Apotheken aus aller Welt, 576: Marsa Alma, Ägypten

In Ägypten in unserer Hotelanlage bei Marsa Alam gab es wie wohl in fast allen Anlagen dort auch eine Apotheke. Touristen hab ich dort nie gesehen. Es war allerdings auch Nachsaison. Drinnen gab es vor allem Sonnencreme, Babynahrung, Drogerieartikel und einige Basics gegen Halsschmerzen, Durchfall und Sonnenbrand, sowie Schmerzmittel und wenn man der Werbung trauen […]

Geschichte als Gegenwart

Nun sind wir im letzten Schritt bzw. Text in dieser Reihe angekommen; hieß der letzte »Geschichte und Gegenwart«, so heißt dieser »Geschichte als Gegenwart« – ein feiner, aber wichtiger Unterschied. Während der letzte Text von der Gegenwart des Historikers handelt, geht es jetzt um die Gegenwärtigkeit des historischen Bewusstseins selbst. Aus der bisherigen Diskussion wissen wir, dass Vergangenheiten nur insofern da sind, als wir sie uns vorstellen, sie wahrnehmen können – und zwar in der Gegenwart, die, wie ich nunweiter

Magenkrämpfe nach dem Essen: Nux vomica C30

Eine junge Frau bekam seit 6 Tagen nach jedem Essen Magenkrämpfe, die täglich stärker wurden. Nach kalten Speisen war es besonders schlimm, ebenso verschlim­merte jede Bewegung. Diese 3 Symptome schälte ich aus einigen anderen Angaben heraus, weil sie mir für diese Störung typisch und individuell erschienen. Eine eindeutige Ursache ließ sich nicht ermitteln. Die Patientin […]

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: Erfolgreicher Abschluss der Erprobungsstudien ist ein wichtiger Zwischenschritt

Zur Verbesserung der Situation der Pflegebedürftigen soll in dieser Legislaturperiode ein neuerPflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden. Als wichtige Vorarbeit dafür wurden im Frühjahr 2014 zwei Erprobungsstudien inAuftrag gegeben. Erste Ergebnisse der Erprobungsstudien wurden heute im Rahmen der dritten Sitzung des Begleitgremiumsvorgestellt. Dazu erklärt Hermann Gröhe, Bundesminister für Gesundheit: „Die Ergebnisse der Erprobung zeigen: Das neue Begutachtungsverfahrenfunktioniert. Gleichzeitig geben sie wertvolle Hinweise, wo noch ein Feinschliff nötig ist. Jetzt geht es darum, Tempo zu machen, damit dieverbesserte Unterstützung den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen auch zügig zugute kommt. Noch im Sommer werde ich denGesetzentwurf vorlegen.“ Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes: „Mit diesen beiden Studien haben wir einen wichtigen Schritt getan, umUngerechtigkeiten und Fehler bei der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und der geplanten fünf Pflegegrade soweit wie möglich zu vermeiden. Nun müssen wir – Politik, Wissenschaft und Krankenkassen – zügig Hand in Handweiterarbeiten, damit die geplanten Verbesserungen möglichst schnell bei den Menschen ankommen.“ Mit der „Praktikabilitätsstudie zur Einführung des neuen Begutachtungsassessments (NBA) zur Feststellung derPflegebedürftigkeit nach dem SGB XI“ sollten mögliche Probleme bei der Begutachtung frühzeitig aufgedeckt werden, damitgegebenenfalls notwendige Änderungen und Anpassungen bereits vor der Einführung des neuen Begriffs vorgenommenwerden können. Diese Studie wurde vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes in Essen unter Beteiligung derHochschule für Gesundheit in Bochum durchgeführt. Die Stichprobe im Projekt umfasst insgesamt 2.000 pflegebedürftigeMenschen in ganz Deutschland, bei denen eine Begutachtung nach dem neuen und dem derzeit gültigen Verfahrendurchgeführt wird. Alle Medizinischen Dienste der Krankenkassen in Deutschland beteiligten sich an dem Projekt. Parallel fand die „Evaluation des NBA – Erfassung von Versorgungsaufwendungen in stationären Einrichtungen“ statt. Mitihr sollte eine solide und aktuelle empirische Grundlage geschaffen werden, um Hinweise für künftige Leistungshöhen jePflegegrad in Abhängigkeit vom Pflegeaufwand zu ermitteln. Bei der von der Universität Bremen unter Beteiligung der Hochschulefür angewandte Wissenschaften in Wolfsburg durchgeführten Studie wurde in Zusammenarbeit mit den Medizinischen Dienstender Krankenkassen bundesweit in rund 40 Pflegeheimen bei knapp 1.600 Personen erfasst, welche Leistungen sie heutebekommen. Der Entwurf der „Praktikabilitätsstudie“ liegt vor, die „zweite“ Studie zur „Erfassung des Versorgungsaufwands“ folgt im Laufe desFebruars 2015. Beide Studien werden nach Fertigstellung dem Bundesministerium für Gesundheit übergeben. Die Arbeit an den beiden Erprobungsstudien wird durch ein Begleitgremium begleitet, dem Vertreter des BMG, des BMFSFJ, derPflegebeauftragte der Bundesregierung Staatssekretär Laumann, Vertreter des GKV-Spitzenverband und Akteure ausWissenschaft, den Ländern, Leistungserbringerorganisationen, Betroffenenverbänden, dem Deutschen Pflegerat und derPflegekassen angehören. Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheits und des GKV-Spitzenverbandes

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AOK Bayern fördert Ausbildung in Heilberufen mit rund 90 Millionen Euro

Für die Ausbildung von rund 12.000 Auszubildenden in der Krankenpflege, der Geburtshilfe und weiteren Gesundheitsberufen bringt die AOK Bayern in diesem Jahr rund 90 Millionen Euro auf. Insgesamt beträgt der bayerische Ausbildungsfonds für nichtärztliche Heilberufe mehr als 225 Millionen Euro. Allein die AOK Bayern trägt davon einen Anteil von 40 Prozent. Insgesamt bleibt die Anzahl der Auszubildenden in den nichtärztlichen Heilberufen auch im Jahr 2015 konstant auf hohem Niveau. Dennoch wird der Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften in den Pflege- und Gesundheitsberufen in den kommenden Jahren weiter steigen. „Die AOK Bayern hat ein großes Interesse an einer qualitativ hochwertigen Ausbildung in den nichtärztlichen Heilberufen“, so Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern. Denn Qualifikation sei eine wichtige Voraussetzung für eine hohe Versorgungsqualität. Die gesetzlichen Krankenkassen in Bayern finanzieren zwölf verschiedene Ausbildungsgänge. So dienen die bereitgestellten Finanzmittel neben der Ausbildung von Krankenpflegerinnen und Krankenpflegern zum Beispiel auch dem Fachkräftenachwuchs in der Diätassistenz und der Physiotherapie. Pressemitteilung der AOK Bayern

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Das Programm zum 7. ÖSTERREICHISCHEN GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS

Sie haben es sicher bereits gesehen, das vielversprechende Programm für den 7. ÖSTERREICHISCHEN GESUNDHEISTWIRTSCHAFTSKONGRESS ist längst online. “Die Spitäler sind im Umbruch”. Wir werden uns in einer prominent besetzten Podiumsdiskussion die Frage stellen: “Ist der Patient wirklich der Maßstab?” In jedem Fall, aktuell gut zu sehen in Sachen Internetmedizin, kann man festhalten: Der “Patient ist auch … Weiterlesen

Studie belegt ungleiche Bezahlung und unfreiwillige Teilzeit in der Altenpflege: Staatssekretär Laumann fordert Konsequenzen

Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, hat heute gemeinsam mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) in Berlin die Studie “Was man in den Pflegeberufen in Deutschland verdient” vorgestellt. Die Studie belegt, dass man als Pflegekraft gut verdienen kann. Es bestehen aber je nach Region deutliche Unterschiede und man verdient als Krankenpfleger eher gut und als Altenpfleger deutlich schlechter. Zudem hat nur rund jede zweite beschäftigte Pflegefachkraft eine Vollzeitstelle. Bei den Helferberufen in der Pflege liegt die Teilzeitquote teilweise sogar deutlich über 70 Prozent. Staatssekretär Laumann fordert angesichts dieser Zahlen, dass alle Beteiligten die richtigen Konsequenzen ziehen: “Wenn in allen Bundesländern die Fachkräfte der Altenpflege gegenüber vergleichbaren anderen Fachkräften bis zu 19 Prozent weniger verdienen, läuft etwas falsch. Wir brauchen in der Altenpflege endlich flächendeckend faire und angemessene Löhne, die von den Sozialpartnern in Tarifverträgen vereinbart werden. Sonst wird es immer schwieriger, junge Menschen für diesen wichtigen und anspruchsvollen Beruf zu begeistern. Und die brauchen wir für eine menschenwürdige Pflege in unserem Land. Ich schlage daher vor, dass künftig die Pflegekassen von allen Trägern der Pflegeeinrichtungen den Nachweis verlangen können, ob ein angemessener Lohn auch tatsächlich bezahlt wird. Die hierfür nötige Gesetzesänderung sollten wir im Pflegestärkungsgesetz II verankern. Vor allem aber brauchen wir starke Gewerkschaften, die für die Pflegekräfte eintreten und die für einen anständigen Tarifvertrag und für einen fairen Lohn kämpfen. Das ist nicht Sache der Politik.” Auch die Tatsache, dass Fachkräfte der Altenpflege im Vergleich zu Fachkräften der Krankenpflege in allen Bundesländern erheblich weniger verdienen würden, zeige Handlungsbedarf. “In den ostdeutschen Bundesländern haben die Fachkräfte der Altenpflege durchschnittlich fast 30 Prozent weniger Einkommen, im Westen rund 18 Prozent. Fachkräfte der Altenpflege verdienen teilweise weniger als ein Krankenpflege-Helfer im Krankenhaus. Diese Lohnschere ist nicht vernünftig zu begründen. Um diesen unhaltbaren Zustand zu beenden, brauchen wir endlich die generalistische Pflegeausbildung. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – dieser Grundsatz muss auch für den Pflegeberuf insgesamt gelten”, sagt Laumann. Für die Generalistik sprächen zudem fachliche Gründe: In den Krankenhäusern müssten immer mehr pflegebedürftige Menschen behandelt werden, genauso wie in den Altenpflegeeinrichtungen immer mehr schwer kranke Menschen versorgt und betreut werden müssten. Schon heute arbeiten Kranken- und Altenpfleger sowohl in Krankenhäusern als auch in Pflegeeinrichtungen, mit einem einheitlichen Ausbildungsabschluss könne ein Wechsel zwischen den verschiedenen Einrichtungen künftig wesentlich erleichtert werden. Für Laumann liefert die Untersuchung schließlich auch wichtige Erkenntnisse im Hinblick auf den befürchteten Fachkräftemangel: “Die Studie liefert erstmals auch belastbare Erkenntnisse über die Gründe für die hohe Teilzeitquote: Beispielsweise sind in den westdeutschen Bundesländern für Altenpflegefachkräfte hier vor allem persönliche und familiäre Gründe ausschlaggebend, darunter das Fehlen von Kinderbetreuungsplätzen. Dagegen arbeitet in den ostdeutschen Bundesländern die Hälfte von ihnen nur deshalb in Teilzeit, weil sie keine Vollzeitstelle finden. Ich sage klar: Unfreiwillige Teilzeit passt nicht mit der Klage über den Fachkräftemangel zusammen. Dem kann man schon dadurch ein Stück weit entgegentreten, indem mehr Teilzeit- in Vollzeitstellen umgewandelt werden.” Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Neue Mindeststandards für Herzklappenoperationen sind richtig – Übergangsregelung nicht akzeptabel

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für höhere Mindeststandards bei Herzklappenoperationen ist nach Ansicht der Techniker Krankenkasse (TK) ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Vollkommen unverständlich ist der TK allerdings, dass einige Kliniken bis 2016 weiterhin ohne eine Herzchirurgie Herzklappen per Katheter einsetzen dürfen. “Mit der Übergangsregelung hat der Ausschuss die wirtschaftlichen Interessen von einigen Krankenhäusern über die gesundheitlichen Interessen ihrer Patienten gestellt”, sagt Jörg Manthey von der Techniker Krankenkasse. Das sei nicht akzeptabel. Aus Sicherheitsgründen sei es internationaler Standard, dass nur Kliniken mit herzchirurgischer Abteilung solche Operationen durchführen dürfen, so Manthey. Auch der Gemeinsame Bundesausschuss halte die Herzchirurgie aus medizinischer Sicht für notwendig. Deshalb sei sie ab 2016 auch generelle Voraussetzung für die Operation. “Die Patienten mit Herzproblemen können aber so lange nicht warten und haben auch bis dahin ein Recht auf eine Behandlung nach dem Stand der Wissenschaft”, so Manthey. Bei der Patientensicherheit dürfe es keine falschen Kompromisse geben. “Patienten mit einer minimalinvasiven Herzklappenoperation sollten aus eigenem Interesse für den Eingriff ein Krankenhaus wählen, das über eine herzchirurgische Abteilung verfügt.” Mit den risikoreichen minimalinvasiven Operationen werden vor allem älteren Patienten über einen Katheter Aortenklappen eingesetzt, die eine größere offenchirurgische Operation wahrscheinlich nicht überleben würden. Aufgrund des großen Risikos bei den Eingriffen sehen die Qualitätsrichtlinien allerdings vor, dass das Krankenhaus über eine Herzchirurgie verfügen muss, damit diese bei Notfällen den Patienten übernehmen kann. Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse

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