The post Statement des vdek zum eHealth-Gesetz appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.
„Die Ersatzkassen begrüßen das Ziel des Gesetzgebers, die Digitalisierung im Gesundheitswesen durch ein neues Gesetz anzuschieben. Er kommt damit klaren Forderungen der Ersatzkassen nach, die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als Instrument für die Umsetzung medizinischer Anwendungen wie Notfalldaten, verordnete Medikamente oder für die Übermittelung des elektronischen Arztbriefes von Arzt zu Arzt zu nutzen. Klare Fristen und auch die Einführung von Sanktionen können diesem wichtigen Projekt einen neuen Schub geben, um Blockadehaltungen insbesondere bei den Leistungserbringern zu unterbinden. Diese Unterstützung durch den Gesetzgeber lässt hoffen, dass sich die Investitionen in das wichtige Gesundheitsprojekt rechnen und ein Mehrwert für die Versicherten entsteht!
Problematisch sind aus Sicht des vdek jedoch die finanziellen Anreize, die das Gesetz erneut für Ärzte vorsieht: Es ist nicht nachzuvollziehen, weshalb das Einlesen oder der Versand von elektronischen Arztbriefen – Tätigkeiten, die ansonsten aufwendig in Papierform erfolgen müssen – nun extra vergütet werden sollen. Im Gegenteil: Hier wird Praxispersonal durch elektronische Anwendungen entlastet. Darüber hinaus sollten zahlreiche Regelungen – etwa die Speicherung des elektronischen Medikationsplanes – nun auf ihre Umsetzbarkeit hin überprüft werden, da die eGK für diese Datenmengen nicht ausgelegt ist. Hier sind Online-Verfahren praktikabler.“
Pressemitteilung des vdek