Die Techniker Krankenkasse (TK) hat sich mit fünf weiteren Kassen auf ein gemeinsames Verfahren zum Abschluss einheitlicher Rabattverträge für den biotechnologisch hergestellten Wirkstoff Infliximab verständigt. Neben der TK sind das die DAK-Gesundheit, die KKH Kaufmännische Krankenkasse, die BKK vor Ort, die pronova BKK und die HEK. Die sechs Kassen kooperieren bereits im Rheumavertrag, dem derzeit insgesamt elf Kassen beigetreten sind. Der Rabattvertrag zu Infliximab wird mit dem pharmazeutischen Unternehmen nicht exklusiv, sondern in einem Open–House-Verfahren geschlossen. Das garantiert allen Marktteilnehmern die Möglichkeit eines Vertragsabschlusses zu einheitlichen Bedingungen. Die Vielfalt der Produkte im Markt wird dadurch gefördert, und dieBiosimilars können sich im Markt etablieren.
“Ist das gemeinsame Vorgehen der Kassen erfolgreich, fördert es die Angebotsvielfalt der wirtschaftlichen Arzneimittel im Rheumavertrag. Ärzte würden dadurch eine größere Auswahl an Präparaten für die effiziente Versorgung ihrer Patienten erhalten”, so Dr. Edmund Edelmann, erster Vorsitzender des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen. “Mit dem Rheumavertrag haben Ärzte die Möglichkeit einem Vertrag beizutreten, der eine sichere und wirtschaftliche Verordnung fördert und gleichzeitig die Therapiefreiheit erhält.”
Der monoklonale Antikörper Infliximab (Remicade) ist Bestandteil des Rheumavertrags. Er wird zur Behandlung von rheumatoider Arthritis, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa, Ankylosierende Spondylitis, Psoriasis-Arthritis und Psoriasis eingesetzt. Das Patent ist im Februar 2015 ausgelaufen. Mit Inflectra und Remsima sind bereits zwei Biosimilars im Markt.
“Biologika gehören zu den hochpreisigen Spezialpräparaten, die einen wesentlichen Kostenblock der Arzneimittelausgaben der TK ausmachen”, so Tim Steimle, Leiter Fachbereich Arzneimittel der TK. “Durch Patentabläufe und die Einführung vonBiosimilars ergeben sich hohe Einsparpotenziale für die GKV.”
Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse
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