Das AMNOG-Prinzip ist gut und richtig: Hohe Erstattungsbeträge, wenn das neue Medikament einen großen Zusatznutzen für Patienten hat, und relativ geringe Erstattungsbeträge, wenn der Hersteller für das neue Medikament keinen oder nur einen geringen Zusatznutzen nachweisen kann. Leider ist es bisher so, dass aus den Portemonnaies der Beitragszahler ein Jahr lang jeder Preis bezahlt werden muss, den ein Pharmaunternehmen verlangt. Egal ob die Preise realistisch kalkuliert sind oder ob es sich um Mondpreise handelt.
Mit dem AMNOG bezahlen die Krankenkassen nach einem Jahr nicht mehr länger hohe Preise für behauptete Innovationen, sondern vielmehr angemessene Preise für den jeweils belegten Zusatznutzen. Nicht das Attribut ,neu‘ ist bei der Bewertung eines Arzneimittels länger entscheidend, sondern der nachgewiesene Zusatznutzen für Patienten ist das wichtigste Kriterium.
Die AMNOG-Verhandlungen zwischen Pharmaunternehmen und den Vertretern der gesetzlichen Krankenversicherung über einen dem Patientennutzen angemessenen Erstattungsbetrag haben sich bewährt. Bis Ende 2014 konnte bei 68 Erstattungsbetragsverhandlungen in 59 Fällen eine Einigung erzielt werden. Lediglich in 9 Fällen kam es zu einer Entscheidung durch die dafür vom Gesetzgeber vorgesehene Schiedsstelle.
Statement des GKV-Spitzenverbandes
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