu integrieren. „Insbesondere die Behandlung chronisch Kranker kann mit Hilfe neuer E-Health-Anwendungen individuell und zielgerichtet verbessert werden. Das bietet große Chancen für die medizinische Versorgung“, sagt Dr. Tanja Katrin Hantke, Gesundheitsexpertin der Schwenninger. Gleichzeitig gilt es, den Austausch medizinischer Daten zwischen Ärzten, Kliniken und Apotheken zu professionalisieren und die Kommunikation zu verbessern. Wenn überhaupt, passieren selbst elektronisch erfasste medizinische Befunde und Verordnungen lediglich in Papierform die Schnittstellen zwischen den Versorgungsbereichen. „Das Kirchturmdenken im deutschen Gesundheitswesen muss endlich überwunden werden“, sagt Thorsten Bröske. Bisher diene die elektronische Datenübermittlung im Wesentlichen zu Abrechnungszwecken. Selbstverständlich ersetzen telemedizinische Anwendungen nicht den Arzt, sondern bieten die Chance, die Reichweite ärztlichen Handelns zu erhöhen. Das sehen auch die im Rahmen der Studie befragten jungen Bundesbürger so: 75 Prozent vertrauen der Einschätzung ihres Arztes mehr als digitalen Hilfsmitteln. Pressemitteilung der Schwenninger Krankenkasse

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Ist das WissZeitVG jetzt tot? Ich denke: Es ändert sich wenig!

Auf den Tag genau heute vor zwei Jahren schrieb ich den Beitrag “WissZeitVG: Immer krank und nicht einmal tot”. Das Thema ist seit gestern wieder massiv in der Presse und man fragt sich vielleicht: Ist es jetzt vielleicht soweit? Stirbt das WissZeitVG? Und wird sich was danach ändern? Nein. Ich habe bei letzterem meine Zweifel. An der Situation ändern wird sich wenig. Aus zwei Gründen. Zum einen haben die Kollegen Brembs und Brennicke in der FAZ Anfang des Jahres präzise dieweiter