Der Spitzenverband der deutschen Krankenhäuser und Reha-Kliniken in privater Trägerschaft (BDPK) hat die Bundesregierung dazu aufgerufen, bei der geplanten Krankenhaus-Reform den Wettbewerb und die Transparenz im Krankenhausmarkt zu stärken und mehr auf die Entscheidungsfähigkeit der Bürger und Patienten zu vertrauen. Auf diese Weise sei ein kontrollierter und sinnvoller Strukturwandel in der Krankenhausversorgung am besten zu erreichen. Bestätigt sehen die Vertreter der privaten Klinikunternehmen ihre Auffassung durch die Ergebnisse einer heute in Stuttgart vorgestellten Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI). Für die vom RWI bereits in dritter Auflage herausgegebene Studie zur „Bedeutung der Krankenhäuser in privater Trägerschaft“ wurden Krankenhaus-Kennziffern aus den Jahren 2005 bis 2013 trägerspezifisch aufbereitet und ausgewertet. Besondere Schwerpunkte waren dieses Mal die Themen Notfallversorgung, Qualität im Krankenhaus, Einsatz von Pflegekräften sowie Investitionsfinanzierung von Krankenhäusern. Wie Dr. Boris Augurzky, Leiter des RWI-Kompetenzbereichs „Gesundheit“, bei der Vorstellung der Studie erläuterte, sei bei den Analysen deutlich geworden, dass die Trägervielfalt in vielen ländlichen Regionen zum Erhalt von Krankenhäusern beigetragen hat. Denn während die Zahl der öffentlichen und freigemeinnützigen Krankenhäuser im ländlichen Raum stark rückläufig ist, stieg der Anteil privat geführter Kliniken sogar leicht an. Trotz knapper Ressourcen hätten private Klinikbetreiber so einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge geleistet und seien dort zur Versorgung angetreten, wo andere Träger wegen fehlenden wirtschaftlichen Erfolgs ihren Versorgungsauftrag nicht mehr wahrnehmen konnten. Bezüglich der medizinischen Qualität der Behandlung bestehen laut RWI keine signifikanten Unterschiede zwischen den Trägern, dagegen seien die Ertragskraft und die Investitionsfähigkeit privater Krankenhäuser deutlich höher als bei nicht‐privaten Krankenhäusern. Dr. Michael Philippi, Sana: „Falsche Signale“ Dr. Michael Philippi, der sowohl dem BDPK als auch der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) als Vizepräsident vorsteht und Vorsitzender des Vorstandes der Sana Kliniken AG ist, meinte bei der Vorstellung der RWI-Studie: „Die RWI-Analysen belegen einmal mehr eindrucksvoll, dass der Wettbewerb unter den Krankenhäusern dazu beiträgt, die Qualität der Versorgung für die Patienten zu verbessern und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen,“ so Philippi. Diese Verbindung von Wirtschaftlichkeit und Qualität in der Krankenhausversorgung müsse der Gesetzgeber ausnutzen und stärken, und dies hätten Bund und Länder auch miteinander vereinbart. Im gegenwärtigen Kabinettsbeschluss zur Krankenhaus-Reform sei davon aber nicht mehr viel zu erkennen. „Leistungsbereite und leistungsfähige Krankenhäuser, die sich zu mehr Qualität bekennen, werden bestraft. Das sind eindeutig die falschen Signale, weil damit erfolgreicher Wettbewerb verhindert wird“, meint Philippi. Zudem fehle dem Gesetzentwurf die Logik: „Die Rechnung geht nicht auf: wenn man die Qualität der Patientenversorgung verbessern und die Belastung des Personals reduzieren will, kann man nicht gleichzeitig Mittel kürzen.“ Wenn dieser Weg verfolgt würde, seien die 1,1 Millionen Beschäftigten in den Krankenhäusern und die Patienten die Leidtragenden, so Philippi. Dr. Francesco De Meo, Helios: „Qualität muss Patienten erreichen” Die eigentliche Absicht der Bundesregierung, die Qualität in der Krankenhausversorgung gezielt zu stärken, sollte in der gegenwärtigen Gesetzesvorlage noch mehr Beachtung finden, meint Dr. Francesco De Meo, BDPK-Vorstandsmitglied und Vorsitzender der Geschäftsführung der Helios Kliniken GmbH. Es sei hilfreich, wenn der Gesetzgeber sein Vorhaben in die Tat umsetzt, für mehr Transparenz in der Krankenhauslandschaft zu sorgen. Entscheidend sei aber, dass in den Krankenhäusern ein echtes Qualitätsbewusstsein entsteht und eine bessere Versorgung beim Patienten ankommt. Neben dem Faktenbuch des RWI zeige auch die Erfahrung der vielen Kliniken, die schon heute freiwillig mit Qualitätsindikatoren ihre Behandlungsergebnisse messen und transparent veröffentlichen, dass hiermit ein starker Anreiz zur echten Verbesserung der Behandlungsergebnisse gesetzt wird. Es sei deshalb richtig, gute Qualität und Transparenz konsequent gesetzlich sowohl zu verankern als auch zu belohnen und nur qualitativ schlechte Krankenhäuser zu sanktionieren, in letzter Konsequenz auch mit der Herausnahme aus dem Landeskrankenhausplan. Allerdings sei nicht nachvollziehbar, dass Krankenhäuser, die nicht zuletzt wegen ihrer guten Qualität mehr Patienten behandeln, hierfür dann möglicherweise mehr Abschläge auf diese Mehrleistung hinnehmen sollen. Hier gäbe es einen Korrekturbedarf an dem Entwurf, so dass Abteilungen mit wirklich guter Qualität ihre Leistungen den Patienten ohne planerische Beschränkung anbieten können. Unter diesen Qualitätsgesichtspunkten könne die Politik einen Abbau der bestehenden Überkapazitäten bei gleichzeitiger Akzeptanz der Bevölkerung umsetzen. Dr. Ulrich Wandschneider, Asklepios: „Investitionen verbessern Wirtschaftlichkeit“ Weitere Nachbesserungen am Kabinettsentwurf zur Krankenhaus-Reform hält der BDPK-Vizepräsident und Vorsitzende der Konzerngeschäftsführung der Asklepios Kliniken GmbH, Dr. Ulrich Wandschneider, auch beim Thema Investitionskostenfinanzierung für dringend erforderlich. Die vom RWI vorgelegten Analysen würden deutlich zeigen, so Wandschneider, dass eine gute Kapitalausstattung und höhere Investitionen die Betriebskosten senken und die Wirtschaftlichkeit verbessern, dies gelte für alle Krankenhausträger. Deshalb sei es bedauerlich, dass der vorliegende Gesetzentwurf als Ergebnis einer gemeinsamen Bund-Länderarbeitsgruppe keine Lösung für das zentrale Problem der seit Jahren ungen&uu ml;genden Investitionsfinanzierung der Bundesländer für ihre Krankenhäuser liefere. Die im Regierungsentwurf enthaltene Selbstverpflichtung der Länder, nicht weniger Investitionskosten zu zahlen als zwischen 2012 und 2014, reiche jedenfalls nicht aus, denn gerade in diesem Zeitraum seien die geleisteten Investitionszahlungen so niedrig gewesen wie niemals zuvor. Wandschneider appellierte im Namen der privaten Klinikunternehmen an die Bundesregierung und die Gesundheitsminister der Bundesländer (die heute, am 24.06.2015, in Berlin über die Reform beraten), die Gesetzesvorlage grundlegend zu überarbeiten und auf die vielen guten bereits umgesetzten Elemente wie das neue Qualitätsinstitut zu vertrauen: „Wenn Sie wirklich eine konsequente Qualitätsverbesserung der medizinischen Versorgung der Patienten in den Krankenhäusern wollen, müssen Sie als Gesetzgeber den Qualitätswettbewerb für die Krankenhäuser anstoßen. Setzen Sie wirksame Anreize für die Krankenhäuser, dann nimmt der Qualitätszug schnell weiter an Fahrt auf! Dies leistet der aktuelle Gesetzentwurf leider noch nicht“. Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken
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