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Korruption muss sanktioniert werden
Anlässlich der heute bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung, einen neuen Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen im Strafgesetzbuch zu schaffen, erklärt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes: „Wer als Patient ein Medikament verordnet oder eine Klinik empfohlen bekommt, muss sich zu 100 Prozent darauf verlassen können, dass dahinter ausschließlich medizinische Gründe stehen. Ich bin davon überzeugt, dass die ganz überwiegende Mehrheit der Ärzte und anderer Akteure im Gesundheitswesen ehrliche Menschen sind. Aber leider gibt es wohl keinen Bereich unserer Gesellschaft, in dem es nicht auch schwarze Schafe gibt. Auch im Gesundheitswesen muss man die schwarzen Schafe finden und zur Rechenschaft ziehen können. Das jetzt angekündigte Gesetzesvorhaben wird dabei helfen, die schwarzen Schafe zu finden und damit die Patientenversorgung sicherer machen. Deshalb begrüßen wir diese Gesetzesinitiative. Gerade in der Gesundheitsversorgung muss Korruption sanktioniert werden, damit das so wichtige Vertrauen nicht beschädigt wird. In den nächsten Monaten wird es nun darum gehen, den Gesetzesentwurf genau zu prüfen und durch konstruktive Hinweise zu unterstützen.“ Statement des GKV-Spitzenverbandes vom 11.12.2014
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Einheitliche Regelungen für medizinische Versorgung von Asylbewerbern notwendig
Die nach Deutschland geflüchteten Menschen haben Anspruch auf eine angemessene gesundheitliche Versorgung. Es liegt in gesamtstaatlicher Verantwortung, bundesweit den gleichen Zugang zu den erforderlichen Leistungen sicherzustellen. Angesichts des im Bundesgebiet weiterhin sehr heterogen ausgestalteten Zugangs zur medizinischen Versorgung erneuert der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes seinen bereits im September 2015 an Bund, Länder und Kommunen gerichteten Appell, eine bundesweit geltende Regelung herbeizuführen, die eine einheitliche und angemessene medizinische Versorgung von Asylbewerbern ermöglicht. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes bekennt sich zur Mitverantwortung der Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten und bekräftigt die Bereitschaft der gesetzlichen Krankenversicherung, den Ländern und Kommunen mit ihrem Know-how und ihrer Infrastruktur als verlässlicher Kooperationspartner zur Verfügung zu stehen. Solange eine verbindliche bundesgesetzliche Vorgabe nicht besteht, appelliert der Verwaltungsrat an die für die Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständigen Länderregierungen bzw. obersten Landesbehörden, zumindest jeweils auf Landesebene flächendeckend einheitliche Regelungen sicherzustellen. Zum Hintergrund In seiner 17. Sitzung am 02.09.2015 fasste der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes im Öffentlichen Teil unter TOP 5 folgenden Beschluss: Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes appelliert an Bund, Länder und Kommunen, zeitnah eine bundesweit geltende Regelung herbeizuführen, die eine einheitliche und angemessene medizinische Versorgung von Asylbewerbern ermöglicht. Zwischenzeitlich hat der Bundesgesetzgeber mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 20.10.2015 die Vorschrift des § 264 Absatz 1 SGB V zur auftragsweisen Übernahme der Krankenbehandlung für Leistungsberechtigte nach den §§ 4 und 6 AsylbLG neu geregelt. Geändert wurde, dass zur bislang optionalen Übernahme der Krankenbehandlung für besondere Personengruppen durch die Krankenkassen nunmehr die für die Krankenkassen verpflichtende Übernahme der Krankenbehandlung für Leistungsberechtigte nach den §§ 4 und 6 AsylbLG hinzukommt, soweit ein Bundesland oder die zuständige oberste Landesbehörde eine entsprechende Vereinbarung für die Asylbewerber einfordert. Zudem hat der GKV-Spitzenverband mit den Spitzenorganisationen der nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständigen Behörden auf Bundesebene Rahmenem¬pfehlungen zur Umsetzung der leistungsrechtlichen Regelungen sowie zum Abrechnungs- und Kostenerstattungsverfahren zu vereinbaren, die Grundlage für die Vereinbarungen auf der örtlichen bzw. Landesebene sein sollen. Inzwischen haben fünf bilaterale Verhandlungsrunden mit den kommunalen Spitzenverbänden zur Abstimmung von Bundesrahmenempfehlungen stattgefunden. Die fachlichen Beratungen sollen am 23.03.2016 abgeschlossen werden. Sie konzentrieren sich auf offene Fragen der Umsetzung des nach den §§ 4 und 6 AsylbLG eingeschränkten Leistungsanspruchs in einzelnen Leistungsbereichen, die Frage des angemessenen Verwaltungskostenersatzes in Abhängigkeit von den jeweils unterschiedlichen Regelungen auf Landes- bzw. örtlicher Ebene sowie die Haftung für die missbräuchliche Nutzung der eGK nach Wegfall der Leistungsberechtigung. In sechs Bundesländern bestehen Vereinbarungen zur auftragsweisen Übernahme der Krankenbehandlung durch die Krankenkassen, die zwar einem einheitlichen Grundmuster folgen, in Details jedoch voneinander abweichen. Die Verhandlungssituation in den anderen Bundesländern ist sehr heterogen. Selbst in Bundesländern mit Landesrahmenvereinbarungen ist die Bereitschaft der örtlichen Träger, durch ihren Beitritt zu einem einheitlichen Vorgehen im Land beizutragen, unterschiedlich ausgeprägt. Zu diesem differenzierten Vorgehen dürften auch unterschiedliche landesrechtliche Regelungen hinsichtlich der Finanzierungsverantwortung für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beitragen. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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Depression, sprechen wir’s an – Fachtagung zum Weltgesundheitstag
Der diesjährige Weltgesundheitstag der Weltgesundheitsorganisation (WHO) widmet sich dem Thema Depression. Ein wichtiges Anliegen ist dabei, dass an Depression erkrankte Menschen Hilfe suchen und eine angemessene Unterstützung erhalten. Gleichzeitig sollen die weltweiten Aktivitäten dabei helfen, Vorurteile und Ängste im Umgang mit der Krankheit abzubauen. Dazu soll auch eine vom Bundesministerium für Gesundheit geförderte und von der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. organisierte Fachveranstaltung, die morgen (7. April) in Berlin stattfinden wird, beitragen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Rund 320 Millionen Menschen weltweit leiden an einer Depression. Starker und dauerhafter Stress kann das Risiko einer Erkrankung erheblich erhöhen. Deshalb ist es wichtig, dass wir Erkrankungen wie Depressionen durch gute Präventionsangebote vorbeugen, bevor sie entstehen. Gleichzeitig müssen Menschen mit einer Depression wissen, dass sie nicht allein gelassen werden und es wirksame Behandlungen und Hilfsangebote gibt. Die heutige Fachveranstaltung leistet einen wichtigen Beitrag zu einem besseren Verständnis und Umgang mit der Erkrankung Depression und zu einem Abbau von Vorurteilen.“ Dr. Beate Grossmann, Geschäftsführerin der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V.: „Damit Betroffene, deren Familien und Freunde Hilfe suchen und diese auch erhalten, muss die Öffentlichkeit besser über die Ursachen und Folgen der Erkrankung informiert werden. Ebenso bedeutsam ist es aber auch, auf die Möglichkeiten der Prävention hinzuweisen – und diese ist am wirksamsten, wenn siein allen Lebensaltern die psychische Widerstandskraft stärkt und Risikofaktoren verhindert.“ Im Rahmen der morgigen Fachveranstaltung wollen Fachleute aus Forschung und Praxis ein differenziertes Bild der Depressionen vermitteln und Angebote der Versorgung und weitere Hilfen zur Verbesserung der Situation der Erkrankten aufzeigen. Weitere Themen werden die Prävention von Selbsttötungen und Selbsttötungsversuchen sowie die Möglichkeiten der Selbsthilfe und die Förderung der psychischen Gesundheit sein. Die WHO geht aktuell davon aus, dass weltweit ca. 322 Millionen Menschen von Depressionen betroffen sind. Das sind mehr als 4,4 % der Weltbevölkerung und 18 % Prozent mehr als zehn Jahre zuvor. Das Robert Koch-Institut (RKI) hat festgestellt, dass eine überdurchschnittliche Belastung mit chronischem Stress mit einem um mehr als das Doppelte erhöhten Risiko für eine Depression einhergeht. Bei starkem chronischem Stress ist die Wahrscheinlichkeit einer Depression sogar um ein Vielfaches erhöht. Dies ist im Vergleich zu anderen psychischen Störungen besonders hoch. Auch die sich rasant verändernden Arbeitsbedingungen haben Auswirkungen auf die psychische Gesundheit. Mit betrieblicher Gesundheitsförderung sollen daher gesundheitsorientierte Arbeitsverhältnisse geschaffen und die Gesundheitskompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erweitert werden. So kann es gelingen, Belastungen am Arbeitsplatz zu reduzieren und die psychische Gesundheit zu stärken; auch über die Arbeitswelt hinausgehend. Dieser Ansatz wird durch das Präventionsgesetz gestärkt. Seit dem 1. April 2017 sind Psychotherapeuten verpflichtet, psychotherapeutische Sprechstunden anzubieten. Die psychotherapeutische Sprechstunde soll zeitnah einen niedrigschwelligen Zugang der Patientin oder des Patienten zur ambulanten Versorgung ermöglichen. Hier soll festgestellt werden, ob ein Verdacht auf eine seelische Krankheit vorliegt und weitere fachliche Hilfe notwendig wird. Dabei soll auch eine Beratung, Information, Klärung des individuellen Behandlungsbedarfs, eine erste Diagnosestellung und dementsprechende Behandlungsempfehlungen und sofern erforderlich eine kurze psychotherapeutische Intervention erfolgen. Um den Bedürfnissen seelisch kranker Menschen in der medizinischen Behandlung besser gerecht zu werden, wurde auch das Vergütungssystem für psychiatrische und psychosomatische Leistungen angepasst: Behandlungen mit hohem Aufwand sollen künftig besser vergütet werden als weniger aufwändige. Durch besondere Behandlungsteams im häuslichen Umfeld soll außerdem gewährleistet werden, dass Menschen mit seelischen Leiden und stationärer Behandlungsbedürftigkeit in akuten Krankheitsphasen noch besser versorgt werden. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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